5139/J XX.GP

 

                                               Anfrage

 

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Volker Kier und PartnerInnen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Umgang und Behandlung von Akten in Bundesministerien

 

In allen Bundesministerien werden im Laufe der Jahre tausende Akten über

Personen, Sachverhalte oder Geldflüsse erstellt, die in den meisten Fällen nach

Abschluß des Verfahrens für niemanden mehr interessant sind. Einige Akten werden

aber sicher über Jahre hinaus von Interesse sein, wenn auch nicht ausschließlich nur

für die den Akt anlegende Behörde.

Wie ein aktueller Anlaßfall belegt, haben manche Akten eine erstaunliche

Lebensdauer und kommen auch als Kopie oder Abschrift nach Jahren wieder ans

Tageslicht. Nicht immer erfolgt also eine "Wiedervorlage" auf legalem Weg. Es

stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

                                               Anfrage

 

1. Wie ist der Umgang mit Akten in Ihrem Ministerium geregelt?

 

2. Was regelt die Kanzleiordnung diesbezüglich?

 

3. Gibt es ministerielle Erlässe, die den Aktenlauf regeln?

    Wenn ja, wie lauten diese?

 

4. Durch welche Maßnahmen soll verhindert werden, daß nicht zuständige

    Personen in einen Akt Einsicht nehmen?

 

5. Wie wird verhindert, daß von einem Akt unbefugterweise Kopien angefertigt

    werden?

 

6. Wird in Ihrem Ministerium für besonders sensible Akten Papier mit Kopierschutz

    verwendet? Wie sieht der aus?

 

7. Wann wird ein Akt zum Verschlußakt?

 

8. Nach welchen Kriterien wird ein Akt als "geheim" eingestuft?

 

9. Welche besonderen Vorkehrungen werden bezüglich dieser Akten getroffen?

10. Wie und wann erfolgt die Vernichtung von

       a) Akten?

       b) Verschlußakten?

 

11. Wie wird überprüft, ob ein

       a) Akt,

       b) Verschlußakt

       vollständig vernichtet wurde?

 

12. Können Sie ausschließen, daß aus Ihrem Verantwortungsbereich Akten

      verbracht wurden?