5303/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Lehrlingsausbildung bei den ÖBB
Das österreichische Lehrlingsausbildungssystem ist aufgrund seiner hohen
Qualität und seiner Konstruktion, die im wesentlichen von den Unternehmen
getragen wird (selbsttragendes System), internationales Vorbild.
Für nicht Ausbildungsberechtigte wurde im Berufsausbildungsgesetz in
Ausnahmefällen die Möglichkeit von besonderen selbständigen
Ausbildungseinrichtungen vorgesehen. Solche Einrichtungen wurden bislang
insbesondere für die Ausbildung von Behinderten zur Verfügung gestellt. Ein
wesentliches Kriterium für die Bewilligung ist der Bedarf einer solchen
Einrichtung für die Wirtschaft und die Lehrstellenbewerber. Es sind hier neben
der Ausbildung auch vorhandene offene Lehrstellen und der Bedarf nach
Ausbildungsplätzen in bestimmten Berufssparten im Hinblick auf die
Sicherstellung des dualen Ausbildungssystems besonders zu beurteilen.
Die Österreichischen Bundesbahnen besitzen die Ausbildungsberechtigung und
wurden 1995 für ihre besonderen Verdienste in der Lehrlingsausbildung sogar
mit dem Staatswappen der Republik Österreich ausgezeichnet.
Nunmehr ziehen sich die Österreichischen Bundesbahnen immer mehr von der
Lehrlingsausbildung zurück und lagern diese durch die Schaffung einer
besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtung ("Privatstiftung für
Berufsausbildung” der ÖBB) aus.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage:
1. Wie hoch ist die Zahl der Lehrlinge, die direkt bei den Österreichischen
Bundesbahnen mit regulärem Lehrlingsvertrag beschäftigt sind, gegliedert
nach
Lehrjahren und Bundesländern, jeweils für die Jahre 1990 - 1998?
2. Warum wurde eine Privatstiftung für Berufsausbildung gegründet, obwohl
die Österreichischen Bundesbahnen selbst über eine
Ausbildungsberechtigung verfügen?
3. Wie hoch ist die Zahl der Teilnehmer in der Lehrlingsstiftung (1997 und
1998)?
4. In einer Presseaussendung wurde von den Österreichischen Bundesbahnen
das Modell einer Lehrlingsstiftung als innovativ und nachahmenswert für
andere Unternehmen dargestellt. Wie ist es zu verstehen, daß die
Ausgliederung von Lehrlingen als Vorbild für andere Unternehmen
dienen soll?
5. Wie hoch sind die Kosten für die Lehrlingsstiftung (gegliedert nach
Verwaltungskosten, Kosten für Ausbildner, Ausrüstung, Entgelt für die
Teilnehmer in der Lehrlingsstiftung und sonstige Begünstigungen)? Aus
welchem Budgetansatz erfolgt die Bedeckung dieser Kosten bzw. wie
erfolgt der Finanzierungskreislauf?
6. Wie hoch sind damit die Kosten (inklusive allfälliger Einnahmenausfälle)
für die öffentliche Hand pro Monat und Stiftungsteilnehmer?
7. Worin liegen die Vorteile für die Umgehungslösung einer Stiftung?
8. Unternehmen sind gemäß § 18 Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz
verpflichtet, den Lehrling nach Abschluß der Lehrzeit im Betrieb vier
Monate weiterzubeschäftigen. Sollen auch die Teilnehmer der
Privatstiftung für Berufsausbildung dieses Recht auf Weiterbeschäftigung
bei der ÖBB haben?
9. Aufgrund des Berufsausbildungsgesetzes ist für derartige Stiftungen eine
Bewilligung, die von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängt,
erforderlich. Wie kommt es, daß die Privatstiftung für Berufsausbildung
der Österreichischen Bundesbahnen bereits Verträge mit zusätzlichen
Jugendlichen abgeschlossen und die Ausbildung ohne Bewilligung
begonnen hat?