5535/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

an den Bundesminister für  Inneres

betreffend Gehaltsexekutionen bei Verkehrsstrafen

 

Allein in Wien finden jährlich etwa 60.000 Gehaltsexekutionen aufgrund nicht

bezahlter Verkehrsstrafen statt. Rund 10% aller Gehaltsexekutionen in Wien

betreffen also Verkehrsstrafen. Damit ist ein hoher Kosten - und Zeitaufwand für die

zuständigen SachbearbeiterInnen in den Bundespolizeidirektionen und

Bezirkshauptmannschaften verbunden, die diese Strafverfahren bearbeiten und die

Exekutionsanträge bei Gericht stellen. Daher gehen einige

Bezirkshauptmannschaften einen wirtschaftlicheren und kundenfreundlicheren Weg:

Die zuständigen Verkehrsreferate treten mit den Betroffenen, noch bevor die

Behörde einen Exekutionsantrag bei Gericht stellt, telephonisch in Verbindung und

fordern diese nochmals zur Zahlung auf. Diese Vorgangsweise reduziert die Anzahl

der Pfändungen um ca. die Hälfte. Die telephonische Kontaktnahme bedeutet bei

weitem weniger Arbeitsaufwand als die Einbringung eines Exekutionsantrages bei

Gericht.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche

 

Anfrage:

 

1. Wie viele Gehaltsexekutionen in Folge von nichtbezahlten Verkehrsstrafen

    werden jährlich bundesweit und/oder länderspezifisch von den zuständigen

    Behörden (Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften) bei Gericht

    beantragt?

 

2. Wie viele Dienstposten sind ausschließlich oder überwiegend für den

    Aufgabenbereich Inkasso von Verkehrsstrafen und/oder für den Aufgabenbereich

    Erstellung von Exekutionsanträgen in Folge von nichtbezahlten Verkehrsstrafen

    bei den zuständigen Behörden eingesetzt?

 

3. Wieviel Arbeitszeit der zuständigen BeamtInnen beansprucht durchschnittlich die

    Bearbeitung eines Exekutionsantrages (von der Erstellung der Strafverfügung bis

    zur Einbringung des Exekutionsantrages bei Gericht)?

 

4. Wie sieht in der Praxis der behördliche Ablauf des Inkassos von Verkehrsstrafen

    von der Ausstellung eines Organmandats bis zur Erstellung eines

    Exekutionsantrages aus?

 

5. Wie stehen Sie zu dem og. Vorschlag einer wirtschaftlicheren und

    kundenfreundlicheren Handhabung des Verkehrsstrafeninkassos, wie dies von

    einigen Bezirkshauptmannschaften praktiziert wird, insbesondere vor dem

    Hintergrund, daß diese Vorgangsweise die Anzahl der Pfändungen um ca. die

    Hälfte reduziert?