5298/J XX.GP
ANFRAGE
Der Abgeordneten Meisinger, Mag. Haupt
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Sozialversicherungspflicht von nebenberuflich tätigen Kurslehrern
Durch immer raschere Veränderungen im Berufsleben nimmt heute die
Weiterbildung im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens einen völlig neuen
Stellenwert ein. Diese Weiterbildung findet zum weitaus größten Teil in
gemeinnützigen Erwachsenenbildungseinrichtungen statt.
Der immer raschere technologische Fortschritt nötigt einerseits diese
Erwachsenenbildungseinrichtungen immer häufiger zu teuren Ersatz - und
Erweiterungsinvestitionen und andererseits stagnieren finanzielle Zuwendungen
von Trägerorganisationen Die auch dadurch bedingte Erhöhung von Kurs - und
Seminargebühren haben bereits für eine überwiegende Mehrheit der
Weiterbildungswilligen eine Schmerzensgrenze erreicht.
Privatwirtschaftliche Erwachsenenbildung ist für viele aufgrund der auch durch
die Sozialversicherungspflicht bedingten höheren Preise überhaupt unleistbar.
Durch die jüngste ASVG - Novelle wird die bisherige Befreiung von der
Sozialversicherungspflicht für nebenberuflich tätige Kurslehrer in den
geförderten Erwachsenenbildungseinrichtungen mit Wirkung vom 1. August
1999 aufgehoben. Es ist daher ein weiterer Kostenschub bei den Kurs - und
Seminargebühren in diesen Einrichtungen zu erwarten, der viele notwendige
und sinnvolle Weiterbildungsmaßnahmen für an sich Weiterbildungswillige
nicht mehr finanzierbar erscheinen läßt.
Auch ein Überwälzen der Sozialversicherung auf die Vortragenden ist aufgrund
der doch niedrigen Honorare nicht möglich. Es würde viele Vortragende
veranlassen, ihre nebenberufliche Tätigkeit aufzugeben, was zu einer
dramatischen Qualitätsminderung führen würde.
Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE
Die Sozialversicherungsbefreiung nebenberuflich tätiger Kurslehrer in der
geförderten Erwachsenenbildung läuft am 1. August 1999 aus. Ist mit einer
entsprechenden Verordnung gemäß § 49 Absatz 7 ASVG zu rechnen?
2. Erwägen Sie eine neuerliche Änderung der ASVG - Regelung? Wenn ja, in
welche Richtung gehen diese Überlegungen?
3. Warum werden nebenberuflich tätige Kurslehrer in der geförderten
Erwachsenenbildung ab 1. August 1999 in ihrer Arbeit benachteiligt?
4. Was werden Sie tun, damit es zu keiner Qualitätsminderung bei den Kursen
und Seminaren kommt?
5. Im Gegensatz zur geförderten Erwachsenenbildung besteht bei den
privatwirtschaftlichen Einrichtungen schon jetzt für nebenberuflich tätige
Kurslehrer die Sozialversicherungspflicht. Warum halten Sie die dadurch
gegebene Wettbewerbsverzerrung für vertretbar?
6. Wieviele Personen werden von der ASVG - Versicherungspflicht betroffen
sein?
7. Forcieren Sie mit der ASVG - Regelung die Einstellung von hauptberuflichen
Kurslehrern?
8. Werden Sie sich in Gesprächen mit der für die Förderung für die
Erwachsenenbildung zuständigen Bundesministerin für Unterricht und
kulturelle Angelegenheiten dafür einsetzen, die Belastungen der
Erwachsenenbildungseinrichtungen durch erhöhte Förderungen auszugleichen?