5348/J XX.GP
der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Anfragebeantwortungen durch die Sektion III
Schriftliche parlamentarische Anfragen, die sich mit Angelegenheiten bzw.
Mißständen in der Sektion III (Paß -, Staatsbürgerschafts -, Flüchtlings - und
Fremdenwesen) des Bundesministeriums für Inneres beschäftigen, werden in der
Regel von die Sektion selbst (d. h., von Sektionschef Dr. Franz Matzka) beantwortet,
was an der Geschäftszahl ersichtlich ist. Dies bedeutet, daß der Betroffene selbst
seine eigene Rechtfertigung verfassen darf und der Bundesminister diese nur noch
signiert. Zuletzt war diese Vorgangsweise bei der Anfragebeantwortung 4722 / AB auf
die Anfrage 4997 / J in Zusammenhang mit der Interpretation von
Schubhaftbestimmungen zu registrieren, die die Geschäftszahl ZI. 97.109 / 101 - SL
III / 98 trägt.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
an den Bundesminister für Inneres:
1. Stimmt es, daß parlamentarische Anfragen, die die Sektion III des
Bundesministeriums für Inneres, insbesondere den Sektionschef Dr. Matzka
betreffen, inhaltlich von den oder dem Betroffenen selbst beantwortet werden?
Wenn ja, wie rechtfertigen Sie dies?
2. Kann aus der Tatsache, daß die Betroffenen selbst die sie angehenden Fragen
beantworten, geschlossen werden, daß Sie an der Aufklärung der jeweiligen
Umstände kein besonderes Interesse hegen?