5296/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Lafer, DI Hofmann, Dr. Partik - Pablè
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Auffahrunfall auf dem Weg zum EU - Gipfel
Medienberichten zufolge wurden am 22. Oktober 1998 mehrere Limousinen nach
Pörtschach zum EU - Gipfel überstellt. Auf der Südautobahn bei Pinggau kam es zu
einem Auffahrunfall, bei dem erheblicher Sachschaden entstand.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Herrn Bundeskanzler nachstehende
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, daß es sich bei den beschädigten Wagen um Privatfahrzeuge
handelte?
Wenn ja, von wem wurden die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und welche
Kosten waren damit verbunden?
2. Ist es richtig, daß die Fahrzeuge von Kraftfahrern des österreichischen
Bundesheeres gelenkt und im Konvoi von Angehörigen der
Bundesgendarmerie begleitet wurden?
3. Durch wessen Verschulden kam es zu dem Unfall?
4. Auf welche Höhe belaufen sich der entstandene Sachschaden und die daraus
entstandenen
Folgekosten?
5. Wer übernimmt die Verantwortung für den Vorfall?
6. Wer haftet für den entstandenen Gesamtschaden?