5524/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Martina Gredler und PartnerInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend die Einführung eines dreigliedrigen Studiensystems (Bakkalaureat) an
österreichischen Universitäten.
Auf der bundesweiten Studienplantagung in Wien am 20./21. November wurde
unter anderem intensiv über die Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit und Möglichkeit
der Umstellung des österreichischen Studiensystems auf ein dreigliedriges Sy-
stem nach anglo - amerikanischem Vorbild diskutiert. Von Seiten des Vertreters
des Wissenschaftsministeriums, Sektionschef Sigurd Höllinger, wurde diesbe-
züglich ein Entwurf zu einer Novelle des Universitäts - Studiengesetzes in Aus-
sicht gestellt, der es den Studienkommissionen ermöglichen soll, möglichst früh-
zeitig mit der Erarbeitung dementsprechender neuer Studienpläne zu beginnen,
ohne jedoch einen Zwang zum Umstieg in das neue System vorzugeben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende
Anfrage
1) Welche Position vertreten Sie bezüglich der Einführung eines dreigliedrigen
Studiensystems an den österreichischen Universitäten?
2) Wie weit sind die Vorarbeiten Ihres Ressorts zu einer Novelle des UniStG in
Hinblick auf die Einführung eines dreigliedrigen Studiensystems gediehen?
3) Bis zu welchem Termin soll die von Ihnen eingesetzte Arbeitsgruppe erste
Ergebnisse
über dieses Thema vorlegen?
4) Laut § 77 Abs. 1 UniStG haben die Studienkommissionen die Studienpläne
nach UniStG 1997 so zeitgerecht zu beschließen, dass sie spätestens mit
1. Oktober 2002 in Kraft treten. Wieweit erscheint diese Fristsetzung ange-
sichts der durch die Umstellung auf das dreigliedrige System erforderlichen
gravierenden Änderungen in den Studienplänen sinnvoll?
5) In welchem Zeithorizont sollte Ihrer Meinung nach der Umstieg auf das neue
System erfolgen, vor dem Hintergrund der vielfach noch in Umsetzung be-
findlichen Neuerungen des UniStG 1997?
6) Erscheint es Ihnen sinnvoll, dass die Studienkommissionen, die derzeit ge-
rade mit der laut UniStG erforderlichen Erstellung neuer Studienpläne befaßt
sind, vor der geplanten Novellierung des UniStG an konkreten Studienplänen
weiterarbeiten?