5334/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Aumayr und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Einsparungen der Bauernkrankenkasse durch die Verrechnung
analog zum ASVG seit 01. Juli 1998.
Bekanntlich werden die Kassenarztbesuche der bäuerlichen Patienten seit 01. Juli
1998 über die Gebietskrankenkasse analog zum ASVG abgerechnet.
Da die Bauern nach wie vor dieselben Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt der
Bauern leisten, diese aber seit 01.07.1998 nur mehr GKK - Tarife bezahlt und auch
die Verrechnung über die GKK durchführen läßt, müßte es unweigerlich zu
Einsparungen bei Ärztehonoraren und Personalkosten kommen.
Mit 30. September 1998 wurde das 3. Quartal und somit der erste
Abrechnungszeitraum nach der Neuregelung abgeschlossen. Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und
Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Wie war die Ärztehonorarentwicklung (Vertragsärzte) für bäuerliche Patienten
aus der Sicht der Bauernkrankenkassen (vor 01. Juli 1998: 80% in Form der
Kostenrückerstattung an die Patienten; nach 01. Juli 1998 ASVG - Sätze direkt an
die Ärzte) in den Vergleichszeiträumen Juli, August und September der Jahre
1996,1997 und 3. Quartal 1998?
2. Wie hat sich der Personalstand der Sozialversicherungsanstalt der Bauern im
Bereich der Verrechnung von Ärztehonoraren von 1990 bis 01. Juli 1998
entwickelt?
3. Wieviele Beschäftigte sind seit 01. Juli 1998 in diesem Bereich tätig?
Wurde mit einem Teil der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis beendet?
Wenn ja, mit wie vielen?
Wenn nein, für welche Tätigkeiten werden sie nun eingesetzt?
4. Wieviel bezahlt die Bauernkrankenkasse der Gebietskrankenkasse für die
Abrechnung der Ärztehonorare?
5. Können Sie sich vorstellen, eventuelle Honorareinsparungen durch
Beitragskürzungen für die SVB - Versicherten auszugleichen?
Wenn nein, können Sie sich dann Leistungsverbesserungen für die
Beitragszahler vorstellen?
6. Ist auszuschließen, daß eventuelle Überschüsse der Krankenkasse in die
Pensionsversicherung der Bauern fließen werden?
7. Ist die SVB bereit für festsitzenden Zahnersatz einen Kostenzuschuß in der Höhe
des Zuschusses für Klammerzahnkronen für alle Leistungserbringer in den
Honorarkatalog aufzunehmen?