5209/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Verordnung für den Lehrberuf Vermessungstechniker

                 Ergänzung der Übergangsbestimmungen (§13, BGBL vom 13.5.98,

                 163. Verordnung)

 

In O.Ö. gibt es zwei Agrarbezirksbehörden (Linz und Gmunden). Die heutigen C- und B-

Beamten wurden als Praktikanten aufgenommen, hatten eine dreijährige Ausbildung

Vermessungstechnik und agrarische Operationen) zu absolvieren und konnten dann

zunächst zur C-Dienstprüfung antreten.

 

Die Bediensteten der ABB-Linz besuchten aufgrund der räumlichen Nähe die Schule der

Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten in Linz (später Wels). Die Praktikanten

der ABB-Gmunden wurden dagegen von Beamten des A-Dienstes der eigenen Behörde in

Gmunden in Form von Kursen (jeweils Herbst/Winter) ausgebildet. Die dreitägigen

Dienstprülungen wurden dann von den Bediensteten der ABB-Linz und der ABB-Gmunden

gemeinsam vor einer Kommission abgelegt. Seit Mai gibt es nun den neuen Lehrberuf

Vermessungstechniker. Die 163. Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten

regelt die Berufsausbildung und legt in § 13 die Übergang sbestimmungen fest. Demnach

wird nun den Bediensteten der ABB-Linz ihre abgeschlossene Ausbildung automatisch als

Lehrabschluß im Sinne des neuen Lehrberufes anerkannt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Werden Sie die Verordnung über den Lehrberuf Vermessungstechniker dahingehend

    ändern, daß auch den Anwärtern aus der ABB-Gmunden, die qualitativ gleich

    ausgebildet sind, ähnlich wie Ihren Linzer KollegInnen die abgeschlossene Ausbildung

    automatisch als Lehrabschluß im Sinne des neuen Lehrberufes anerkannt wird? Wenn

    nein, warum nicht?

 

2. Erscheint Ihnen die Möglichkeit, für derartige Einzelfalle mittels Ansuchen die

    Gleichstellung der Ausbildung bzw. Abschlußprüfung gemäß der neuen Verordnung zu

    bescheinigen, ein gangbarer Weg? Wenn nein, warum nicht?