5298/J XX.GP

 

 

ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Meisinger, Mag. Haupt

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Sozialversicherungspflicht von nebenberuflich tätigen Kurslehrern

 

Durch immer raschere Veränderungen im Berufsleben nimmt heute die

Weiterbildung im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens einen völlig neuen

Stellenwert ein. Diese Weiterbildung findet zum weitaus größten Teil in

gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtungen statt.

 

Der immer raschere technologische Fortschritt nötigt einerseits diese

Erwachsenenbildungseinrichtungen immer häufiger zu teuren Ersatz - und

Erweiterungsinvestitionen und andererseits stagnieren finanzielle Zuwendungen

von Trägerorganisationen Die auch dadurch bedingte Erhöhung von Kurs - und

Seminargebühren haben bereits für eine überwiegende Mehrheit der

Weiterbildungswilligen eine Schmerzensgrenze erreicht.

Privatwirtschaftliche Erwachsenenbildung ist für viele aufgrund der auch durch

die Sozialversicherungspflicht bedingten höheren Preise überhaupt unleistbar.

 

Durch die jüngste ASVG - Novelle wird die bisherige Befreiung von der

Sozialversicherungspflicht für nebenberuflich tätige Kurslehrer in den

geförderten Erwachsenenbildungseinrichtungen mit Wirkung vom 1. August

1999 aufgehoben. Es ist daher ein weiterer Kostenschub bei den Kurs - und

Seminargebühren in diesen Einrichtungen zu erwarten, der viele notwendige

und sinnvolle Weiterbildungsmaßnahmen für an sich Weiterbildungswillige

nicht mehr finanzierbar erscheinen läßt.

 

Auch ein Überwälzen der Sozialversicherung auf die Vortragenden ist aufgrund

der doch niedrigen Honorare nicht möglich. Es würde viele Vortragende

veranlassen, ihre nebenberufliche Tätigkeit aufzugeben, was zu einer

dramatischen Qualitätsminderung führen würde.

 

Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

ANFRAGE

 

Die Sozialversicherungsbefreiung nebenberuflich tätiger Kurslehrer in der

geförderten Erwachsenenbildung läuft am 1. August 1999 aus. Ist mit einer

entsprechenden Verordnung gemäß § 49 Absatz 7 ASVG zu rechnen?

 

2. Erwägen Sie eine neuerliche Änderung der ASVG - Regelung? Wenn ja, in

    welche Richtung gehen diese Überlegungen?

 

3. Warum werden nebenberuflich tätige Kurslehrer in der geförderten

    Erwachsenenbildung ab 1. August 1999 in ihrer Arbeit benachteiligt?

 

4. Was werden Sie tun, damit es zu keiner Qualitätsminderung bei den Kursen

    und Seminaren kommt?

 

5. Im Gegensatz zur geförderten Erwachsenenbildung besteht bei den

    privatwirtschaftlichen Einrichtungen schon jetzt für nebenberuflich tätige

    Kurslehrer die Sozialversicherungspflicht. Warum halten Sie die dadurch

    gegebene Wettbewerbsverzerrung für vertretbar?

 

6. Wieviele Personen werden von der ASVG - Versicherungspflicht betroffen

    sein?

 

7. Forcieren Sie mit der ASVG - Regelung die Einstellung von hauptberuflichen

    Kurslehrern?

 

8. Werden Sie sich in Gesprächen mit der für die Förderung für die

    Erwachsenenbildung zuständigen Bundesministerin für Unterricht und

    kulturelle Angelegenheiten dafür einsetzen, die Belastungen der

    Erwachsenenbildungseinrichtungen durch erhöhte Förderungen auszugleichen?