5343/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Nußbaumer und Kollegen
betreffend Verkehrsmasterplan für Vorarlberg und Einfluß der Transitabkommen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
Das seit langem anstehende Transitabkommen der Europäischen Union mit der Schweiz ist
am letzten Wochenende im November bei der Verkehrsministertagung in Brüssel zur
Verabschiedung gelangt. Gleichzeitig wurden auch die Inhalte der Wegekostenrichtlinie der
Europäischen Union festgelegt.
Die Unterlagen über die Auswirkungen dieser Entscheidungen wurden nicht zur Verfügung
gestellt. Im gegenständlichen Falle bezieht sich die folgende Anfrage auf die Auswirkungen,
die durch die beiden oben genannten Abkommen auf die Verkehrssituation in Vorarlberg zu
erwarten sind.
Vor allem geht aus dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Masterplan hervor, daß die
Schienenanbindung an die Schweiz von der österreichischen Seite aus lediglich einspurig, wie
bereits bestehend, vorgesehen ist. Dabei wurde aber vom Verkehrsminister erklärt, daß eine
Verlagerung des LKW - Verkehrs von der Straße auf die Schiene erfolgen soll und zwar in
einem Prozentsatz von 70 % mehr Transportmöglichkeit bei gleichzeitiger 30%iger Senkung
der Beförderungstarife. Eine entsprechende Frage im Hauptausschuß am 2. Dezember über
dafür notwendige Investitionen wurde vom Verkehrsminister damit beantwortet, daß keine
Investitionen für dieses Vorhaben notwendig sein werden.
Im Masterplan ist für die Straße die in Planung befindliche zweispurige Verbindung der
österreichischen mit der schweizerischen Rheintalautobahn eingezeichnet. Unklar ist, wie sich
der Verkehr der noch in diesem Jahrtausend fertigzustellenden Autobahn Nürnberg - Ulm -
Memmingen - Lindau entwickeln wird, und ob es zu einem vermehrten Transitaufkommen
durch Vorarlberg aufgrund der Anbindung an das schweizer Straßenverkehrsnetz kommen
wird.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
ANFRAGE
1. Gibt es Studien (für Schiene und/oder Straße), welche Beförderungsleistung (Kapazitäten)
nach der Unterzeichnung der Wegekostenrichtlinie und des Transitabkommens auf den
Strecken von Vorarlberg in die Schweiz notwendig ist?
2. Wie hoch ist die beförderte Tonnage auf der Schiene im Transitweg durch Vorarlberg in
die Schweiz auf dem bestehenden Schienennetz und welche Zuwächse werden aufgrund
der Abkommen mit der Schweiz bzw. der Wegekostenrichtlinie pro Jahr in den nächsten
10 Jahren erwartet?
3. Ist es richtig, daß der Eisenbahnanschluß Österreichs an die Schweiz nur eingleisig
erfolgt?
Wenn ja, welche Veränderungen werden am bestehenden eingleisigen Schienennetz
vorgenommen? Welche Investitionshöhe ist vorgesehen und wann sollen diese
Verbesserungen durchgeführt werden?
Wenn nein, welche Pläne sieht das Verkehrsministerium vor, und zu welchem Zeitpunkt
werden welche Investitionen vorgenommen?
4. Sind Sie der Ansicht, daß eine 70%ige Kapazitätssteigerung zum Transport von LKW auf
der Schiene ohne Investitionen möglich ist und gleichzeitig die Beförderungstarife um 30
% gesenkt werden können?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
5. Ab wann hat das Verkehrsministerium geplant, diese unter Punkt 4 genannte
Beförderungsgebühr um 30 % zu senken?
6. Gibt es eine Studie, welche Verkehrszuwächse auf der Straße durch Vorarlberg aufgrund
des Transitabkommens mit der Schweiz, der Aufhebung des 28 – Tonnen - Limits für LWK
in der Schweiz und der europäischen Wegekostenrichtlinie sowie der Fertigstellung der
Autobahn Nürnberg - Ulm - Memmingen - Lindau zu erwarten sind?
Wenn ja, welche Daten zeigen diese Studie und was sind Ihre Schlußfolgerungen?
Wenn nein, welche Maßnahmen haben Sie ergriffen oder werden Sie ergreifen, um das
verkehrstechnische Nadelöhr Vorarlberg vor einer Zunahme des Straßentransitverkehrs zu
schützen?
7. Wie hoch ist die beförderte Tonnage auf der Straße im Transitweg durch Vorarlberg in die
Schweiz auf dem bestehenden Straßennetz und welche Zuwächse werden aufgrund der
Abkommen mit der Schweiz bzw. der Wegekostenrichtlinie pro Jahr in den nächsten 10
Jahren erwartet?
8. Stellen die neue Wegekostenrichtlinie und das Transitabkommen mit der Schweiz
Vorteile für den Transitverkehr durch Vorarlberg dar?
Wenn ja, welche Vorteile können Sie hier nennen und welche Entlastung wird es für die
vorarlberger Bevölkerung geben?
Wenn nein, wie hoch werden die Nachteile beziffert und welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen, um diesen Nachteilen zu begegnen?
Durch das Maut - Stretching der Brennerautobahn bis Kufstein wird es zu einer
zusätzlichen Belastung der österreichischen Wirtschaft westlich von Innsbruck kommen.
Gibt es Berechnungen, wie hoch die zusätzlichen Belastungen für diese Region sein
werden?
Wenn ja, wie hoch ist die Belastung je Branche und welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen, um diesen Wettbewerbsnachteil zu egalisieren?