5535/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weitere Abgeordnete
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gehaltsexekutionen bei Verkehrsstrafen
Allein in Wien finden jährlich etwa 60.000 Gehaltsexekutionen aufgrund nicht
bezahlter Verkehrsstrafen statt. Rund 10% aller Gehaltsexekutionen in Wien
betreffen also Verkehrsstrafen. Damit ist ein hoher Kosten - und Zeitaufwand für die
zuständigen SachbearbeiterInnen in den Bundespolizeidirektionen und
Bezirkshauptmannschaften verbunden, die diese Strafverfahren bearbeiten und die
Exekutionsanträge bei Gericht stellen. Daher gehen einige
Bezirkshauptmannschaften einen wirtschaftlicheren und kundenfreundlicheren Weg:
Die zuständigen Verkehrsreferate treten mit den Betroffenen, noch bevor die
Behörde einen Exekutionsantrag bei Gericht stellt, telephonisch in Verbindung und
fordern diese nochmals zur Zahlung auf. Diese Vorgangsweise reduziert die Anzahl
der Pfändungen um ca. die Hälfte. Die telephonische Kontaktnahme bedeutet bei
weitem weniger Arbeitsaufwand als die Einbringung eines Exekutionsantrages bei
Gericht.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende schriftliche
Anfrage:
1. Wie viele Gehaltsexekutionen in Folge von nichtbezahlten Verkehrsstrafen
werden jährlich bundesweit und/oder länderspezifisch von den zuständigen
Behörden (Bundespolizeidirektionen und Bezirkshauptmannschaften) bei Gericht
beantragt?
2. Wie viele Dienstposten sind ausschließlich oder überwiegend für den
Aufgabenbereich Inkasso von Verkehrsstrafen und/oder für den Aufgabenbereich
Erstellung von Exekutionsanträgen in Folge von nichtbezahlten Verkehrsstrafen
bei den zuständigen Behörden eingesetzt?
3. Wieviel Arbeitszeit der zuständigen BeamtInnen beansprucht durchschnittlich die
Bearbeitung eines Exekutionsantrages (von der Erstellung der Strafverfügung bis
zur Einbringung des Exekutionsantrages bei Gericht)?
4. Wie sieht in der Praxis der behördliche Ablauf des Inkassos von Verkehrsstrafen
von der Ausstellung eines Organmandats bis zur Erstellung eines
Exekutionsantrages aus?
5. Wie stehen Sie zu dem og. Vorschlag einer wirtschaftlicheren und
kundenfreundlicheren Handhabung des Verkehrsstrafeninkassos, wie dies von
einigen Bezirkshauptmannschaften praktiziert wird, insbesondere vor dem
Hintergrund, daß diese Vorgangsweise die Anzahl der Pfändungen um ca. die
Hälfte reduziert?