5128/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schwemmlein, Dr. Antoni

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Ausbildung der Volksschullehrer für den Unterricht in der Verbindlichen Übung

“Lebende Fremdsprache””

 

Mit der 18. Novelle zum SCHOG wurde eine Übergangsfrist bis 1. September 2003

beschlossen, um die LehrerInnen für den Englischunterricht (Verbindliche Übung “Lebende

Fremdsprache”) besser zu qualifizieren.

Nach Rücksprache mit KollegInnen stellt sich heraus, dass in den diversen Bundesländern

unterschiedliche Stundenzahlen für die Ausbildung festgelegt wurden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wieviele Stunden an Aus- und Fortbildungszeit haben die Landesschulräte per

    Verordnung festgelegt (bitte nach Bundesländern gegliedert)?

 

2. Wird beim jeweiligen Pädagogischen Institut beim Zugang zu den Kursen

    berücksichtigt, ob ein Lehrer schon im kommenden Schuljahr eine erste oder zweite

    Klasse unterrichtet oder erst später?

 

3. Wieviele LehrerInnen sind bereits für die Verbindliche Übung “Englisch”

    qualifiziert?

 

4. In wievielen Klassen mußte mangels LehrerInnenqualifikation die Verbindliche

    Übung abgesagt werden?

 

5. Wie beurteilen Sie die Unterschiede in der Verordnung der diversen Landesschulräte?