5518/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Ausbau der Pottendorfer Linie im Hinblick auf die Errichtung des Magna Globe

Ressort Parks

 

 

Der Magna Globe Ressort Park in Ebreichsdorf wird zu einem erheblichen Verkehrs -

aufkommen führen. Es ist zu befürchten, - und alle Infrastrukturplanungen gehen davon aus

- , daß der überwiegende Teil der BesucherInnen mit dem Pkw anreisen wird.

Um zumindest einen Teil des Verkehrs umweltfreundlich abzuwickeln, wird auch versucht,

die Pottendorfer Linie an das Parkgelände anzubinden. Die unterfertigten Abgeordneten

stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur verbesserten Anbindung der Pottendorfer Linie

    an das Gelände des Magna Globe Ressort Parks in Ebreichsdorf?

 

2. Wie hoch wird unter optimalen Bedingungen der Anteil der BesucherInnen sein, die

    die Bahn als Verkehrsmittel benützen werden?

 

3. Welche Voraussetzungen müssen aus Ihrer Sicht gegeben sein, um den Modal Split

    des BesucherInnen - Verkehrs in optimaler Weise zugunsten der Bahn zu beeinflussen?

 

4. Welche Maßnahmen zur Attraktivitäts - bzw. Kapazitätsverbesserung der Pottendorfer

    Linie sind unabhängig von der Errichtung des Magna Globe Ressort Parks geplant?

 

5. Wie hoch sind die Kosten dieser Maßnahmen?

 

6. Welche Maßnahmen im Bereich der Pottendorfer Linie sind aufgrund der Errichtung

    des Magna Globe Ressort Parks geplant?

 

7. Wie hoch sind die Kosten dieser zusätzlichen Maßnahmen, und wer wird diese Kosten

    tragen?

 

8. Entspricht es den Tatsachen, daß bereits Verträge bzw. Vereinbarungen zwischen der

    Firma Magna und den ÖBB bestehen, wie dies zuletzt vom Geschäftsführer Lunzer

    von Magna am 21.10.98 in Ebreichsdorf öffentlich erklärt wurde?

9. Welchen Inhalt haben diese Verträge bzw. Vereinbarungen?

 

10. Auf welcher Grundlage wurden diese Vereinbarungen geschlossen, zumal das

      betreffende Projekt noch über keinerlei Genehmigung und Voraussetzungen verfügt

      (z.B. fehlen: die nötige Flächenwidmung des Geländes durch die Gemeinde sowie

      allenfalls deren Bestätigung durch das Land, die wasserrechtliche Genehmigung, Bau-

      bewilligungen, ...) ?