5381/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Martina Gredler und PartnerInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend den Wahlvorschlag des Kollegiums der Montanuniversität Leoben für
die Wahl einer Rektorin bzw. eines Rektors
Im § 53 Abs. 3 des Universitäts - Organisationsgesetzes 1993 wird das Prozedere
für die Wahl einer Rektorin bzw. eines Rektors u.a. folgendermaßen definiert:
“Der Senat hat auf der Grundlage einer Bewertung der ein gelangten Bewerbun -
gen durch den Universitätsbeirat und der vom Senat selbst durchgeführten Be -
wertung einen Wahlvorschlag zu erstellen, der die drei am besten für die Funk -
tion des Rektors geeigneten Bewerber enthält. Der Wahlvorschlag darf nur dann
weniger als drei Personen enthalten, wenn die Zahl der Bewerbungen geringer als
drei war”. Diese Norm wird durch die Satzungen der Montanuniversität Leoben
dahingehend präzisiert, dass “der Wahlvorschlag nur dann weniger als drei Per -
sonen enthalten (darf), wenn die Zahl der nach § 53 Abs. 5 UOG 93 geeigneten
Bewerber geringer als drei war”. § 53 Abs. 5 UOG 93 wiederum besagt, dass
“nur ein Universitätsprofessor mit Fähigkeit zur organisatorischen und wirt -
schaftlichen Leitung einer Universität.... “ zum Rektor gewählt werden kann.
Am 27. Jänner soll die Universitätsversammlung der Montanuniversität Leoben
eine neue Rektorin bzw. einen neuen Rektor wählen. Nach Vorliegen der Bewer -
bungen für diese Wahl wandte sich die Uni Leoben an das Wissenschaftsmini -
stenum, um klären zu lassen, ob eine AO. - Professorin die nötigen Qualifikationen
für das Rektorsamt erfüllt. Anlass dazu war die Bewerbung der bisherigen Vize -
rektorin, Frau Prof. Brigitte Weinhardt. Die Rechtsauskunft des Wissenschafts -
ministeriums besagte, dass aufgrund der jüngsten Novellen des Dienstrechts -
gesetzes Außerordentlichen ProfessorInnen die gleiche Qualifikation zukomme
wie Ordentlichen ProfessorInnen und der Kanditatur von Frau Prof. Weinhardt
daher nichts entgegenstehe.
Trotz dieser Rechtsauskunft entschied das Kollegium der Montanuniversität, auf
dem Wahlvorschlag lediglich zwei anstelle der
gesetzlich vorgeschriebenen drei
Kandidatinnen zu präsentieren und damit Frau Prof. Weinhardt nicht zur Wahl bei
der Universitätsversammlung zuzulassen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
mit der Bitte, diese noch vor dem 27. Jänner zu beantworten:
1) Teilen Sie die oben ausgeführte Auffassung, dass Wahlvorschlag des Uni-
Kollegiums die formalen rechtlichen Erfordernisse laut UOG 93 nicht erfüllt,
da er trotz mehrerer Bewerbungen lediglich zwei Personen enthält?
2) Welche Begründung hat das Uni - Kollegium der Montanuniversität Leoben für
den Verzicht auf einen kompletten Dreiervorschlag angeführt?
3) Halten Sie diese Begründung für stichhaltig?
4) Welche Konsequenzen hat die Erstellung eines ungültigen Wahlvorschlags für
das diesbezügliche Bewerbungsverfahren?
5) Welche Maßnahmen werden Sie in dieser Angelegenheit setzen?