5166/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten DI Schöggl, Dr. Graf, Dr. Grollitsch, Dr. Krüger und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Auflösung von Studienangeboten

 

Den Medien ist zu entnehmen, daß im Auftrag des Wissenschaftsministeriums die

Consultingsfirma Artur D. Little die naturwissenschaftlichen Fächer Chemie und

Physik sowie die dazugehörigen Ingenieurstudien untersucht haben. Ziel der

Untersuchung soll die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten in den einzelnen Fächern

und die Straffung der Studien sein.

In diesem Bericht sollen konkrete Empfehlungen für die Einsparung von

Studienfächern enthalten sein, wobei sich die Fakultäten anhand der aufgestellten

Empfehlungen bzw. den darin enthaltenen wirtschaftlichen Vorgaben orientieren sollen.

In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, daß die Möglichkeit des

“Handels” mit Studienfächern besteht, wobei der Rationalisierungs - und monetäre

Einsparungseffekt im Vordergrund stehen sollen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an

den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

folgende

 

 

                                                                 ANFRAGE

 

1. Welche Universitäten wurden in Österreich untersucht?

 

2. Wann wurde dieser Beratungsauftrag vergeben und seit wann liegt der Endbericht

     vor?

 

3. Wie hoch sind die Kosten der Untersuchung bzw. der Betriebsberatung?

 

4. Wann wird diese Studie dem Parlament präsentiert?

 

5. Werden die in der Studie ausgesprochenen Empfehlungen einen “verpflichtenden

    Charakter” haben?

 

6. Welche Fakultäten werden betroffen sein und welche Empfehlungen wurden im

    Detail abgegeben?

7. Welche Studienfächer könnten innerhalb der Universitäten “gehandelt” werden?

 

8. Gibt es Schätzungen hinsichtlich der monetären Einsparungseffekte bei den

    einzelnen Fakultäten bzw. Universitäten?

    Wenn ja, in welcher Höhe bewegen sich diese Schätzungen und wie sollen die

    eingesparten Mittel den Universitäten zugute kommen können?

 

9. Werden die freiwerdenden Mittel zweckgewidmet für spezielle Aufgaben

    verwendet?

    Wenn ja, für welche?

 

10. Wird durch diese Vorgangsweise des Ministeriums in die Autonomie der

      Universitäten eingegriffen?

 

11. Wie wird sichergestellt, daß in erster Linie jene Institute und Fakultäten, die diese

      Veränderungen positiv vollziehen, von diesem Programm profitieren?

 

12. Ist die Ausdehnung dieser Untersuchung auf alle österreichischen Fakultäten

     geplant und bis wann soll diese abgeschlossen werden?