5582/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Trattner, Dr. Haider, Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien

 

 

Die den Ressorts zugewiesenen Aufgaben bedingen auch, daß jedes Ressort in einer

Vielzahl von Aufsichtsräten, Wirtschaftsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgremien und

ähnlichen Arbeitsgruppen zu vertreten ist bzw. Aufsichtsfunktionen wie

Aufsichtskommissäre oder Staatskommissäre zu entsenden hat. Mit der Vertretung der

Ressorts werden vorzugsweise Bedienstete derselben aber auch ressortfremde Personen

betraut.

 

Die Abgeordneten Mag. Trattner und Kollegen haben bereits am 11. Juli 1997 an den

Bundeskanzler und alle Bundesminister parlamentarische Anfragen eingebracht (NR.

2834/J - 2846/J), in denen die bisherige Praxis der Entsendung von Vertretern des Bundes

angesprochen wurde.

 

Die Beantwortung ergab, daß die Ressorts in einer Vielzahl von Gremien vertreten sind

so daß die Beantwortung - wie dies auch von einzelnen Ressorts zugegeben wird

nicht vollständig war. Unbestritten blieb auch, daß ein Wildwuchs von Gremien besteht,

die oft Aufgaben zu erfüllen haben, die in Wahrheit vom Ressort zu erfüllen sind.

 

            Ressort:                                               Gremien:

BMWV

134

BMUK

22

BMUJF

76

BMLF

141


 

BMLv

43

BMJ

33

BMI

35

BMF

407

 

davon: 77 Aufsichtsräte

 

            17 Beiräte

 

          126 sonst. Gremien

 

          155 Aufsichtsfunktionen in Kreditinstituten

 

            32 Aufsichtsfunktionen in Versicherungsbereichen

BMAGS

194

BmwA

190

BMA

48

BM Frauen

 

BK

168

SUMME

1491

 

Mit der Vertretung sind fast ausschließlich Ressortbedienstete, in erster Linie hohe und

höchste Beamte (auch bereits im Ruhestand befindliche) betraut.

Für die Auswahl ist angeblich nicht nachvollziehbar - die bisherige Tätigkeit

maßgebend, ein nachvollziehbares Auswahlverfahren findet nicht statt.

 

Die Funktionen wurden vielmehr von jeweiligen Minister freihändig an Begünstigte

vergeben. Richtlinien für die Vergabe bestehen nicht. Die besonders bedeutenden und

lukrativen Funktionen werden in der Regel an Beamte vergeben, die dem Minister

politisch nahestehen.

 

Die Einkünfte werden unter Hinweis auf den Datenschutz nicht offengelegt (siehe aber

die Recherche der SN, 30.10.1997).

 

Die Funktionen werden fast ausschließlich während der Dienstzeit ausgeübt, was oft zu

tagelangen Absenzen der Beamten und Mehrbelastung der anderen Bediensteten führt.

 

Offenbar wird nicht nur die Qualifikation für die Funktion nicht geprüft, sondern auch

die allfällige Unvereinbarkeit:

So ist z.B. der Leiter der Obersten Luftfahrtbehörde in den Aufsichtsrat mehrerer

Luftfahrtunternehmen entsandt worden. Als Beamter hat er diverse luftfahrtrechtliche

Genehmigungen zu erteilen, als Aufsichtsrat hat er die Interessen der Luftlinien zu

vertreten - eine klassische Unvereinbarkeit. Ähnlich ist es in anderen Fällen (Beamte der

Obersten Eisenbahnbehörde wurden in den Aufsichtsrat von Eisenbahnunternehmen

entsandt).

 

Problematisch ist auch die Entsendung von höchsten Beamten der Steuersektion des

Bundesministeriums für Finanzen in den Aufsichtsrat von Unternehmen, deren

steuerrechtliche Bilanzen von denselben Beamten letztlich zu beurteilen sind.

 

Unverständlich ist auch, warum ein Sektionschef des Bundesministeriums für Finanzen,

der sich bereits seit Jahren im Ruhestand befindet, noch immer vom Bundesminister in

zahlreiche Aufsichtsratsfunktionen bedeutender Unternehmen (z.B. Post und Telekom

Austria AG) entsandt wird.

 

Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen sind die Aufsichtsfunktionen in den

Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen besonders wichtig, die ab einer

bestimmten Bilanzsumme anfallen:

 

155 Kreditinstitute und 32 Versicherungsunternehmen sind davon betroffen, d.h., daß

das BMF jeweils einen Aufsichtskommissär und einen oder mehrere Stellvertreter

bestellt, die alle für diese Funktion eine Vergütung beziehen, die je nach der Größe des

Kreditinstitutes abgestuft ist. Rund 200 Bedienstete des Bundesministeriums für

Finanzen waren zum Stichtag der Anfrage (1. August 1997) mit derartigen Funktionen

betraut und bezogen insgesamt daraus eine Vergütung, die in manchen Fällen die Höhe

eines zweiten Gehaltes erreichte.

 

Wegen dieser unbefriedigenden Situation richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft nachstehende

ANFRAGE

 

1.  In welchen Aufsichtsräten, Wirtschaftsräten, Beiräten, Kommissionen, Fachgremien

     und ähnlichen Arbeitsgruppen (ausgenommen Gremien mit dienstrechtlichen

     Aufgaben) ist Ihr Ressort vertreten bzw. in welchen Institutionen ist Ihr Ressort in

     weiteren Aufsichtsfunktionen z.B. mit Aufsichtskommissären, Staatskommissären,

     vertreten ?

 

2.  Welche Bedienstete des Ressorts sind zum Stichtag 1. Jänner 1999 mit der Vertretung

     des Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktionen betraut ?

 

3.  Welche sonstigen Personen waren zum Stichtag 1. Jänner 1999 mit der Vertretung

     des Ressorts in den einzelnen Gremien bzw. mit den Aufsichtsfunktionen betraut ?

 

4.  Welche Erwägungen waren für die Auswahl und Entsendung der einzelnen Vertreter

     maßgebend?

 

5.  Aufgrund welcher konkreten Erwägungen wurden auch bereits im Ruhestand

     befindliche Bedienstete mit der Vertretung betraut?

 

6.  Wurde bei der Auswahl der Vertreter auf Unvereinbarkeiten Bedacht genommen?

     Wenn ja, in welcher Weise?

     Wenn nein, warum nicht?

 

7.  Sind Sie bereit, die Frage der Unvereinbarkeit in Zukunft verstärkt zu beachten?

     Wenn nein, warum nicht?

 

8.  In welchen Fällen wurden die Vertreter auf Grund eines öffentlichen

     Ausschreibungsverfahrens ermittelt?

9.   Welche Einkünfte beziehen die entsendeten Bediensteten des Ressorts aus den

      Vertretungs- bzw. Aufsichtsfunktionen ?

 

10. Welche Einkünfte beziehen die entsendeten sonstigen Personen aus den Vertretungs -

      bzw. Aufsichtsfunktionen ?

 

11. Wie viele Dienststunden entfallen in Ihrem Ressort jährlich infolge der

      Nebentätigkeiten von Bediensteten?

 

12. Können Sie ausschließen, daß der Dienstbetrieb - abgesehen von den entfallenen

      Dienststunden - zufolge der Nebentätigkeiten beeinträchtigt wurde?

      Wenn ja, auf Grund welcher Überlegungen gelangen Sie zu dieser Überzeugung?

      Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

 

13. Welche Kosten erwachsen Ihrem Ressort jährlich direkt und indirekt zufolge der

      Nebentätigkeiten?

 

14. Wie viele zusätzliche Bedienstete werden zufolge der direkten und indirekten

      Auswirkungen der Nebentätigkeit benötigt?