5300/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten - Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend: Ist der “Masterplan” wirklich der österreichische Verkehrswegeplan?
Am 9. Februar 1995 forderte der Nationalrat in einem Entschließungsantrag den
damaligen Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr auf, die Arbeiten zur
Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes zügig fortzusetzen und einen
Entwurf für die rechtliche Verankerung des Bundesverkehrswegeplanes
auszuarbeiten.
Der klare politische Auftrag zur Erstellung eines österreichischen
Bundesverkehrswegeplanes ist auch in den Arbeitsübereinkommen der
Regierungsparteien vom Dezember 1990, November 1994 und März 1996 verankert.
Nachdem einige Jahre nach der Vergabe des politischen Auftrages vergangen sind,
legte Herr Bundesminister Dr. Einem dem Ministerrat in seiner Sitzung vom
5. November 1998 einen als “Masterplan” bezeichneten Bundesverkehrswegeplan
vor.
Dieser “Masterplan” besteht aus einem dreiseitigen, allgemeine verkehrspolitische
Ziele enthaltenden Bericht, sowie aus zwei Österreich - Landkarten, wobei auf der
einen Karte geplante Projekte im Bereich der Schieneninfrastruktur und auf der
anderen Projekte im Bereich des Straßenausbaus eingezeichnet sind.
Während die Karte, die den Schienenausbau beschreibt, viele Projekte enthält, ist im
Bereich Straße wenig eingetragen. Der Grund dafür wird zwar nicht im “Masterplan”,
aber in einer Presseaussendung des SPÖ Pressedienstes vom 30. Oktober 1998
(OTS 197) erklärt: Für den Ausbau der Schiene sollen aus Budgetmitteln in den
nächsten Jahren rund 300 Milliarden Schilling, für den Ausbau des Straßennetzes
hingegen rund 35 Milliarden Schilling investiert werden.
Der “Masterplan” enthält somit weder den Ausbau der A1 Westautobahn, noch den
Ausbau der A2 Südautobahn und keinerlei Verbindung zu unseren nördlichen und
östlichen Nachbarländern und
zukünftigen EU - Mitgliedsländern.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß der von Ihnen vorgelegte "Masterplan", der aus drei Seiten
Bericht und zwei Landkarten besteht, dem vom Parlament und in
Arbeitsübereinkommen mehrerer Regierungen geforderten
Bundesverkehrswegeplan entsprechen soll?
2. Ist dieser dreiseitige Bericht und die Landkarten das Ergebnis jahrelanger Arbeit
Ihres Ressorts zur Erstellung eines österreichischen Verkehrswegekonzeptes?
3. Ist der Bereich Straße mit Ihrem für den Straßenbau zuständigen Kollegen
Bundesminister Dr. Farnleitner akkordiert?
4. Warum haben Sie in Ihrem "Masterplan" keine Kosten - Nutzenrechnung angestellt
bzw. warum haben Sie die geplanten Investitionskosten in Ihrem Bericht
überhaupt nicht angeführt, sondern nur in einer Presseaussendung des SPÖ-
Pressedienstes?
5. Im Sonderbericht des Rechnungshofes zum Eisenbahnprojekt Semmering -
Basistunnel wird unter anderem das Fehlen eines Bundesverkehrswegeplanes
kritisiert. Sie haben sich nach Vorliegen des Berichts dahingehend geäußert, daß
der Rechnungshofbericht veraltet sei, da die geforderten Maßnahmen in der
Zwischenzeit bereits umgesetzt worden sind.
Sehen Sie den, zwei Wochen vor Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes
von Ihnen vorgelegten “Masterplan” als Erfüllung der vom Rechnungshof
geforderten Maßnahme, nämlich der Vorlage eines österreichischen
Verkehrswegekonzeptes, an?