5581/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Haider, Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien
Die den Ressorts zugewiesenen Aufgaben bedingen auch, daß jedes Ressort in einer
Vielzahl von Aufsichtsräten, Wirtschaftsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgremien und
ähnlichen Arbeitsgruppen zu vertreten ist bzw. Aufsichtsfunktionen wie
Aufsichtskommissäre oder Staatskommissäre zu entsenden hat. Mit der Vertretung der
Ressorts werden vorzugsweise Bedienstete derselben aber auch ressortfremde Personen
betraut.
Die Abgeordneten Mag. Trattner und Kollegen haben bereits am 1. Juli 1997 an den
Bundeskanzler und alle Bundesminister parlamentarische Anfragen eingebracht (NR.
2834/J - 2846/J), in denen die bisherige Praxis der Entsendung von Vertretern des Bundes
angesprochen wurde.
Die Beantwortung ergab, daß die Ressorts in einer Vielzahl von Gremien vertreten sind,
so daß die Beantwortung - wie dies auch von einzelnen Ressorts zugegeben wird -
nicht vollständig war. Unbestritten blieb auch, daß ein Wildwuchs von Gremien besteht,
die oft Aufgaben zu erfüllen haben, die in Wahrheit vom Ressort zu erfüllen sind.
Ressort: Gremien:
BMWV |
134 |
BMUK |
22 |
BMUJF |
76 |
BMLF |
141 |
BMLv |
43 |
BMJ |
33 |
BMI |
35 |
BMF |
407 |
|
davon: 77 Aufsichtsräte |
|
17 Beiräte |
|
126 sonst. Gremien |
|
155 Aufsichtsfunktionen in Kreditinstituten |
|
32 Aufsichtsfunktionen in Versicherungsbereichen |
BMAGS |
194 |
BmwA |
190 |
BMA |
48 |
BM Frauen |
|
BK |
168 |
SUMME |
1491 |
Mit der Vertretung sind fast ausschließlich Ressortbedienstete, in erster Linie hohe und
höchste Beamte (auch bereits im Ruhestand befindliche) betraut.
Für die Auswahl ist angeblich - nicht nachvollziehbar - die bisherige Tätigkeit
maßgebend, ein nachvollziehbares Auswahlverfahren findet nicht statt.
Die Funktionen wurden vielmehr von jeweiligen Minister freihändig an Begünstigte
vergeben, Richtlinien für die Vergabe bestehen nicht. Die besonders bedeutenden und
lukrativen Funktionen werden in der Regel an Beamte vergeben, die dem Minister
politisch nahestehen.
Die Einkünfte werden unter Hinweis auf den Datenschutz nicht offengelegt (siehe aber
die Recherche der SN, 30.10.1997).
Die Funktionen werden fast ausschließlich während der Dienstzeit ausgeübt, was oft zu
tagelangen Absenzen der Beamten und Mehrbelastung der anderen Bediensteten führt.
Offenbar wird nicht nur die Qualifikation für die Funktion nicht geprüft, sondern auch
die allfällige Unvereinbarkeit:
So ist z.B. der Leiter der Obersten Luftfahrtbehörde in den Aufsichtsrat mehrerer
Luftfahrtunternehmen entsandt worden. Als Beamter hat er diverse luftfahrtrechtliche
Genehmigungen zu erteilen, als Aufsichtsrat hat er die Interessen der Luftlinien zu
vertreten - eine klassische Unvereinbarkeit. Ähnlich ist es in anderen Fällen (Beamte der
Obersten Eisenbahnbehörde wurden in den Aufsichtsrat von Eisenbahnunternehmen,
entsandt).
Problematisch ist auch die Entsendung von höchsten Beamten der Steuersektion des
Bundesministeriums für Finanzen in den Aufsichtsrat von Unternehmen, deren
steuerrechtliche Bilanzen von denselben Beamten letztlich zu beurteilen sind.
Unverständlich ist auch, warum ein Sektionschef des Bundesministeriums für Finanzen,
der sich bereits seit Jahren im Ruhestand befindet, noch immer vom Bundesminister in
zahlreiche Aufsichtsratsfunktionen bedeutender Unternehmen (z.B. Post und Telekom
Austria AG) entsandt wird.
Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen sind die Aufsichtsfunktionen in den
Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen besonders wichtig, die ab einer
bestimmten Bilanzsumme anfallen:
155 Kreditinstitute und 32 Versicherungsunternehmen sind davon betroffen, d.h., daß
das BMF jeweils einen Aufsichtskommissär und einen oder mehrere Stellvertreter
bestellt, die alle für diese Funktion eine Vergütung beziehen, die je nach der Größe des
Kreditinstitutes abgestuft ist. Rund 200 Bedienstete des Bundesministeriums für
Finanzen waren zum Stichtag der Anfrage (1. August 1997) mit derartigen Funktionen
betraut und bezogen insgesamt daraus eine Vergütung, die in manchen Fällen die Höhe
eines zweiten Gehaltes erreichte.
Wegen dieser unbefriedigenden Situation richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Landesverteidigung
nachstehende
ANFRAGE
1. In welchen Aufsichtsräten, Wirtschaftsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgremien
und ähnlichen Arbeitsgruppen (ausgenommen Gremien mit dienstrechtlichen
Aufgaben) ist Ihr Ressort vertreten bzw. in welchen Institutionen ist Ihr Ressort in
weiteren Aufsichtsfunktionen z.B. mit Aufsichtskommissären, Staatskommissären,
vertreten ?
2. Welche Bedienstete des Ressorts sind zum Stichtag 1. Jänner 1999 mit der Vertretung
des Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktionen betraut ?
3. Welche sonstigen Personen waren zum Stichtag 1. Jänner 1999 mit der Vertretung
des Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktionen betraut ?
4. Welche Erwägungen waren für die Auswahl und Entsendung der einzelnen Vertreter
maßgebend ?
5. Aufgrund welcher konkreten Erwägungen wurden auch bereits im Ruhestand
befindliche Bedienstete mit der Vertretung betraut?
6. Wurde bei der Auswahl der Vertreter auf Unvereinbarkeiten Bedacht genommen?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sind Sie bereit, die Frage der Unvereinbarkeit in Zukunft verstärkt zu beachten?
Wenn nein, warum nicht?
8. In welchen Fällen wurden die Vertreter auf Grund eines öffentlichen
Ausschreibungsverfahrens ermittelt?
9. Welche Einkünfte beziehen die entsendeten Bediensteten des Ressorts aus den
Vertretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen ?
10. Welche Einkünfte beziehen die entsendeten sonstigen Personen aus den Vertretungs -
bzw. Aufsichtsfunktionen ?
11. Wie viele Dienststunden entfallen in Ihrem Ressort jährlich infolge der
Nebentätigkeiten von Bediensteten?
12. Können Sie ausschließen, daß der Dienstbetrieb - abgesehen von den entfallenen
Dienststunden - zufolge der Nebentätigkeiten beeinträchtigt wurde?
Wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen gelangen Sie zu dieser Überzeugung?
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
13. Welche Kosten erwachsen Ihrem Ressort jährlich direkt und indirekt zufolge der
Nebentätigkeiten?
14. Wie viele zusätzliche Bedienstete werden zufolge der direkten und indirekten
Auswirkungen der Nebentätigkeit benötigt?