5128/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Schwemmlein, Dr. Antoni
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Ausbildung der Volksschullehrer für den Unterricht in der Verbindlichen Übung
“Lebende Fremdsprache””
Mit der 18. Novelle zum SCHOG wurde eine Übergangsfrist bis 1. September 2003
beschlossen, um die LehrerInnen für den Englischunterricht (Verbindliche Übung “Lebende
Fremdsprache”) besser zu qualifizieren.
Nach Rücksprache mit KollegInnen stellt sich heraus, dass in den diversen Bundesländern
unterschiedliche Stundenzahlen für die Ausbildung festgelegt wurden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Wieviele Stunden an Aus- und Fortbildungszeit haben die Landesschulräte per
Verordnung festgelegt (bitte nach Bundesländern gegliedert)?
2. Wird beim jeweiligen Pädagogischen Institut beim Zugang zu den Kursen
berücksichtigt, ob ein Lehrer schon im kommenden Schuljahr eine erste oder zweite
Klasse unterrichtet oder erst später?
3. Wieviele LehrerInnen sind bereits für die Verbindliche Übung “Englisch”
qualifiziert?
4. In wievielen Klassen mußte mangels LehrerInnenqualifikation die Verbindliche
Übung abgesagt werden?
5. Wie beurteilen Sie die Unterschiede in der Verordnung der diversen Landesschulräte?