5303/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Lehrlingsausbildung bei den ÖBB

 

 

Das österreichische Lehrlingsausbildungssystem ist aufgrund seiner hohen

Qualität und seiner Konstruktion, die im wesentlichen von den Unternehmen

getragen wird (selbsttragendes System), internationales Vorbild.

 

Für nicht Ausbildungsberechtigte wurde im Berufsausbildungsgesetz in

Ausnahmefällen die Möglichkeit von besonderen selbständigen

Ausbildungseinrichtungen vorgesehen. Solche Einrichtungen wurden bislang

insbesondere für die Ausbildung von Behinderten zur Verfügung gestellt. Ein

wesentliches Kriterium für die Bewilligung ist der Bedarf einer solchen

Einrichtung für die Wirtschaft und die Lehrstellenbewerber. Es sind hier neben

der Ausbildung auch vorhandene offene Lehrstellen und der Bedarf nach

Ausbildungsplätzen in bestimmten Berufssparten im Hinblick auf die

Sicherstellung des dualen Ausbildungssystems besonders zu beurteilen.

 

Die Österreichischen Bundesbahnen besitzen die Ausbildungsberechtigung und

wurden 1995 für ihre besonderen Verdienste in der Lehrlingsausbildung sogar

mit dem Staatswappen der Republik Österreich ausgezeichnet.

 

Nunmehr ziehen sich die Österreichischen Bundesbahnen immer mehr von der

Lehrlingsausbildung zurück und lagern diese durch die Schaffung einer

besonderen selbständigen Ausbildungseinrichtung ("Privatstiftung für

Berufsausbildung” der ÖBB) aus.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie hoch ist die Zahl der Lehrlinge, die direkt bei den Österreichischen

       Bundesbahnen mit regulärem Lehrlingsvertrag beschäftigt sind, gegliedert

       nach Lehrjahren und Bundesländern, jeweils für die Jahre 1990 - 1998?

2.     Warum wurde eine Privatstiftung für Berufsausbildung gegründet, obwohl

        die Österreichischen Bundesbahnen selbst über eine

        Ausbildungsberechtigung verfügen?

 

3.     Wie hoch ist die Zahl der Teilnehmer in der Lehrlingsstiftung (1997 und

        1998)?

 

4.     In einer Presseaussendung wurde von den Österreichischen Bundesbahnen

        das Modell einer Lehrlingsstiftung als innovativ und nachahmenswert für

        andere Unternehmen dargestellt. Wie ist es zu verstehen, daß die

        Ausgliederung von Lehrlingen als Vorbild für andere Unternehmen

        dienen soll?

 

5.     Wie hoch sind die Kosten für die Lehrlingsstiftung (gegliedert nach

        Verwaltungskosten, Kosten für Ausbildner, Ausrüstung, Entgelt für die

        Teilnehmer in der Lehrlingsstiftung und sonstige Begünstigungen)? Aus

        welchem Budgetansatz erfolgt die Bedeckung dieser Kosten bzw. wie

        erfolgt der Finanzierungskreislauf?

 

6.     Wie hoch sind damit die Kosten (inklusive allfälliger Einnahmenausfälle)

        für die öffentliche Hand pro Monat und Stiftungsteilnehmer?

 

7.     Worin liegen die Vorteile für die Umgehungslösung einer Stiftung?

 

8.     Unternehmen sind gemäß § 18 Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz

        verpflichtet, den Lehrling nach Abschluß der Lehrzeit im Betrieb vier

        Monate weiterzubeschäftigen. Sollen auch die Teilnehmer der

        Privatstiftung für Berufsausbildung dieses Recht auf Weiterbeschäftigung

        bei der ÖBB haben?

 

9.     Aufgrund des Berufsausbildungsgesetzes ist für derartige Stiftungen eine

        Bewilligung, die von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängt,

        erforderlich. Wie kommt es, daß die Privatstiftung für Berufsausbildung

        der Österreichischen Bundesbahnen bereits Verträge mit zusätzlichen

        Jugendlichen abgeschlossen und die Ausbildung ohne Bewilligung

        begonnen hat?