5426/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Ausgaben für Politikerpensionen 1995 bis 1998
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider,
Mag. Stadler und Kollegen 299/J hat der Bundeskanzler am 22. Feber 1995 zu 310/AB
mitgeteilt, daß in den Jahren 1989 bis 1994 jeweils rund 280 Beitragszahler
Pensionsbeiträge nach dem Bezügegesetz einzahlten, während er damals nicht einmal
die Zahl der Bezieher von Ruhe - bzw. Versorgungsbezügen nennen konnte. Es ist zu
hoffen, daß dieses lnformationsdefizit in der Zwischenzeit behoben werden konnte.
Immerhin hat die damalige Anfragebeantwortung aber die interessante Tatsache
ergeben, daß im Jahre 1994 Pensionsbeiträgen von weniger als 40 Mio. ÖS ausgezahlte
Politikerpensionen in Höhe von rund 250 Mio. ÖS gegenüberstanden.
Da die Koalitionsparteien bei der Bezügereform 1997 nicht bereit waren, die
Pensionsprivilegien der Altpolitiker wesentlich anzutasten (Pensionsanspruch bereits
nach 10 Jahren Abgeordnetentätigkeit bzw. bereits nach 4 Jahren als
Regierungsmitglied) belasten die Pensionsprivilegien die Steuerzahler nach wie vor.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler die nachstehende
1. Wie viele Personen bezahlten in den einzelnen Jahren von 1995 bis 1998 einen
Pensionsbeitrag nach dem Bezügegesetz?
2. Wie viele Personen erhielten in den einzelnen Jahren von 1995 bis 1998
Pensionsleistungen nach dem Bezügegesetz?
3. Wie viele der betroffenen Personen erhielten
a) Ruhebezüge und
b) Versorgungsbezüge?
4. Wie hoch war die durchschnittliche Pensionshöhe
a) der Bezieher von Ruhebezüge
b) der Bezieher von Versorgungsbezüge
nach dem Bezügegesetz in den einzelnen Jahren von 1995 bis 1998?
5. Wie hoch war die Summe der Pensionsbeitragsleistungen nach dem Bezügegesetz in
den einzelnen Jahren von 1995 bis 1998 (getrennt nach Jahren)?
6. Wie hoch war die Summe der Pensionsleistungen nach dem Bezügegesetz in den
einzelnen Jahren von 1995 bis 1998 (getrennt nach Jahren und aufgeteilt in
Ruhebezüge und Versorgungsbezüge)?