5509/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

der Abg. Dr. Ofner und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend anonymer Versuch an einer Pädagogischen Akademie, festzustellen, ob

und mit welcher Verläßlichkeit aus Harnproben auf Drogenkonsum geschlossen

werde könne

 

 

Der anonyme Versuch an einer Pädagogischen Akademie festzustellen, ob und mit

welcher Verläßlichkeit aus Harnproben auf Drogenkonsum geschlossen werden

könne, hat zu einem gewissen Rauschen in einem Teil des Blätterwaldes geführt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten die nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Ist Ihnen bekannt bzw. bewußt, daß der Erwerb und Besitz von Drogen, auch

    zum eigenen Gebrauch, gerichtlich strafbar ist?

 

2. Teilen Sie die Ansicht der Antragsteller, daß es von besonderer Bedeutung im

    Interesse der Gesundheit der Schüler - unserer Kinder -  ist, nach Möglichkeit

    zu verhindern, daß Drogenkonsumenten zu Lehrern ausgebildet bzw. als

    Lehrer eingesetzt werden?

 

3. Teilen Sie - vor diesem Hintergrund - die Rechtsansicht der Antragsteller, daß

    der anonyme Versuch an einer Pädagogischen Akademie, festzustellen, ob

    und mit welcher Verläßlichkeit aus Harnproben auf Drogenkonsum

    geschlossen werden könne, entgegen den von mancher Seite geäußerten

    Vermutungen keinerlei strafrechtliche Substanz innewohnt?

 

  Wenn nein, inwieferne nicht?

 

4. Welches Ergebnis hat dieser anonyme Versuch zahlenmäßig bzw. hinsichtlich

    des Prozentsatzes der vermutlichen Drogenkonsumenten aus den getesteten

    Proben gebracht?