5301/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kampichler, Sauer, Schrefel

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Nichtbeachtung des hochrangigen Straßennetzes von Niederösterreich

im Masterplan

 

Der sogenannte Verkehrsmasterplan von BM Dr. Einem weist aus Sicht der Unterzeichner

erhebliche Mängel und Defizite auf, weil es sich dabei im wesentlichen ausschließlich um

einen Eisenbahninfrastrukturplan handelt und die übrigen Verkehrsträger wie die Straße nur

unzulänglich behandelt werden.

 

Vor allem das hochrangige Straßennetz von Niederösterreich bzw. das niederösterreichische

Landesverkehrskonzept findet in BM Dr. Einems Bundesverkehrswegeplan keine Beachtung,

womit wichtige niederösterreichische Verkehrsadern zu Lasten von 300.000

niederösterreichischen Pendlern einfach ignoriert werden. Anscheinend plant BM Dr. Einem,

das Bundesland Niederösterreich von den wichtigsten Verkehrsverbindungen abzuschneiden.

Darauf angesprochen hält man im Büro des Verkehrsministers dem lapidar entgegen, daß der

Masterplan nur den Ausbau des hochrangigen Straßennetzes vorsehe. In diesem

Zusammenhang wäre es sehr interessant und aufschlußreich vom Verkehrsminister zu

erfahren, was seiner Meinung nach unter dem Begriff “Hochrangiges Straßennetz" zu

verstehen ist.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

 

Anfrage

 

1) Zählt Ihrer Meinung nach der Ausbau der A 1 Westautobahn zum hochrangigen

    Straßennetz und wenn ja, warum findet er keine Berücksichtigung in Ihrem Masterplan?

 

2) Zählt Ihrer Meinung nach der Ausbau der A 2 Südautobahn zum hochrangigen Straßennetz

    und wenn ja, warum findet er keine Berücksichtigung in Ihrem Masterplan?

 

3) Warum fehlt in Ihrem Masterplan die Verbindungsspange von der Ostautobahn nach

     Kittsee, die im Interesse zweier Bundesländer (NÖ und Burgenland) liegt?

 

4) Warum scheint in Ihrem Bundesverkehrswegeplan, der ja auch Visionen aufzeigen sollte,

     der im Bundesstraßengesetz zwar noch nicht enthaltene, aber trotzdem sehr wichtige Ausbau

     der B 3 mit der Donaubrücke Traismauer nicht auf?