5296/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablè

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Auffahrunfall auf dem Weg zum EU - Gipfel

 

Medienberichten zufolge wurden am 22. Oktober 1998 mehrere Limousinen nach

Pörtschach zum EU -  Gipfel überstellt. Auf der Südautobahn bei Pinggau kam es zu

einem Auffahrunfall, bei dem erheblicher Sachschaden entstand.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den

Herrn Bundeskanzler nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1. Ist es richtig, daß es sich bei den beschädigten Wagen um Privatfahrzeuge

    handelte?

    Wenn ja, von wem wurden die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und welche

    Kosten waren damit verbunden?

 

2. Ist es richtig, daß die Fahrzeuge von Kraftfahrern des österreichischen

    Bundesheeres gelenkt und im Konvoi von Angehörigen der

    Bundesgendarmerie begleitet wurden?

 

3. Durch wessen Verschulden kam es zu dem Unfall?

 

4. Auf welche Höhe belaufen sich der entstandene Sachschaden und die daraus

    entstandenen Folgekosten?

5. Wer übernimmt die Verantwortung für den Vorfall?

 

6. Wer haftet für den entstandenen Gesamtschaden?