5199/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dkfm. Mühlbachler, Mag. Kukacka

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Geschwindigkeitsbeschränkung auf A7

 

Mit 27.August 1998 wurden von Ihrem Ministerium auf der Mühlkreisautobahn A7 im

Bereich Linz-Dornach für beide Richtungsfahrbahnen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf

80 km/h in einer Länge von 1,235 km (Nordrichtung) bzw. 1,758 km (Südrichtung) verordnet.

Da es für Verkehrsteilnehmer für die Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkungen in

diesem Umfang keine durch das Verkehrsgeschehen bedingte Akzeptanz gibt, kommt es auf

diesem Straßenabschnitt zu einer exorbitanten Häufung von geahndeten

Geschwindigkeitsübertretungen. Die Verkehrsteilnehmer, vorwiegend handelt es sich um

Tagespendler in den Zentralraum Linz, bezeichnen die oben genannten Straßenstücke als

"Geldbeschaffungsfallen”.

 

Da sich die Begründung der Verordnung auf “die Sicherheit des sich bewegenden Verkehrs”‘

abstützt, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Gab es in den vergangenen Jahren auf der Südrichtungsfahrbahn im Verordnungsabschnitt

besondere Unfallhäufigkeiten?

Wenn ja, innerhalb welches Kilometerbereiches?

Wenn nein, warum wurde der Geschwindigkeitsbeschränkungsbereich auf die Länge von

1,758 km ausgedehnt?

Wie viele Unfälle hat es im genannten Abschnitt in den Jahren 1995, 1996 und 1997

gegeben?

 

2. Gab es in den vergangenen Jahren auf der Nordrichtungsfahrbahn im

Verordnungsabschnitt besondere Unfallhäufigkeiten?

Wenn ja, innerhalb welches Kilometerbereiches?

Wenn nein, warum wurde der Geschwindigkeitsbeschränkungsbereich auf die Länge von

1,235 km ausgedehnt?

Wie viele Unfälle hat es im genannten Abschnitt in den Jahren 1995, 1996 und 1997

gegeben?

 

3. Auf der Richtungsfahrbahn Süd wurde zwischen Kilometer 15,5 und 15,355 eine

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h verordnet. Auf diesem Straßenstück in der

Länge von 150 m wird die Geschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/h reduziert.

Ist für die Reduktion von 130 km/h auf 100 km/h ein geringerer Reaktionsweg

erforderlich als von 100 km/h auf 80 km/h?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum wurde die 80 km/h Strecke so weit ausgedehnt?

 

4. Ist der Anstoß für die Geschwindigkeitsbeschränkungen in Nord- und Südrichtung von

einer Behörde oder von privater Seite gekommen?

Wenn von einer Behörde, von welcher?