5142/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Thomas Barmüller, Volker Kier und PartnerInnen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Umgang und Behandlung von Akten in Bundesministerien
In allen Bundesministerien werden im Laufe der Jahre tausende Akten über
Personen, Sachverhalte oder Geldflüsse erstellt, die in den meisten Fällen nach
Abschluß des Verfahrens für niemanden mehr interessant sind. Einige Akten werden
aber sicher über Jahre hinaus von Interesse sein, wenn auch nicht ausschließlich nur
für die den Akt anlegende Behörde.
Wie ein aktueller Anlaßfall belegt, haben manche Akten eine erstaunliche
Lebensdauer und kommen auch als Kopie oder Abschrift nach Jahren wieder ans
Tageslicht. Nicht immer erfolgt also eine “Wiedervorlage” auf legalem Weg. Es
stellen daher die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Wie ist der Umgang mit Akten in Ihrem Ministerium geregelt?
2. Was regelt die Kanzleiordnung diesbezüglich?
3. Gibt es ministerielle Erlässe, die den Aktenlauf regeln?
Wenn ja, wie lauten diese?
4. Durch welche Maßnahmen soll verhindert werden, daß nicht zuständige
Personen in einen Akt Einsicht nehmen?
5. Wie wird verhindert, daß von einem Akt unbefugterweise Kopien angefertigt
werden?
6. Wird in Ihrem Ministerium für besonders sensible Akten Papier mit Kopierschutz
verwendet? Wie sieht der aus?
7. Wann wird ein Akt zum Verschlußakt?
8. Nach welchen Kriterien wird ein Akt als "geheim" eingestuft?
9. Welche besonderen Vorkehrungen werden
bezüglich dieser Akten getroffen?
10. Wie und wann erfolgt die Vernichtung von
a) Akten?
b) Verschlußakten?
11. Wie wird überprüft, ob ein
a) Akt,
b) Verschlußakt
vollständig vernichtet wurde?
12. können Sie ausschließen, daß aus Ihrem Verantwortungsbereich Akten
verbracht wurden?