5278/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Partik Pablé, Lafer, Mag. Stadler und
Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend der ungerechtfertigten Behandlung eines Gendarmeriebeamten
und AUF - Personalvertreters
Der Gendarmeriebeamte Revierinspektor Bernhard Blochberger, welcher auch als
Personalvertreter (Wählergruppe AUF) tätig ist, wurde im Jahr 1995 gegen seinen
Willen per Weisung - ausgesprochen vom General Alois Weichselbaum (GZK) - und
somit ohne Bescheid und offizieller Begründung von der Netzleitstelle OST (NLS)
zum Referat 302 (Fernmeldeabteilung) versetzt.
Aufgrund einer eingebrachten Beschwerde, wurde auch der VwGH mit dieser
Angelegenheit konfrontiert. In der Folge wurde die oben genannte Vorgangsweise der
Versetzung vom VwGH als rechtswidrig eingestuft.
Im Zuge des Verfahrens wurde auch eine Stellungnahme vom Bundesministerium für
Inneres an den VwGH abgegeben. Darin heißt es wörtlich:
"Aus in der Privatsphäre des Beschwerdeführers gelegenen Umständen (Verdacht auf
rechtsradikalen Umgang), war es aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich, den
Beamten einer anderen Verwendung zuzuführen".
Hierfür verantwortlich zeichnet General Weichselbaum.
Mittlerweile - und zwar konkret im Juli 1998 - hat General Weichselbaum einen
weiteren Exekutivbeamten zwischen den beiden genannten Dienststellen versetzt, bzw.
eine Versetzung vorgesehen. Dabei vertritt er eine vollkommen konträre
Rechtsauffassung gegenüber dem Vorgehen im Jahr 1995.
Weiters ist evident, daß Revierinspektor Blochberger durch diese, wie der
Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat, rechtswidrige Vorgangsweise
schwerwiegende finanzielle Einbußen erleiden mußte. Diese finanziellen Einbußen
sind in der Höhe von mindestens öS 8.000,-- monatlich zu beziffern.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundesminister für Inneres die nachstehende
A n f r a g e:
1. Ist Ihnen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in dieser Angelegenheit
bekannt?
2. Wenn ja, wurde bereits geprüft, inwieweit General Weichselbaum gegen
Bestimmungen des Beamtendiensrechtes verstoßen hat und wie diese allenfalls
disziplinär zu ahnden
sind?
3. Wurde der, von General Weichselbaum gegen den Gendarmeriebeamten
Revierinspektor Bernhard Blochberger ausgesprochene Verdacht des Umgangs
mit Rechtsradikalen von der zuständigen Dienstbehörde überprüft?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, von wem und mit welchem Ausgang?
4. Können Sie ausschließen, daß das Vorgehen der Behördenvertreter - insbesondere
von General Weichselbaum - politisch motiviert war?
5. Bestehen aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, die finanziellen Einbußen des
Revierinspektors Blochberger zu ersetzen?
a. Wenn ja, an welche konkreten Maßnahmen haben Sie dabei gedacht?
b. Wenn nein, warum nicht?
6. Sind Maßnahmen geplant, Revierinspektor Blochberger wieder an seinen früheren
Arbeitsplatz dienstzuverwenden?
Wenn nein, warum nicht?
7. Hat sich ein, oder haben sich mehrere Vertreter Ihres Ressorts bei Revierinspektor
Blochberger für die unrichtige Unterstellung des rechtsradikalen Umganges, wenn
auch in Verdachtsform ausgesprochen, bereits entschuldigt?
a. Wenn ja, wann und wer konkret?
b. Wenn nein, warum nicht?