5509/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Dr. Ofner und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend anonymer Versuch an einer Pädagogischen Akademie, festzustellen, ob
und mit welcher Verläßlichkeit aus Harnproben auf Drogenkonsum geschlossen
werde könne
Der anonyme Versuch an einer Pädagogischen Akademie festzustellen, ob und mit
welcher Verläßlichkeit aus Harnproben auf Drogenkonsum geschlossen werden
könne, hat zu einem gewissen Rauschen in einem Teil des Blätterwaldes geführt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten die nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt bzw. bewußt, daß der Erwerb und Besitz von Drogen, auch
zum eigenen Gebrauch, gerichtlich strafbar ist?
2. Teilen Sie die Ansicht der Antragsteller, daß es von besonderer Bedeutung im
Interesse der Gesundheit der Schüler - unserer Kinder - ist, nach Möglichkeit
zu verhindern, daß Drogenkonsumenten zu Lehrern ausgebildet bzw. als
Lehrer eingesetzt werden?
3. Teilen Sie - vor diesem Hintergrund - die Rechtsansicht der Antragsteller, daß
der anonyme Versuch an einer Pädagogischen Akademie, festzustellen, ob
und mit welcher Verläßlichkeit aus Harnproben auf Drogenkonsum
geschlossen werden könne, entgegen den von mancher Seite geäußerten
Vermutungen keinerlei strafrechtliche Substanz innewohnt?
Wenn nein, inwieferne nicht?
4. Welches Ergebnis hat dieser anonyme Versuch zahlenmäßig bzw. hinsichtlich
des Prozentsatzes der vermutlichen Drogenkonsumenten aus den getesteten
Proben gebracht?