5351/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend: Verstärkte Kontrolltätigkeit der Exekutive im Straßenverkehr

 

 

Die vorläufige Unfallstatistik des heurigen Jahres weist einen erfreulichen Rückgang von

Verkehrsunfällen mit Körperverletzung und tödlichem Ausgang gegenüber dem letzten Jahr

auf, sodaß damit zu rechnen ist, daß der in den letzten Jahren (mit Ausnahme 1997)

festzustellende Trend auch heuer fortgesetzt wird. Dieses Ergebnis zeigt, daß die vom

Parlament beschlossenen Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit Wirkung zeigen.

 

Die ÖVP vertrat immer die Auffassung, daß gesetzliche Maßnahmen im Bereich der

Verkehrssicherheit nur dann zu einer tatsächlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit führen,

wenn gleichzeitig Kontrollen der Exekutive durchgeführt und Verstöße geahndet werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Wurde den Forderungen der ÖVP nach mehr Kontrolle im Straßenverkehr Rechnung

    getragen?

 

2. Wieviele Kontrollen wurden in diesem Jahr (1. 1. 1998 bis 31. 12. 1998) im Vergleich zum

    letzten Jahr durchgeführt?

 

3. Wieviele Lenker wurden nach Einführung der 0,5 Promillegrenze am 6. 1. 1998 bis

    31. 12. 1998 mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,8 Promille angehalten.

    Wieviele Lenker wurden in dem selben Zeitraum mit einem Blutalkoholwert zwischen

    0,8 und 1,2 Promille, bzw. zwischen 1,2 und 1,6 Promille und ab 1,6 Promille

    angehalten?

4. Können Sie eine Aussage über die Höhe des Blutalkoholwertes der Lenker treffen, die

    einen Verkehrsunfall aufgrund ihrer Alkoholisierung verursacht haben? Wenn ja, führen

    Sie die Anzahl der alkoholisierten Unfallverursacher in der in Frage 4 angeführten

    gestaffelten Promillebereiche an.