5249/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend “Höllinger - Professuren”
An der medizinischen Fakultät der Universität Wien besteht seitens des Ministeriums
offenbar die Absicht, die drei Doktoren B.S. (Sozialmedizin mit besonderer
Berücksichtigung der Herz - Kreislauf - Erkrankungen), T.S. (Klinische Chemie mit
besonderer Berücksichtigung der experimentellen Onkologie) und K.T. (Psychiatrie mit
besonderer Berücksichtigung der Langzeitbehandlung manisch depressiver Erkrankungen)
mittels speziell auf diese drei Personen zugeschriebenen Ausschreibungen auf die jeweils in
Klammer angegebenen Planstellen zu hieven.
Nachdem sich die Medizinische Fakultät gegen diese Vorgangsweise gewehrt hat, bot das
Ministerium am 15.12 1997 sechs Planstellen (ao Professuren) an, mit der Auflage bis
Jahresende sechs Kandidaten zu nennen. Der Dekan setzte daraufhin ein 30 - köpfiges,
viertelparitätisch besetztes Beratungsgremium ein, um eine Prioritätenliste betreffend
Besetzung von Stellen zu erstellen. Durch die fehlende Beschlußfähigkeit kam es zu keinem
gültigen Beschluß. Vorschläge wurde aber ans Ministerium weitergeleitet. Trotz der zuerst
betonten Dringlichkeit seitens des Ministeriums kam aber erst im Juni 1998 ein neuerlicher
Brief, in dem das Ministerium plötzlich sein Angebot auf acht Stellen erhöhte, deren fünf
die Fakultät besetzen könnte, während drei - die oben genannten Stellen - vom Ministerium
vorgegeben wurden, und zwar an die drei obgenannten Ärzte, die offensichtlich aufgrund
ihrer Kontakte ins Ministerium bzw. zur SPÖ diese Planstellen erhalten sollen.
Diese Vorgangsweise widerspricht eklatant einer objektiven Postenbesetzung und zugleich
wird damit das Gleichbehandlungsgesetz unterlaufen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie stellt sich seitens des Ministers der exakte Ablauf dieses Angebots von zunächst
sechs und dann acht Planstellen an der Medizinischen Fakultät der Uni Wien dar?
2) Ist es richtig, daß es für drei der acht Planstellen seitens des Ministeriums präferierte
Bewerber gibt, auf die die
Ausschreibung zugeschrieben werden soll?
3) Ist es richtig, daß für Dr. B.S. seitens des Ministeriums die Planstelle Sozialmedizin
mit besonderer Berücksichtigung der Herz - Kreislauf - Erkrankungen vorgesehen ist?
4) Ist es richtig, daß für Dr. T.S. seitens des Ministeriums die Planstelle Klinische
Chemie mit besonderer Berücksichtigung der experimentellen Onkologie vorgesehen
ist?
5) Ist es richtig, daß für Dr. K.T. seitens des Ministeriums die Planstelle Psychiatrie mit
besonderer Berücksichtigung der Langzeitbehandlung manisch depressiver
Erkrankungen vorgesehen ist?
6) Warum wurden zunächst sechs und später acht Planstellen angeboten?
7) Die Praxis der “Höllinger - Professuren” soll bereits an der Technischen Universität
Wien Anwendung gefunden haben, wogegen der Arbeitskreis für
Gleichbehandlungsfragen Einspruch erhoben hat (siehe Frauenbericht 1998 des
BMWV). Welche Konsequenzen hat der Einspruch des Arbeitskreises für
Gleichbehandlungsfragen in dieser Causa gehabt?