5644/J XX.GP

 

                                               A n f r a g e

 

 

der Abg. Aumayr, Koller, Klein, Dr. Salzl, Wenitsch

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Nichtauszahlung von ÖPUL - Mitteln

 

Die Kärntner Bäuerin M. R. stellte am 18. 12. 1997 bei ihrer

Bezirksbauernkammer das Ansuchen auf Umstieg in alle Maßnahmen

des ÖPUL 98. Am 9. 4. 1998 stellte sie den Antrag auf Förderungen

im Rahmen des ÖPUL 98 gemäß Verordnung EWG Nr. 2078 / 92.

Die AMA nahm am 6. 11. 1998 per 1. Mitteilung diesen Antrag an,

die Auszahlung unterblieb jedoch mit der Begründung:

"Für den Umstieg bzw. Neueinstieg in das Programm ÖPUL 98

war die Abgabe des Formulars “Programm ÖPUL 98 - Umstieg aus

dem ÖPUL 95 und Neueinstieg 1998” bis 31. 12. 1997 erforderlich.

Diese Voranmeldung wurde nicht eingereicht."

 

Aufgrund dieser nachweislich falschen Begründung erfolgte am

12. 11. 1998 eine telefonische Intervention bei der AMA. Die AMA

stellte eine Änderung der Mitteilung innerhalb der nächsten

14 Tage in Aussicht, da es bei der Behandlung des Antrages

von M. R. zu einem Fehler in der Computereingabe gekommen war.

 

Bis 19. 1. 1999 erfolgte aber weder eine Berichtigung noch eine

Benachrichtigung, geschweige denn eine Auszahlung von ÖPUL -

Mitteln.

 

Die Bäuerin fürchten daher, mittels bürokratischer Tricks

um ihre ÖPUL - Förderung gebracht zu werden. Die Anfragesteller

vermuten, daß es sich hier um keinen Einzelfall handelt.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die nachstehende

 

                                   A n f r a g e:

 

1. Wieviele Anträge auf

    a)  Umstieg von ÖPUL 95

    b)  Umstieg mit Ausweitung

    c)  Neueinstieg

    auf ÖPUL 98

    wurden mit 1. Mitteilung der AMA bis 31. 12. 1998

    a)  angenommen und ausgezahlt,

    b)  angenommen und nicht ausgezahlt,

    c)  abgelehnt ?

2. Wie lauteten die Begründungen für Nichtauszahlung trotz

    Annahme des Antrages in den 1. Mitteilungen ?

 

3. Wieviele Antragsteller/innen intervenierten gegen

    abschlägige 1. Mitteilungen ?

 

4. Wievielen Interventionen wurde

    a)  stattgegeben und ausgezahlt,

    b)  stattgegeben und trotzdem nicht ausgezahlt ?

 

5. Wieviele der 1. Mitteilungen der AMA an die Bauern erfolgten

    aufgrund von Bearbeitungsfehlern ?

 

6. Wieviele Ablehnungen entstanden durch Bearbeitungsfehler ?

 

7. Wann kommen die Antragsteller/innen endlich zu den ihnen

    zustehenden Förderungen ?

 

8. Werden Sie in den Fällen, in denen es zu Bearbeitungsfehlern

    kam, die AMA anweisen, Verzugszinsen zu bezahlen ?