5666/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Großruck, Dkfm. Mag. Mühlbachler
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Frühpensionierungen in Großkonzernen
Spricht man in der heutigen Zeit von Sozialmißbrauch, so meint man hauptsächlich jene
Menschen, die ungerechtfertigt die Vorteile des Sozialstaates ausnutzen - so zum Beispiel
Arbeitslose, die zwar von ihrer körperlichen Konstitution her einer ihnen angebotenen
Beschäftigung nachgehen könnten, dies aber anscheinend nicht wollen.
Nun gibt es aber auch einen Sozialmißbrauch, der "ganz oben” angesiedelt ist, speziell im
Dienstleistungssektor und hier insbesondere bei Banken, Versicherungen und ehemals
verstaatlichten Betrieben. Leitende Angestellte, Manager und ältere Arbeitnehmer werden,
weil sie vielfach nicht mehr ins Firmenbild passen oder unflexibel sind, in die Frühpension
geschickt. Diese Maßnahmen mit wirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen, ist nicht möglich,
wenn man die Dividenden, die besagte Unternehmen an ihre Eigentümer zahlen, betrachtet.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
A n f r a g e:
1) Gibt es in Ihrem Ministerium Statistiken über diese Personengruppe?
2) Wenn ja, wie schauen die Ergebnisse aus, insbesondere auch im Vergleich mit den
Vorjahren?
3) Welche Kosten verursachen diese Frühpensionen?
4) Wieviele Personen sind bei den ÖBB, der PTA, der OMV, dem Verbund und bei Banken
von solchen Maßnahmen betroffen?
5) Wie hoch sind dafür die Kosten der öffentlichen Hand ?
6) Sind Sie der Meinung, daß diesem Sozialmißbrauch legistisch begegnet werden kann?