5334/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Aumayr und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Einsparungen der Bauernkrankenkasse durch die Verrechnung

analog zum ASVG seit 01. Juli 1998.

 

Bekanntlich werden die Kassenarztbesuche der bäuerlichen Patienten seit 01. Juli

1998 über die Gebietskrankenkasse analog zum ASVG abgerechnet.

Da die Bauern nach wie vor dieselben Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt der

Bauern leisten, diese aber seit 01.07.1998 nur mehr GKK - Tarife bezahlt und auch

die Verrechnung über die GKK durchführen läßt, müßte es unweigerlich zu

Einsparungen bei Ärztehonoraren und Personalkosten kommen.

Mit 30. September 1998 wurde das 3. Quartal und somit der erste

Abrechnungszeitraum nach der Neuregelung abgeschlossen. Die unterzeichneten

Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie war die Ärztehonorarentwicklung (Vertragsärzte) für bäuerliche Patienten

    aus der Sicht der Bauernkrankenkassen (vor 01. Juli 1998: 80% in Form der

    Kostenrückerstattung an die Patienten; nach 01. Juli 1998 ASVG - Sätze direkt an

    die Ärzte) in den Vergleichszeiträumen Juli, August und September der Jahre

    1996,1997 und 3. Quartal 1998?

 

2. Wie hat sich der Personalstand der Sozialversicherungsanstalt der Bauern im

    Bereich der Verrechnung von Ärztehonoraren von 1990 bis 01. Juli 1998

    entwickelt?

 

3. Wieviele Beschäftigte sind seit 01. Juli 1998 in diesem Bereich tätig?

    Wurde mit einem Teil der Arbeitnehmer das Dienstverhältnis beendet?

    Wenn ja, mit wie vielen?

    Wenn nein, für welche Tätigkeiten werden sie nun eingesetzt?

 

4.  Wieviel bezahlt die Bauernkrankenkasse der Gebietskrankenkasse für die

     Abrechnung der Ärztehonorare?

 

5. Können Sie sich vorstellen, eventuelle Honorareinsparungen durch

    Beitragskürzungen für die SVB - Versicherten auszugleichen?

    Wenn nein, können Sie sich dann Leistungsverbesserungen für die

    Beitragszahler vorstellen?

 

6. Ist auszuschließen, daß eventuelle Überschüsse der Krankenkasse in die

    Pensionsversicherung der Bauern fließen werden?

 

7. Ist die SVB bereit für festsitzenden Zahnersatz einen Kostenzuschuß in der Höhe

    des Zuschusses für Klammerzahnkronen für alle Leistungserbringer in den

    Honorarkatalog aufzunehmen?