5199/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dkfm. Mühlbachler, Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Geschwindigkeitsbeschränkung auf A7
Mit 27.August 1998 wurden von Ihrem Ministerium auf der Mühlkreisautobahn A7 im
Bereich Linz-Dornach für beide Richtungsfahrbahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf
80 km/h in einer Länge von 1,235 km (Nordrichtung) bzw. 1,758 km (Südrichtung) verordnet.
Da es für Verkehrsteilnehmer für die Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkungen in
diesem Umfang keine durch das Verkehrsgeschehen bedingte Akzeptanz gibt, kommt es auf
diesem Straßenabschnitt zu einer exorbitanten Häufung von geahndeten
Geschwindigkeitsübertretungen. Die Verkehrsteilnehmer, vorwiegend handelt es sich um
Tagespendler in den Zentralraum Linz, bezeichnen die oben genannten Straßenstücke als
"Geldbeschaffungsfallen”.
Da sich die Begründung der Verordnung auf “die Sicherheit des sich bewegenden Verkehrs”‘
abstützt, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
ANFRAGE:
1. Gab es in den vergangenen Jahren auf der Südrichtungsfahrbahn im Verordnungsabschnitt
besondere Unfallhäufigkeiten?
Wenn ja, innerhalb welches Kilometerbereiches?
Wenn nein, warum wurde der Geschwindigkeitsbeschränkungsbereich auf die Länge von
1,758 km ausgedehnt?
Wie viele Unfälle hat es im genannten Abschnitt in den Jahren 1995, 1996 und 1997
gegeben?
2. Gab es in den vergangenen Jahren auf der Nordrichtungsfahrbahn im
Verordnungsabschnitt besondere Unfallhäufigkeiten?
Wenn ja, innerhalb welches Kilometerbereiches?
Wenn nein, warum wurde der Geschwindigkeitsbeschränkungsbereich auf die Länge von
1,235 km ausgedehnt?
Wie viele Unfälle hat es im genannten Abschnitt in den Jahren 1995, 1996 und 1997
gegeben?
3. Auf der Richtungsfahrbahn Süd wurde zwischen Kilometer 15,5 und 15,355 eine
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h verordnet. Auf diesem Straßenstück in der
Länge von 150 m wird die Geschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/h reduziert.
Ist für die Reduktion von 130 km/h auf 100 km/h ein geringerer Reaktionsweg
erforderlich als von 100 km/h auf 80 km/h?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum wurde die 80 km/h Strecke so weit ausgedehnt?
4. Ist der Anstoß für die Geschwindigkeitsbeschränkungen in Nord- und Südrichtung von
einer Behörde oder von privater Seite gekommen?
Wenn von einer Behörde, von welcher?