5181/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Aumayr, Mag. Schweitzer, Wenitsch, Klein,
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz
betreffend Gen - Kennzeichnungpflicht.
Die am 1. September 98 in Kraft getretene und in der gesamten EU verbindliche
Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Mais oder
Sojabestandteile enthalten, kann in Österreich kaum kontrolliert werden. Darf man
den Experten des Konsumentenschutzvereins und der Arbeiterkammer Glauben
schenken, dann gibt es hierzulande zu wenig Prüfstellen, um den aufwendigen und
teuren Test durchzuführen.
Da eine Kennzeichnung immer nur so gut ist wie ihre Kontrolle,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Welche Tests zur Überprüfung von Produkten laut der Kennzeichnungs-
verordnung gibt es?
2. Welche Tests werden zur Überprüfung von Produkten laut der Kennzeich-
nungsverordnung herangezogen?
3. Was kostet ein solcher Test und wer bezahlt ihn?
4. Wie hoch schätzen Sie den Graubereich auf dem "Kennzeichnungssektor"
ein?
5. Wer bezahlt die Verwaltungsstrafe im Falle einer Anzeige und in welchem
Rahmen (Maximal/Minimal) kann sich diese bewegen?
6. Warum fallen Soja -, Maisöl, Maisstärke und Soja- Lecithin nicht unter die
Kennzeichnungspflicht?
7. Was werden Sie unternehmen, daß die Kennzeichnung nicht im
"Kleingedruckten" steht, sondern gut sicht - und lesbar zu sein hat?