5278/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Partik Pablé, Lafer, Mag. Stadler und

Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend der ungerechtfertigten Behandlung eines Gendarmeriebeamten

und AUF - Personalvertreters

 

Der Gendarmeriebeamte Revierinspektor Bernhard Blochberger, welcher auch als

Personalvertreter (Wählergruppe AUF) tätig ist, wurde im Jahr 1995 gegen seinen

Willen per Weisung - ausgesprochen vom General Alois Weichselbaum (GZK) - und

somit ohne Bescheid und offizieller Begründung von der Netzleitstelle OST (NLS)

zum Referat 302 (Fernmeldeabteilung) versetzt.

 

Aufgrund einer eingebrachten Beschwerde, wurde auch der VwGH mit dieser

Angelegenheit konfrontiert. In der Folge wurde die oben genannte Vorgangsweise der

Versetzung vom VwGH als rechtswidrig eingestuft.

Im Zuge des Verfahrens wurde auch eine Stellungnahme vom Bundesministerium für

Inneres an den VwGH abgegeben. Darin heißt es wörtlich:

"Aus in der Privatsphäre des Beschwerdeführers gelegenen Umständen (Verdacht auf

rechtsradikalen Umgang), war es aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich, den

Beamten einer anderen Verwendung zuzuführen".

Hierfür verantwortlich zeichnet General Weichselbaum.

 

Mittlerweile - und zwar konkret im Juli 1998 - hat General Weichselbaum einen

weiteren Exekutivbeamten zwischen den beiden genannten Dienststellen versetzt, bzw.

eine Versetzung vorgesehen. Dabei vertritt er eine vollkommen konträre

Rechtsauffassung gegenüber dem Vorgehen im Jahr 1995.

Weiters ist evident, daß Revierinspektor Blochberger durch diese, wie der

Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat, rechtswidrige Vorgangsweise

schwerwiegende finanzielle Einbußen erleiden mußte. Diese finanziellen Einbußen

sind in der Höhe von mindestens öS 8.000,-- monatlich zu beziffern.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundesminister für Inneres die nachstehende

 

A n f r a g e:

 

1. Ist Ihnen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in dieser Angelegenheit

    bekannt?

 

2. Wenn ja, wurde bereits geprüft, inwieweit General Weichselbaum gegen

    Bestimmungen des Beamtendiensrechtes verstoßen hat und wie diese allenfalls

    disziplinär zu ahnden sind?

3. Wurde der, von General Weichselbaum gegen den Gendarmeriebeamten

    Revierinspektor Bernhard Blochberger ausgesprochene Verdacht des Umgangs

    mit Rechtsradikalen von der zuständigen Dienstbehörde überprüft?

    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, von wem und mit welchem Ausgang?

 

4. Können Sie ausschließen, daß das Vorgehen der Behördenvertreter - insbesondere

    von General Weichselbaum - politisch motiviert war?

 

5. Bestehen aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, die finanziellen Einbußen des

    Revierinspektors Blochberger zu ersetzen?

    a. Wenn ja, an welche konkreten Maßnahmen haben Sie dabei gedacht?

    b. Wenn nein, warum nicht?

 

6. Sind Maßnahmen geplant, Revierinspektor Blochberger wieder an seinen früheren

    Arbeitsplatz dienstzuverwenden?

    Wenn nein, warum nicht?

 

7. Hat sich ein, oder haben sich mehrere Vertreter Ihres Ressorts bei Revierinspektor

    Blochberger für die unrichtige Unterstellung des rechtsradikalen Umganges, wenn

    auch in Verdachtsform ausgesprochen, bereits entschuldigt?

    a. Wenn ja, wann und wer konkret?

    b. Wenn nein, warum nicht?