5450/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend: Einleitung eines Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens für den
Lainzer Tunnel
Mit Einschreiben vom 5. Juni 1998 wurden Sie von betroffenen Bürgern - vertreten
durch die Rechtsanwaltskanzlei Schönherr, Barfuss, Torggler & Partner - darauf
aufmerksam gemacht, daß vor dem eisenbahnrechtlichen Verfahren über das
Hochleistungsstreckenprojekt “Lainzer Tunnel” eine Umweltverträglichkeitsprüfung
nach dem UVP - Gesetz stattfinden muß. Diesem Brief wurde ein entsprechendes
Rechtsgutachten von Univ. - Prof. Dr. Bernhard Raschauer, Universitätsprofessor für
Verfassungs - und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck, beigelegt, aus dem
auch hervorgeht, daß für diese Umweltverträglichkeitsprüfung nicht die
Eisenbahnbehörde, sondern die Landesregierungen (in diesem Fall die Wiener
Landesregierung) zuständig sind.
Laut UVP - Richtlinie der EG aus dem Jahr 1985 (in Österreich seit dem 1.1.1995
verbindlich) ist für "Eisenbahn - Fernverkehrsstrecken" - unabhängig von ihrer Länge -
eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben. Diese ist im Rahmen
jenes Genehmigungsverfahrens durchzuführen, mit welchem dem Projektwerber - in
diesem Fall der Hochleistungsstrecken AG - die Berechtigung zur Verwirklichung des
Vorhabens erteilt wird. Eine nach dem 1.1.1995 zur Bewilligung beantragte
Eisenbahn - Fernverkehrsstrecke unterliegt daher in Österreich dem UVP - Verfahren.
im niederösterreichischen Teil des Projektes Wien - St. Pölten wird eine
Umweltverträglichkeitsprüfung bereits durchgeführt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
1) Haben Sie von diesem Brief Kenntnis erlangt? Wenn ja, welche Maßnahmen
haben Sie daraufhin getroffen?
2) Falls keine Maßnahmen seit Kenntnisnahme dieses Briefes seitens Ihres
Ressorts getroffen wurden, warum nicht?
3) Wie bewerten Sie das Gutachten von Univ. Prof. Dr. Raschauer im Hinblick
auf die Notwendigkeit eines UVP - Verfahrens?
4) Beabsichtigen Sie, ein UVP - Verfahren einzuleiten, wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?