5236/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Lukesch, Dr.Spindelegger, Dr. Stummvoll
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Zukunft der Donau - Universität Krems
Die Donau - Universität Krems ist in regelmäßigen Abständen Gegenstand von
Diskussionen über die Zukunft dieses Universitätsstandortes. So hat Bundesminister
Dr. Einem die Donau - Universität Krems im Mai 1997 in Frage gestellt und somit die
Lehrenden sowie Studenten massiv verunsichert. Die Umsetzung der neuen Strukturen
durch das Universitäts - Studiengesetz (UniStG) eröffnet gerade im postgradualen Bereich
mit der Schaffung des MBA und des MAS neue Chancen für die Donau - Universität Krems.
In einem 15a - Vertrag zwischen dem Bund und dem Bundesland Niederösterreich wurden
im Juli 1994 die finanziellen Pflichten der beiden Körperschaften zur Donau - Universität
Krems geregelt. Nach einem klärenden Gespräch zwischen Bundesminister Dr. Einem und
Landeshauptmann Dr. Pröll wurde ein klares, eindeutiges gemeinsames Bekenntnis zu
einer marktfähigen Donau - Universität ausgesprochen. Dabei einigte man sich auf mehrere
Reformpunkte:
Die Administration solle schlanker, die Distanz zu den Universitäten abgebaut werden,
bezüglich der Finanzfrage stockte der Bund seinen Budgetanteil auf und es wurde in der
Folge ein inzwischen vom Nationalrat beschlossener Gesetzesentwurf ausgesandt, der
eine neue klare Führungsstruktur einrichtete sowie Lehrgänge auch außerhalb der
Abteilung ermöglichte.
Vergangenen Samstag war der Tageszeitung “Die Presse” zu entnehmen, daß der
bisherige Vorsitzende des Kuratoriums der Donau - Universität Krems,
Univ. - Prof.Dr. Bernhard Raschauer, aus Protest sein Amt zurückgelegt hat. In dem Artikel
wird er zitiert, daß “die Donau - Universität eine Entwicklung genommen hat, die meine
weitere Tätigkeit als untunlich erscheinen läßt”. Konkreter Vorwurf von Raschauer: “In
jüngster Zeit kumulierten bzw. kumulieren jene Fälle, die eine Übergehung des
Kuratoriums bedeuten”. Die Finanzierung hänge von Vereinbarungen zwischen dem Bund
und dem Land Niederösterreich ab, nicht aber von den Aufgaben der Donau - Universität:
“Abteilungsleitungen werden durchgeführt bzw. nicht durchgeführt, soweit dies den
Vorstellungen des Ministers entspricht, auf die Position des Kuratoriums ist es zu keiner
Zeit angekommen”. Weitere Kritik: An das Wissenschaftsministerium gesandte Ersuchen
seien unbeantwortet geblieben.
Weitere schwerwiegende Vorwürfe: Die Donau - Universität befinde sich hinsichtlich der
Besetzung des Kuratoriums in einem rechtswidrigen Zustand; eine sinnvolle Planung ist
angesichts der Rahmenbedingungen nicht möglich; von Personalentscheidungen blieb
das Kuratorium ausgeschlossen, “was nur deshalb nicht aufgefallen ist, weil die Donau -
Universität hervorragende Abteilungsleiter hat”.
Dem Vernehmen nach soll Mitte Dezember der neue Präsident der Donau - Universität
Krems bestellt werden; die Kandidatenhearings im Bundesministerium für Wissenschaft
und Verkehr haben bereits stattgefunden.
Erst vergangenen August hat Bundesminister Dr. Einem angekündigt, aus der Donau -
Universität eine richtige Universität für Weiterbildung machen zu wollen.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft
und Verkehr folgende
A n f r a g e:
1) Wie beurteilen Sie den Rücktritt des Vorsitzenden des Kuratoriums der Donau -
Universität Krems?
2) Welche Initiativen sind von Ihnen zu erwarten, um aus der Donau - Universität Krems
eine “Universität für Weiterbildung” zu machen?
3) Wie erklären Sie sich, daß Ihnen die Donau - Universität leitende Funktionäre wie z.B.
Präsident, Vizepräsident etc. laufend abhanden kommen?
4) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Land
Niederösterreich zur Donau - Universität?
5) Wie beurteilen Sie die Aussage von Dr. Raschauer, daß in jüngster Zeit jene Fälle
kumulieren, die eine Übergehung des Kuratoriums bedeuten?
6) Stimmt es, daß an das Wissenschaftsministerium gesandte Ersuchen unbeantwortet
bleiben?
7) Ist es zutreffend, daß Ihnen die Position des Kuratoriums betreffend
Abteilungsleitungen unerheblich erscheint?
8) Ist es zutreffend, daß sich die Donau - Universität hinsichtlich der Besetzung des
Kuratoriums in einem rechtswidrigen Zustand befindet?
9) Ist es zutreffend, daß eine sinnvolle Planung angesichts der Rahmenbedingungen
nicht möglich ist?
10) Stimmt es, daß das Kuratorium von Personalentscheidungen ausgeschlossen ist?
11) Wann wollen Sie den neuen Präsidenten der Donau - Universität bestellen?
12) Wann werden welche ordentlichen Studien an der Donau - Universität Krems angeboten
werden können?