5523/J XX.GP

 

Anfrage

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verkehrsüberwachung

 

 

Die Einhaltung der Tempo - und Alkohollimits sowie der Vignettenpflicht auf

Österreichs Straßen wird derzeit von hochqualifizierten ExekutivbeamtInnen

überwacht. Gleichzeitig wird von Seiten der Exekutive über Personalmangel geklagt,

der insbesondere zu Lasten der Kriminalitätsbekämpfung und unmittelbaren

Gefahrenabwehr, also der Kernaufgaben der Sicherheitsbehörden geht.

 

Vor diesem Hintergrund erscheint es ineffizient, daß dieses - in Sinne einer effektiven

Erfüllung dieser Kernaufgaben aus gutem Grund teuer ausgebildete - Personal für

die primär verwaltungstechnisch anspruchsvollen Tätigkeiten der

Verkehrsüberwachung herangezogen wird. Die darum überlegte Privatisierung der

verkehrspolizeilichen Agenden erfordert neben den Schätzungen auch konkrete

Zahlen, um Einsparungspotentiale eruieren und Varianten der Privatisierung

vergleichen zu können.

 

Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche

 

 

Anfrage:

 

1. Welche Untersuchungen (bundesweit und/oder länderspezifisch) liegen Ihnen vor,

    die aufschlüsseln, in welchem Ausmaß die Dienstzeit der BeamtInnen der

    Bundesgendarmerie, der Bundespolizei sowie Ihres Ministeriums für den

    Aufgabenbereich Verkehrsüberwachung (Überwachung des ruhenden und des

    fließenden Verkehrs, Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur

    Überwachung des Straßenverkehrs) beansprucht wird?

 

2. Welche Schätzungen (bundesweit und/oder länderspezifisch) liegen Ihnen vor,

    die aufschlüsseln, in welchem Ausmaß die Dienstzeit der BeamtInnen der

    Bundesgendarmerie, der Bundespolizei sowie Ihres Ministeriums für den

    Aufgabenbereich Verkehrsüberwachung (Überwachung des ruhenden und des

    fließenden Verkehrs, Beschaffung und Erhaltung von Einrichtungen zur

    Überwachung des Straßenverkehrs) beansprucht wird?

 

3. Wie viele Dienstposten sind auf welcher Ebene der Sicherheitsbehörden

    ausschließlich oder überwiegend für den Aufgabenbereich Verkehrsüberwachung

    geschaffen worden und wie hoch sind die dafür jährlich aufgewendeten Mittel der

    betroffenen öffentlichen Haushalte?

 

4. Welche konzeptiven Vorarbeiten wurden von welchem Ihrer Vorgänger in Auftrag

    gegeben, um die Verkehrsüberwachung von Privaten durchführen zu lassen?


 

5. Welche legistischen Vorarbeiten wurden von welchem Ihrer Vorgänger in Auftrag

    gegeben, um die Verkehrsüberwachung von Privaten durchführen zu lassen?

 

6. Wie steht die zuständige Personalvertretung zu diesen Vorschlägen?

 

7. Welche konzeptiven Vorarbeiten wurden von Ihnen in Auftrag gegeben, um die

    Verkehrsüberwachung von Privaten durchführen zu lassen?

 

8. Welche legistischen Vorarbeiten wurden von Ihnen in Auftrag gegeben, um die

    Verkehrsüberwachung von Privaten durchführen zu lassen?

 

9. Wie steht die zuständige Personalvertretung zu den von Ihnen beauftragten

    Vorschlägen?

 

10. Bis wann rechnen Sie mit einer Regierungsvorlage an das Hohe Haus, die die

      Privatisierung der Verkehrsüberwachung zum Gegenstand haben wird?