5300/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten - Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend: Ist der “Masterplan” wirklich der österreichische Verkehrswegeplan?

 

Am 9. Februar 1995 forderte der Nationalrat in einem Entschließungsantrag den

damaligen Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr auf, die Arbeiten zur

Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes zügig fortzusetzen und einen

Entwurf für die rechtliche Verankerung des Bundesverkehrswegeplanes

auszuarbeiten.

 

Der klare politische Auftrag zur Erstellung eines österreichischen

Bundesverkehrswegeplanes ist auch in den Arbeitsübereinkommen der

Regierungsparteien vom Dezember 1990, November 1994 und März 1996 verankert.

 

Nachdem einige Jahre nach der Vergabe des politischen Auftrages vergangen sind,

legte Herr Bundesminister Dr. Einem dem Ministerrat in seiner Sitzung vom

5. November 1998 einen als “Masterplan” bezeichneten Bundesverkehrswegeplan

vor.

 

Dieser “Masterplan” besteht aus einem dreiseitigen, allgemeine verkehrspolitische

Ziele enthaltenden Bericht, sowie aus zwei Österreich - Landkarten, wobei auf der

einen Karte geplante Projekte im Bereich der Schieneninfrastruktur und auf der

anderen Projekte im Bereich des Straßenausbaus eingezeichnet sind.

 

Während die Karte, die den Schienenausbau beschreibt, viele Projekte enthält, ist im

Bereich Straße wenig eingetragen. Der Grund dafür wird zwar nicht im “Masterplan”,

aber in einer Presseaussendung des SPÖ Pressedienstes vom 30. Oktober 1998

(OTS 197) erklärt: Für den Ausbau der Schiene sollen aus Budgetmitteln in den

nächsten Jahren rund 300 Milliarden Schilling, für den Ausbau des Straßennetzes

hingegen rund 35 Milliarden Schilling investiert werden.

 

Der “Masterplan” enthält somit weder den Ausbau der A1 Westautobahn, noch den

Ausbau der A2 Südautobahn und keinerlei Verbindung zu unseren nördlichen und

östlichen Nachbarländern und zukünftigen EU - Mitgliedsländern.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig, daß der von Ihnen vorgelegte "Masterplan", der aus drei Seiten

    Bericht und zwei Landkarten besteht, dem vom Parlament und in

    Arbeitsübereinkommen mehrerer Regierungen geforderten

    Bundesverkehrswegeplan entsprechen soll?

 

2. Ist dieser dreiseitige Bericht und die Landkarten das Ergebnis jahrelanger Arbeit

    Ihres Ressorts zur Erstellung eines österreichischen Verkehrswegekonzeptes?

 

3. Ist der Bereich Straße mit Ihrem für den Straßenbau zuständigen Kollegen

    Bundesminister Dr. Farnleitner akkordiert?

 

4. Warum haben Sie in Ihrem "Masterplan" keine Kosten - Nutzenrechnung angestellt

     bzw. warum haben Sie die geplanten Investitionskosten in Ihrem Bericht

     überhaupt nicht angeführt, sondern nur in einer Presseaussendung des SPÖ-

     Pressedienstes?

 

5. Im Sonderbericht des Rechnungshofes zum Eisenbahnprojekt Semmering -

    Basistunnel wird unter anderem das Fehlen eines Bundesverkehrswegeplanes

    kritisiert. Sie haben sich nach Vorliegen des Berichts dahingehend geäußert, daß

    der Rechnungshofbericht veraltet sei, da die geforderten Maßnahmen in der

    Zwischenzeit bereits umgesetzt worden sind.

    Sehen Sie den, zwei Wochen vor Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes

    von Ihnen vorgelegten “Masterplan” als Erfüllung der vom Rechnungshof

    geforderten Maßnahme, nämlich der Vorlage eines österreichischen

    Verkehrswegekonzeptes, an?