5348/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kier, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Anfragebeantwortungen durch die Sektion III

 

Schriftliche parlamentarische Anfragen, die sich mit Angelegenheiten bzw.

Mißständen in der Sektion III (Paß -, Staatsbürgerschafts -, Flüchtlings - und

Fremdenwesen) des Bundesministeriums für Inneres beschäftigen, werden in der

Regel von die Sektion selbst (d. h., von Sektionschef Dr. Franz Matzka) beantwortet,

was an der Geschäftszahl ersichtlich ist. Dies bedeutet, daß der Betroffene selbst

seine eigene Rechtfertigung verfassen darf und der Bundesminister diese nur noch

signiert. Zuletzt war diese Vorgangsweise bei der Anfragebeantwortung 4722 / AB auf

die Anfrage 4997 / J in Zusammenhang mit der Interpretation von

Schubhaftbestimmungen zu registrieren, die die Geschäftszahl ZI. 97.109 / 101 - SL

III / 98 trägt.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Inneres:

 

1. Stimmt es, daß parlamentarische Anfragen, die die Sektion III des

    Bundesministeriums für Inneres, insbesondere den Sektionschef Dr. Matzka

    betreffen, inhaltlich von den oder dem Betroffenen selbst beantwortet werden?

    Wenn ja, wie rechtfertigen Sie dies?

 

2. Kann aus der Tatsache, daß die Betroffenen selbst die sie angehenden Fragen

    beantworten, geschlossen werden, daß Sie an der Aufklärung der jeweiligen

    Umstände kein besonderes Interesse hegen?