5095/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Vergabe von Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds ohne gesetzlich
vorgeschriebener Beiziehung des Verkehrssicherheitsbeirats
Im Zuge einer Novelle des Kraftfahrgesetzes wurde am 15. Juli 1988 der
Österreichische Verkehrssicherheitsfonds als unselbständiger Verwaltungsfonds
eingerichtet und dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr unterstellt. Sein
Zweck liegt in der Förderung von Maßnahmen zur Hebung der Sicherheit des
Straßenverkehrs in Österreich.
Die Mittel des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds werden im wesentlichen
aus Einnahmen aus der Zuweisung von Wunschkennzeichen erzielt.
Vor der Entscheidung über die Verwendung von Mitteln aus dem Österreichischen
Verkehrssicherheitsfonds hat sich der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
gem. § 131 a Abs. 7 KFG mit dem Beirat des Österreichischen
Verkehrssicherheitsfonds zu beraten. Diesem Beirat gehören sachverständige
Mitglieder, wie je ein Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der unselbständig
Erwerbstätigen, des ÖAMTC, des ARBÖ, des Kuratoriums für Verkehrssicherheit
sowie ein Vertreter der Länder an.
Bei einer Reihe von Projekten, die in der jüngsten Zeit verwirklicht wurden, ist der
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr dieser gesetzlichen Pflicht der
Beratung durch den Beirat nicht nachgekommen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Wieviele Projekte sind von 1991 bis heute aus den Mitteln des
Verkehrssicherheitsfonds unter Hinzuziehung des Beirates in den einzelnen
Jahren beauftragt worden?
2. Welche Beiträge wurden in den Jahren 1991 bis 1998 für Projekte ausgegeben
(bitte aufschlüsseln), die unter Hinzuziehung des Beirates beauftragt wurden?
3. Wieviele Projekte sind in diesem Zeitraum ohne Hinzuziehung des Beirates
beauftragt worden?
4. Warum kamen Sie der gesetzlichen Pflicht, sich bei der Verwendung der Mittel
des Verkehrssicherheitsfonds mit dem Beirat zu beraten, bei so wesentlichen
Projekten wie den Aktionen "Brems Dich ein”, “Wiederholungen” "StO,OP - Null
Promille, Null Probleme” und “Gurt sei Dank” nicht nach?
5. Ist es richtig, daß das Auftragsvolumen, für die unter Frage 4 aufgezählten
Aktionen insgesamt fast 83 Millionen Schilling betrug? Wenn nein, wie hoch
waren die Kosten?
6. Haben Sie bei der Vergabe der Projekte eine EU - weite Ausschreibung gem. §§ 3,
7 und 11 Bundesvergabegesetz (BGBl. 56/1997) durchführen lassen? Wenn nein,
warum nicht?
7. Welche Agenturen haben Sie mit der Umsetzung der unter Frage 4 aufgezählten
Kampagnen beauftragt bzw. wer war der Empfänger der Mittel des
Verkehrssicherheitsfonds?
8. Nach welchen Kriterien haben Sie die Auswahl dieser Agenturen getroffen?