5343/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Nußbaumer und Kollegen

 

betreffend Verkehrsmasterplan für Vorarlberg und Einfluß der Transitabkommen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

 

Das seit langem anstehende Transitabkommen der Europäischen Union mit der Schweiz ist

am letzten Wochenende im November bei der Verkehrsministertagung in Brüssel zur

Verabschiedung gelangt. Gleichzeitig wurden auch die Inhalte der Wegekostenrichtlinie der

Europäischen Union festgelegt.

 

Die Unterlagen über die Auswirkungen dieser Entscheidungen wurden nicht zur Verfügung

gestellt. Im gegenständlichen Falle bezieht sich die folgende Anfrage auf die Auswirkungen,

die durch die beiden oben genannten Abkommen auf die Verkehrssituation in Vorarlberg zu

erwarten sind.

 

Vor allem geht aus dem vom Verkehrsministerium vorgelegten Masterplan hervor, daß die

Schienenanbindung an die Schweiz von der österreichischen Seite aus lediglich einspurig, wie

bereits bestehend, vorgesehen ist. Dabei wurde aber vom Verkehrsminister erklärt, daß eine

Verlagerung des LKW - Verkehrs von der Straße auf die Schiene erfolgen soll und zwar in

einem Prozentsatz von 70 % mehr Transportmöglichkeit bei gleichzeitiger 30%iger Senkung

der Beförderungstarife. Eine entsprechende Frage im Hauptausschuß am 2. Dezember über

dafür notwendige Investitionen wurde vom Verkehrsminister damit beantwortet, daß keine

Investitionen für dieses Vorhaben notwendig sein werden.

 

Im Masterplan ist für die Straße die in Planung befindliche zweispurige Verbindung der

österreichischen mit der schweizerischen Rheintalautobahn eingezeichnet. Unklar ist, wie sich

der Verkehr der noch in diesem Jahrtausend fertigzustellenden Autobahn Nürnberg - Ulm -

Memmingen - Lindau entwickeln wird, und ob es zu einem vermehrten Transitaufkommen

durch Vorarlberg aufgrund der Anbindung an das schweizer Straßenverkehrsnetz kommen

wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

 

 

ANFRAGE

 

1. Gibt es Studien (für Schiene und/oder Straße), welche Beförderungsleistung (Kapazitäten)

    nach der Unterzeichnung der Wegekostenrichtlinie und des Transitabkommens auf den

    Strecken von Vorarlberg in die Schweiz notwendig ist?

 

2. Wie hoch ist die beförderte Tonnage auf der Schiene im Transitweg durch Vorarlberg in

    die Schweiz auf dem bestehenden Schienennetz und welche Zuwächse werden aufgrund

    der Abkommen mit der Schweiz bzw. der Wegekostenrichtlinie pro Jahr in den nächsten

    10 Jahren erwartet?

3. Ist es richtig, daß der Eisenbahnanschluß Österreichs an die Schweiz nur eingleisig

    erfolgt?

    Wenn ja, welche Veränderungen werden am bestehenden eingleisigen Schienennetz

    vorgenommen? Welche Investitionshöhe ist vorgesehen und wann sollen diese

    Verbesserungen durchgeführt werden?

    Wenn nein, welche Pläne sieht das Verkehrsministerium vor, und zu welchem Zeitpunkt

    werden welche Investitionen vorgenommen?

 

4. Sind Sie der Ansicht, daß eine 70%ige Kapazitätssteigerung zum Transport von LKW auf

    der Schiene ohne Investitionen möglich ist und gleichzeitig die Beförderungstarife um 30

    % gesenkt werden können?

    Wenn ja, warum?

    Wenn nein, warum nicht?

 

5. Ab wann hat das Verkehrsministerium geplant, diese unter Punkt 4 genannte

    Beförderungsgebühr um 30 % zu senken?

 

6. Gibt es eine Studie, welche Verkehrszuwächse auf der Straße durch Vorarlberg aufgrund

    des Transitabkommens mit der Schweiz, der Aufhebung des 28 – Tonnen - Limits für LWK

    in der Schweiz und der europäischen Wegekostenrichtlinie sowie der Fertigstellung der

    Autobahn Nürnberg - Ulm - Memmingen - Lindau zu erwarten sind?

    Wenn ja, welche Daten zeigen diese Studie und was sind Ihre Schlußfolgerungen?

    Wenn nein, welche Maßnahmen haben Sie ergriffen oder werden Sie ergreifen, um das

    verkehrstechnische Nadelöhr Vorarlberg vor einer Zunahme des Straßentransitverkehrs zu

    schützen?

 

7. Wie hoch ist die beförderte Tonnage auf der Straße im Transitweg durch Vorarlberg in die

    Schweiz auf dem bestehenden Straßennetz und welche Zuwächse werden aufgrund der

    Abkommen mit der Schweiz bzw. der Wegekostenrichtlinie pro Jahr in den nächsten 10

    Jahren erwartet?

 

8. Stellen die neue Wegekostenrichtlinie und das Transitabkommen mit der Schweiz

    Vorteile für den Transitverkehr durch Vorarlberg dar?

    Wenn ja, welche Vorteile können Sie hier nennen und welche Entlastung wird es für die

    vorarlberger Bevölkerung geben?

    Wenn nein, wie hoch werden die Nachteile beziffert und welche Maßnahmen werden Sie

    ergreifen, um diesen Nachteilen zu begegnen?

  

     Durch das Maut - Stretching der Brennerautobahn bis Kufstein wird es zu einer

    zusätzlichen Belastung der österreichischen Wirtschaft westlich von Innsbruck kommen.

    Gibt es Berechnungen, wie hoch die zusätzlichen Belastungen für diese Region sein

    werden?

    Wenn ja, wie hoch ist die Belastung je Branche und welche Maßnahmen werden Sie

    ergreifen, um diesen Wettbewerbsnachteil zu egalisieren?