5725/J XX.GP

 

DRINGLICHE ANFRAGE

 

gemäß § 93 Abs. 2 GOG-NR

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Stopp den Einkommenskürzungen durch die Bundesregierung

 

Die Österreicherinnen und Österreicher hatten in den letzten Jahren unter zwei

besonders markanten Folgen der Fehlleistungen der rot - schwarzen Koalitionsregierung

zu leiden. Es sind dies

 

1. die sinkenden Realeinkommen weiter Bevölkerungskreise, und

2. die stark ansteigende Arbeitslosigkeit, die zu Arbeitslosenraten wie zuletzt in den 50 -

    er Jahren geführt hat.

 

Die Masseneinkommen der Österreicherinnen und Österreicher, die in den vergangenen

Jahrzehnten durch ein stetiges Wachstum gekennzeichnet waren, sind in den letzten

Jahren erheblich gesunken. So sind die Nettomasseneinkommen, die sich aus den

Leistungseinkommen der Unselbständigen, den Pensionen und den Transfers nach

Abzug der Abgaben zusammensetzen, im Jahr 1996 real um 1,9 % und im Jahr 1997

sogar real um 3,1 % gesunken. Die Nettorealeinkommen je Arbeitnehmer sind sogar

um 2,3 % im Jahr 1996 und um 3,8 % im Jahr 1997 gesunken.

 

Für diese Entwicklung sind die von der Bundesregierung in den letzten Jahren

verordneten massiven Sparpakete maßgeblich verantwortlich (Bericht über die soziale

Lage 1997, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales). Im letzten Jahr 1998 ist keine Änderung dieses Trends eingetreten.

Auch die Lohnquote, der Anteil der Bruttoentgelte für unselbständig Erwerbstätige am

Volkseinkommen, die sich nach einem Rückgang in den achtziger Jahren in den frühen

neunziger Jahren wieder deutlich erholt hatte, sank von 1993 bis 1997 kontinuierlich

von 73,2 % auf 69,3 %. Die um die Veränderungen in der Beschäftigtenstruktur

bereinigte Lohnquote ging von 68,3 % im Jahr 1996 auf 66,4 im Jahr 1997 zurück.

Trotz der deutlichen Belebung der Konjunktur hat sich das Produktivitätswachstum von

2,6 % auf 2,4 % abgeschwächt; ein deutlicher Hinweis auf zunehmende

Teilzeitbeschäftigung, da dadurch die Produktionsleistung je Erwerbstätigen gesenkt

wird.

 

Im Jahr 1997 waren insgesamt 705.000 Personen zumindest einmal arbeitslos. Der

Jahresdurchschnittsbestand an Arbeitslosen erhöhte sich in den letzten Jahren stetig und

lag im Jahr 1997 bereits bei 233.000 Arbeitslosen. Im Jahr 1998 ist die Zahl der

Arbeitslosen um weitere 5.000 auf 238.000 gestiegen. Im Jänner 1999 überstieg die

Zahl der Arbeitslosen bereits 300.000.

 

Auffällig ist auch, daß die Zahl der Vollzeitarbeitsverhältnisse immer mehr zurückgeht

und die Teilzeitbeschäftigungen sowie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse stetig

zunehmen. So waren im Jahresdurchschnitt 1997 498.000 Personen (davon 412.000

Frauen) teilzeitbeschäftigt, was einer Zunahme um 5 % innerhalb eines Jahres

entspricht. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt 1997

165.000, der Frauenanteil hiervon 73 %. Gegenüber dem Jahr 1996 lag somit die

Anzahl dieser Beschäftigungsverhältnisse um 11 % höher. Auch diese Entwicklung mit

allen ihren negativen Auswirkungen auf die Einkommenssituation der Betroffenen hat

sich nach den vorliegenden Daten im Jahr 1998 ungebremst fortgesetzt.

 

Die Erwerbsquote (Anteil der Erwerbspersonen an der jeweiligen Wohnbevölkerung im

erwerbsfähigen Alter) lag 1997 bei 69,2 %, d.h., daß die Erwerbsquote seit 1992 von

70,5 %, auf 69,2 % im Jahr 1997 somit um 1,3 % gesunken ist. Allein bei den

Männern fiel die Erwerbsquote von 1992 auf 1997 um 2,1 %, und bei den Frauen um

0, 4%.

 

Von der Regierung wird behauptet, daß seit 1997 die Gesamtbeschäftigung

zugenommen hat, und zwar im Jahr 1997 um 8.000 Beschäftigungsverhältnisse und im

Jahr 1998 um 22.000 auf ca. 3.077.000 Beschäftigungsverhältnisse. Dieser Steigerung

der Beschäftigungsverhältnisse steht der Umstand gegenüber, daß die Zahl der im

erwerbsfähigen Alter befindlichen Personen wesentlich stärker gestiegen ist als die Zahl

der Beschäftigungsverhältnisse, woraus abzuleiten, daß ein weiterer Rückgang der

Erwerbsquote zu verzeichnen ist.

Dabei ist weiters zu bedenken, daß die Zahl der Teilzeitbeschäftigungen mit mehr als 11

Wochenstunden im Jahr 1997 um 30.000 höher war als im Jahr 1996. Daraus ergibt

sich, daß die Zahl der Vollzeitbeschäftigten im Jahr 1997 um 22.000 gesunken ist.

Dieser Umstand wird auch im Sozialbericht für das Jahr 1997 bestätigt, in dem u.a.

ausgeführt ist, daß “trotz Belebung der Konjunktur im Jahr 1997 sich das

Produktivitätswachstum von Z 6% auf Z4% ab geschwächt hat Ein deutlicher Hinweis

auf zunehmende Teilzeitbeschäftigung, da dadurch die Produktionsleistung je

Erwerbstätigen gesenkt wird.", Diese Entwicklung hat sich nach den derzeit vorliegenden

Detaildaten im Jahr 1998 fortgesetzt.

 

Als besonders bemerkenswert ist hierbei noch anzuführen, daß laut dem

Beschäftigungsobservatorium der EU (Winter 1998) die Zunahme der

Gesamtbeschäftigung in Österreich insbesondere auf den Übergang von Selbständigkeit

in abhängige Beschäftigung zurückgeführt wird. In diesem Zusammenhang ist zu

beachten, daß der Prozentsatz der Selbständigen ohnehin lediglich bei 8 % der

Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 - 64 Jahre) liegt.

Aus diesen Fakten ist zu folgern, daß die Gesamtbeschäftigung in Österreich in den

letzten Jahren sogar gesunken ist

 

 

 

 

Die an dieser Stelle eingefügte graphische Darstellung konnte nicht gescannt werden !!

Im Jahr 1998 hat sich die Problematik der Arbeitslosigkeit, wie die bis dato vorliegenden

Monatsergebnisse beweisen, trotz geschönter Statistik nochmals massiv verschärft.

 

 

Monat 1998

Veränderungen zum Vorjahr

 

 Bestand

 Absolut

 Relativ (%)

Jänner

 301.480

 - 502

 - 0,2 %

Februar

 296.175

 + 6.899

 + 2,4 %

März

 260.870

 + 8.865

 +3,5 %

April

 241.151

 + 4.824

 + 2,0 %

Mai

 218.891

 + 7.898

 +3,7 %

Juni

 202.151

 + 8.357

 + 4,3 %

Juli

 197.958

 + 4.546

 + 2,4 %

August

 198.926

 + 3.968

 + 2,0%

September

 202.519

 + 5.178

 + 2,6%

Oktober

 + 721

 + 0,3 %

 

November

 242.465

 + 1.113

 + 0,5%

Dezember

 270.835

 + 1.488

 + 0,6%

Jänner 1999

 300.612

 - 868

 - 0,3%

 

Seit Ende 1998 zählt auch die Gruppe derer, denen die Leistung vorübergehend

gestrichen wurde, zu den verdeckten Arbeitslosen. Diese rund 1000 Personen sind daher

ab Jänner 1999 zur ausgewiesenen Zahl von Arbeitslosen hinzuzurechnen, woraus sich

erneut eine Steigerung ergibt.

 

Die dargestellte Entwicklung beweist, daß es der Regierung nicht gelungen ist, die

Arbeitslosenquote in den Griff zu bekommen, so daß diese auf mittlerweile offizielle 9,1

% (Jänner 1999) angestiegen ist. Obwohl in den offiziellen Arbeitslosenstatistiken

Lehrstellensuchende, Teilnehmer an Schulungen, Bezieher von Sonderunterstützung

oder Sondernotstandshilfe, Pensionsvorschuß oder Karenzgeld sowie Personen, die sich

aufgrund fehlender Leistungsansprüche nicht vormerken lassen (z.B.

Wiedereinsteigerinnen, jugendliche Arbeitslose oder Studienabbrecher), nicht gezählt

werden.

 

 

Daten der offiziellen Arbeitsmarkstatatistik

 

1991

 1993

 1995

 1997

 1998

Arbeitslosenquote

 5,8 %

 6,8 %

 6,6 %

 7,1 %

 7,2 %

Unsälbständig Beschäftigte

(Jahresdurchschnittbestand)

 2.997.352

 3.054.910

 3.0.68.186

 3.055.569

 3.076.657

Arbeitslose

(Jahresdurchschnittbestand)

 185.029

 222.265

 215.716

 233.348

 237.794

Zuänge zur Arbeitslosigkeit

  548.833

 646.996

 665.950

 687.656

 691.317

Quellen: AMS, Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger


 

Auffällig ist hiebei, daß der Anteil der Langzeitarbeitslosen stetig zunimmt.

 

 

Langzeitarbeitslosigkeit

 

1991

 1993

 1995

 1997

 1998

Anteil der Langzeitarbeitslosen (Bestand)

an den Arbeitslosen

180 Tage und länger

 28,3 %

 30,1 %

 30,0%

 30,4%

 30,5 %

 

Besonders besorgniserregend ist, daß die Altersgruppe der über 50 - jährigen von der

Arbeitslosigkeit besonders stark betroffen ist, wobei die Zunahme von 1996 auf 1997

mehr als 4.600 Personen betragen hat.

 

Arbeitslosenzahl nach Altersgruppen

%

 3,3

 7,9

 7,0

 6,7

 6,4

 9,6

 10,4

 4,8

Altersgrp.

 15 - 18

 19 - 24

 25 - 29

 30 - 39

 40 - 49

 50 - 54

 55 - 59

 Mind.60

 

Arbeitslose über 50 Jahre verlieren offenbar im zunehmenden Maße jede Chance auf

den Arbeitsmarkt. So waren im Jänner 1999 59.968 Arbeitslose über 50 Jahre und

damit um 4.904 als im Vorjahr (plus 8,2 %) gemeldet.

 

Anteil der von der Langzeitarbeitslosigkeit betroffen Personen

 

%

 7,6

 13,6

 21,1

 26,6

 31,6

 45,8

 52,6

 52,7

 22,9

 31,7

 

Altersgrp.

 15 - 18

 19 - 24

 25 - 29

 30 - 39

 40 - 49

50 - 54

55 - 59

 Mind 60

Männl.

weibl.

 

 

Daß die offizielle Arbeitslosenstatistik mehr als geschönt ist, beweisen nachstehende

Ausführungen:

 

Zum einen werden in die offizielle Quote die Lehrstellensuchenden nicht aufgenommen,

da aber - wie das AMS selbst feststellt - ein hoher Anteil an Jugendlichen ohne

Lehrstelle nicht beim AMS vorgemerkt ist, spiegelt sich in dieser Zahl nur ein Teil der

tatsächlichen Probleme wider. Darüber hinaus hat sich der Anteil von Personen, die

aufgrund von Transferzahlungen im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit nicht mehr

zugerechnet werden, deutlich erhöht.

Zur Gruppe der verdeckten Arbeitslosen zählen daher auch:

-    in Schulungen befindliche Personen,

-    Frühpensionisten,

-    Arbeitslose Karenzurlauber,

-    Bezieher von Sondernotstandshilfe,

-    Bezieher von Sonderunterstützungen,

-    Bezieher von Pensionsvorschüssen.

 

Österreich zählt zu den Staaten mit der niedrigsten Erwerbsbeteiligung älterer

Menschen; dies auch aufgrund der Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes bei langer

Versicherungsdauer, wegen geminderter Arbeitsfähigkeit oder für ältere

Langzeitarbeitslose. In der Arbeitslosen - Statistik sind auch diese Fälle nicht erfaßt. 1997

bezogen im Schnitt 205.985 Personen eine vorzeitige Alterspension, davon 21.014

aufgrund von Arbeitslosigkeit

 

 

Ausmaß der verdekten Arbeitslosigkeit

 

 Jahresdurchnittsbestand

 

1991

 1993

 1995

 1997

•Lehrstellensuchende

 3.091

 3.975

 4.244

 5.855

.SchulungsteilnehmerInnen

 12.982

 13.461

 15.525

 22.211

• KarenzgeldbezieherInnen ohne bestehendes

   Arbeitsverhältnis

 12.171

 27.715

 32.604

 36236

• BezieherInnen voll Sondernotstandshilfe

 14.392

 14.224

 16.752

 9.292

• Sonderunterstützung

 10.404

 11.156

 14.249

 9.057

• Pensionsvorschuß

 6.659

 9.212

 11.973

 13:583

• Vorzeitiger     Ruhestand     wegen

   Arbeitslosigkeit

 15.010

 16.854

 19.684

 21.014

Insgesamt

 74.709

 96.597

 115.031

 117.248

 

Zu den verdeckten Arbeitslosen ist - wie bereits erwähnt - seit Ende 1998 auch die

Gruppe derer zu zählen, denen die Leistung vorübergehend gestrichen wurde. Es dürfte

sich dabei um durchschnittlich etwa 1.000 Personen handeln.

 

Eine weitere Gruppe stellen die entmutigten Arbeitslosen dar. Das sind jene Personen,

die sich infolge der Arbeitsmarktlage an einer aktiven Arbeitsplatzsuche nicht beteiligen.

Im Mikrozensus vom März 1997 wurden 19.533 Personen errechnet, die keine Arbeit

suchten und als Grund die Arbeitsmarktsituation anführten. Dies sind 38 % mehr als

zum entsprechenden Zeitpunkt im 1995.

Neben der verdeckten Arbeitslosigkeit und den entmutigten Arbeitslosen sind laut

Beschäftigungsobservatorium der EU noch einige weitere Gruppen von

Nichtbeschäftigten anzuführen, die in der Arbeitslosen - Statistik unberücksichtigt

bleiben. Dies u. a. z. B. deshalb, weil in Zeiten schlechterer Arbeitsmarktsituation die

Erwerbsquote von Jugendlichen tendenziell und stärker als bei anderen

Bevölkerungsgruppen zurückgeht. Laut Mikrozensus 1997 erklärten 49.623 Schüler und

Studierende, daß sie eigentlich gerne erwerbstätig wären.

 

 

Arbeitsmarktentlastung

 

1991

 1993

 1995

 1997

KarenzgeldbezieherInnen mit

 

 

 

 

bestehendem Dienstverhältnis

 40.574

 84.019

 82.951

 75.082

Vorzeitige Alterspension

 100.382

 98.438

 136.155

 184.971

(abzüglich Frühpension wegen

Arbeitslosigkeit)

 

 

 

 

SchülerInnen, StüdentInnen, die

gerne erwerbstätig wären

Mikrozensus)

 

 

Keine Daten verfügbar

 

 49.623

Haush altsführende, die gerne

erwerbstätig wären Mikrozensus

 

 

 

 

118.932

 

 

Würde lediglich die verdeckte Arbeitslosigkeit und die entmutigten Arbeitslosen in die

Berechnung mit einbezogen werden, so läge die Arbeitslosenrate laut EU - Observatorium

für 1997 bereits bei 10,8%, statt wie ausgewiesen bei 7,1 %. (Unter Miteinbeziehung

der "Arbeitsmarktentlastung” durch die in der vorstehenden Tabelle genannten

Personengruppen wäre die Arbeitslosenquote mit über 20 % noch deutlich höher.)

 

Hiebei fällt auf, daß der Abstand zwischen offizieller und tatsächlicher Arbeitslosenrate

enorm zugenommen hat.

 

 

Arbeiltslosenraten unter Berücksichtigung von unterbeschäftigung und

verdeckter Arbeitslosigkeit

 

1991

 1993

 1995

 1997

Nationale Arbeitslosenrate

Arbeitslosenrate    unter

 5,8 %

 6,8 %

 6,6 %

 7,1 %

Berücksichtigung von verdeckter

Arbeitslosigkeit

  8,0 %

 9,5 %

 9,7 %

 10,3 %

Inklusive Entmutigte

 n.v.

 n.v.

 10,1 %

 10,8 %

Differenz in Prozentpunkten

  2,2

 2,7

 3,1

 3,2


 

Es bedarf keines Nachweises, daß diese enorme und weiter ungebremste Zunahme der

Arbeitslosigkeit neben allen anderen negativen gesellschaftlichen Auswirkungen auch

das Einkommensniveau der Betroffenen und ihrer Familien erheblich negativ beeinflußt.

 

Neben diesen, durch die zunehmende Arbeitslosigkeit und den schleichenden Übergang

zu Teilzeitbeschäftigung und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen implizierten

Einkommenskürzungen hat sich die Bundesregierung aber auch durch weitere aktive

Schritte bemüht, das Einkommen der Österreicherinnen und Österreicher zu schmälern:

Die Maßnahmen, die zur Senkung der Realeinkommen führten, waren beispielsweise die

einschneidenden Änderungen im Bereich der Lohn - und Einkommensteuer, die dazu

führten, daß das Lohnsteueraufkommen seit 1989 von 88 Mrd. S auf mehr als 193 Mrd.

S im Jahr 1998 gestiegen ist. Dies entspricht einer Verdoppelung innerhalb von weniger

als 10 Jahren trotz moderater Lohn - bzw. Gehaltssteigerungen und steigender

Arbeitslosigkeit.

 

Die Steuerbelastung der Österreicherinnen und Österreicher hat einen neuen Rekord

erreicht. Die SPÖVP - Bundesregierung kann stolz darauf sein, Österreich mit einer im

europäischen Durchschnitt äußerst hohen Abgabenquote von rund 45 % im Jahre 1997

(lt. Eurostat; EU - Durchschnitt: 42,6 %) zu einem ausgesprochenen Hochsteuerland mit

allen negativen Folgen gemacht zu haben, Während sich im EU - Durchschnitt die

Abgabenquote von 40,8 % im Jahr 1990 auf 42,6 % im Jahr 1997 um 1,8 % steigerte,

wuchs diese in Österreich um 3,6 % von 41,3 % auf 44,9 %. Auch mit dieser

Steigerungsrate legt Österreich im europäischen Spitzenfeld. Die Österreicherinnen und

Österreicher zahlten 1998 um satte 149 Mrd. S mehr an Steuern und Abgaben als noch

vor drei Jahren.

 

Aus dieser hohen Abgabenquote folgt, daß die Bürgerinnen und Bürger vom 1. Jänner

bis Mitte Juni allein für die gierigen “öffentlichen Hände” arbeiten müssen und nur die

restliche Zeit des Jahres für sich selbst.

 

Nach übereinstimmender Expertenmeinung ist die hohe Steuerbelastung eine echte

Gefahr für den Wirtschaftsstandort Österreich und für die schlechte

Beschäftigungssituation im höchsten Maße mitverantwortlich.

Die exorbitante und noch ständig steigende steuerliche Belastung der Arbeit wird

bewiesen durch nackte Zahlen; betrug das Lohnsteueraufkommen 1989 noch 88 Mrd. S

und 1998 bereits 193 Mrd. S, so sind im Budget 1999 bereits 198 Mrd. S veranschlagt,

wobei anzunehmen ist, daß das tatsächliche Steueraufkommen weit über 200 Mrd. 5

liegen wird.

 

Auch im Bereich der Staatsausgaben stellt die Bundesregierung ihre Unfähigkeit, längst

notwendige Einsparungsmaßnahmen zu setzen, ständig unter Beweis. Als

Musterbeispiel dafür können die "sonstigen Werkleistungen Dritter” im

Bundesrechnungsabschluß 1997, welche um 21,6 Mrd. S auf 45,5 Mrd. S explodierten,

angeführt werden.

 

Anstatt die Kritik der Experten zu beachten und daran zu arbeiten, die Steuergesetze zu

vereinfachen und fairer zu gestalten sowie gleichzeitig die Effizienz der öffentlichen

Verwaltung zu steigern, um die Ausgabendynamik einbremsen zu können, überlegen

SPÖ und ÖVP lediglich, wie sie neue Einnahmenquellen erschließen können, wie z.B. die

Erhöhung der Energiesteuer, die Anhebung der Mineralölsteuer für Treibstoffe, eine

höhere Grundsteuer, die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe, eine weitergehende

Besteuerung des Veräußerungsgewinnes bei Privatliegenschaften, eine zusätzliche

Besteuerung von Kapitaleinkünften, die sogenannte Aktiensteuer.

 

Die derzeit bestehende außerordentlich hohe Steuerlast und die damit verbundene

Bürokratie werden von den Österreicherinnen und Österreichern nicht länger akzeptiert.

 

Wir Freiheitlichen treten hingegen für ein Steuersystem ein, welches die Familien

begünstigt, vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen entlastet und die

klein - und mittelständischen Unternehmen fördert. Durch diese Steuerreform soll der

Wirtschaftsstandort Österreichs gestärkt, die Kaufkraft der Österreicherinnen und

Österreicher erhöht und durch eine vermehrte Inlandsnachfrage die Arbeitslosigkeit

wirksam bekämpft werden.

 

Das freiheitliche Modell “FAIRE STEUERN” baut auf Einfachheit, Transparenz, Fairneß,

Ehrlichkeit, Wirksamkeit, Unternehmertum, Wachstum und Bürokratieabbau auf, wobei

folgende Grundsätze Anwendung finden:

1. Alle Einkommen werden nach Abzug der jeweiligen Freibeträge mit einem

    einheitlichen Steuersatz von 23 % besteuert. Die "Fairen Steuern” ersetzen die

    bisherige Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer.

2. Alle Steuerpflichtigen erhalten einen jährlichen Freibetrag von ÖS 150.000 pro

    Erwachsenen und von ÖS 75.000 pro Kind. D.h., daß eine Familie mit zwei Kindern

    ein steuerfreies Einkommen in der Höhe von ÖS 450.000 beziehen kann. Ein von

    einem Ehepartner nicht konsumierter Freibetrag ist aliquot beim anderen Ehepartner

    anrechenbar.

3. Pro Familie steht ein maximaler Freibetrag von ÖS 450.000 zur Verfügung. Die

    Freibeträge werden zwischen ÖS 600.000,- und ÖS 900.000,- der laufenden Bezüge

    mit Ausnahme der Kinderfreibeträge auf Null eingeschliffen.

4. Das 13. und 14. Monatsgehalt bleiben unangetastet.

5. Sämtliche Investitionen können im ersten Jahr zu 100 % steuerlich geltend gemacht

    werden. Investierte nicht entnommene Gewinne sind daher steuerfrei.

6. Sämtliche Ausnahmebestimmungen, Absetzbeträge sowie sonstige Freibeträge

    (ausgenommen ÖS 8.500 bei den sonstigen Bezügen) und Steuer - schlupflöcher

    werden gestrichen.

7. Sozialversicherungsbeiträge können im Rahmen der Freibeträge steuermindernd

    geltend gemacht werden.

8. Die Höchstbeitragsgrundlagen in der Krankenversicherung werden auf - gehoben

    (Arbeitnehmer derzeit ÖS 42.000,-, Selbständige ÖS 49.000,-).

9. Kleinverdiener mit einem Einkommen bis zu ÖS 250.000,- erhalten jährlich einen

    einkommensabhängigen Zuschlag zur Familienbeihilfe in der Höhe von max. ÖS

    9.600,- pro Kind.

10.Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen bis ÖS 200.000,- erhalten jährlich eine

     einkommensabhängige zusätzliche Beihilfe in Höhe von max. ÖS 2.000,--.

11. Die Steuererklärungen werden einfach und verständlich.

      Wir Freiheitlichen erachten dieses Modell als die Grundlage für ein faires Steuersystem,

      welches Arbeit schafft und Leistung belohnt, wobei der lineare Steuersatz und die

      Freibeträge für Erwachsene und Kinder so festgelegt sind, daß Familien, kleine bzw.

      mittlere Einkommensbezieher sowie klein- und mittelständische Unternehmungen

      gegenüber dem derzeitigen System extrem begünstigt werden.

 

Um Österreich wieder auf die Überholspur zu bringen, ist eine Steuerreform

unabdingbar, welche den Wirtschaftsstandort Österreich stärkt, die Kaufkraft der

Österreicherinnen und Österreicher erhöht und durch eine erhöhte Inlandsnachfrage die

Arbeitslosigkeit bekämpft.

 

Die bisherige Lohn -, Einkommen -, Körperschaft - und Kapitalertragsteuer müssen daher

ehestmöglich durch “FAIRE STEUERN” abgelöst werden, die die genannten Grundsätze

erfüllen und zu einer Nettoentlastung der österreichischen Steuerzahler um rund 60

Mrd. S führen.

Weitere Maßnahmen, die zur Verminderung der Realeinkommen führten, waren die

sogenannten Pensionsreformen, die in Wahrheit auf Pensionskürzungen hinausliefen

sowie die empfindliche Kürzung des Karenzurlaubsanspruches, die vor allem

berufstätige Frauen trifft. Seit 1995 sind sowohl die öffentlichen Ausgaben für das

Karenzgeld rückläufig als auch ein Rückgang der Gesamtausgaben für

Familienleistungen feststellbar.

 

Auch die von dieser Bundesregierung verordneten Maßnahmen im Bereich der

Krankenversicherung führten zu massiven Belastungen der Versicherten, die letztlich zu

einer Verminderung des verfügbaren Einkommens führten. So erhöhten sich von 1993

bis 1997 die Einnahmen der Krankenversicherung aus Beiträgen von 82 auf 94 Mrd. S (+

14,6 %).

 

Nachdem das milliardenschwere Defizit der Krankenversicherungsträger durch die

Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen im Jahre 1997 einigermaßen reduziert

werden konnten, droht den Versicherten wegen der ungebremsten

Ausgabensteigerungen nun neuerlich eine Belastungswelle. So äußerten in den letzten

Tagen etwa der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger Hans

Salmutter und der Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse Franz Bittner, daß man

demnächst wieder Beitragserhöhungen vornehmen müsse.

 

In diesem Zusammenhang ist bezeichnend, daß das von der Sozialministerin in Auftrag

gegebene Gutachten des Beratungsunternehmens KFMG Consulting heftige Kritik an

der kostenintensiven Struktur der österreichischen Sozialversicherung übt. So wird die

Zersplitterung der Organisation heftig kritisiert. Dadurch würden mögliche Synergien

nicht genutzt, was das System verteuere. Die Versicherten würden trotz gleicher

Beitragszahlungen höchst unterschiedliche Leistungen erhaten - ein Verstoß gegen das

Solidarprinzip der Versicherung.

 

Speziell im Bereich der EDV, die von jedem Sozialversicherungsträger autonom betrieben

wird, könnten keine Synergien genutzt werden. Aus Kosten - und

Kompetenzüberegungen sollte der Hauptverband zumindest die Oberaufsicht über die

EDV erhalten. Das werde aber von den einzelnen Trägern strikt abgelehnt. Statt ein

gemeinsames System oder zumindest miteinander kompatible Systeme zu installieren,

rüsteten die Träger ihre Anlagen weiter auf. Experten zufolge werde jeder Versuch des

Hauptverbandes, dem entgegenzusteuern, als Eingriff in die operative Führung des

Trägers verstanden. Ein Hauptproblem der derzeitigen Struktur bestehe darin, daß die

im Hautverband sitzenden Vertreter der einzelnen Sozialversicherungsträger

ausschließlich das Wohl ihrer eigenen Kasse im Auge haben und nie das Wohl der

gesamten österreichischen Sozialversicherung. Die Selbstverwaltung der Träger

widerspreche in der derzeitigen Form aber auch dem Solidarprinzip in der

Sozialversicherung. Trotz gleicher Beitragshöhen, etwa in der Krankenversicherung,

habe jedes Bundesland unterschiedliche Leistungen. Erwirtschafte ein Bundesland

Gebarungsüberschüsse, würden dort die Leistungen erhöht. Dadurch werde verhindert,

daß eine Umverteilung durch den Ausgleichsfonds zu anderen Krankenkassen mit einer

weniger günstigen Beitragsstruktur erfolge.

 

Andererseits besteht wenig Bereitschaft, etwaige Einsparungen und Kostensenkungen

an die Versicherten weiterzugeben. So wurde etwa zwischen den

Krankenversicherungsträgern und der Ärztekammer für Oberösterreich vereinbart,

etwaige Einsparungen bei Medikamentenkosten wie folgt aufzuteilen:

 

“Steigen die Medikamentenkosten pro Verordnung im Jahr 1999 weniger als sie 1998

gestiegen sind, kommt die Differenz

zu 2/3 der extramuralen Versorgung

in Form eines einmaligen Auszahlungsbetrages als Honorierung des Aufwandes der

“billigen Verschreibung” (=1/3)

in Form der Erhöhung von Tarifen für zuwendungsmedizinische Leistungen der

Vertragsärzte (= 1/3)

und

zu 1/3 der Kasse zugute.”

 

Indirekte Einkommenskürzungen müssen auch die Mieter gemeinnütziger Wohnungen

in Kauf nehmen, die seit Jahren durch ungerechtfertigt überhöhte Mieten zur Kasse

gebeten werden. Betroffen sind davon rund 400.000 Familien. So sind die

Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen (GBV) gemäß § 14 Abs. 7 WGG berechtigt,

auch nach Rückzahlung aller Darlehen die Auslaufannuität in voller Höhe weiter zu

verrechnen. Den betroffenen Mietern wird dadurch eine Senkung der monatlichen

Belastungen um rund 30 % bzw. werden Einsparungen in der Höhe von 2.000 bis

3.000 öS monatlich vorenthalten. Daß nunmehr nach fast drei Jahren die SPÖ diesen

freiheitlichen Vorschlag aufgreift, ist als maßgebliche Eigenkritik zu werten.

Darüber hinaus kassieren die an GBV beteiligten Banken für die von ihnen

aufgenommenen Kredite bis zu 13 % Zinsen, wie dies der SPÖ - Wohnbausprecher Eder

bestätigt hat. Dies obwohl die Geldmarktrefinanzierungssätze für GBVs lediglich 0,5 %

über dem Eurozinssatz für Dreimonatsgelder (derzeit 3,15 bis 3,20 %p.a.)1 somit bei

3,50 bis 3,75 % und bei Hypothekarkrediten bei 4,3 bis 4,5 % liegen. Dadurch wird

bewirkt, daß die Mieter für jeden Prozentpunkt überhöhter Zinssätze mit monatlich

zwischen 700 und 1200 öS (je nach Wohnungsgröße) mehr belastet werden.

Die Regierungsparteien erhöhten im Jahr 1993 mit dem 3. WÄG die wertgesicherten

Erhaltungsbeiträge massiv auf 14,80 öS/m², somit auf nunmehr 17,20 öS/m². Während

einerseits die Mieter durch diese Erhöhung einmal mehr massiv belastet werden,

schreckten SPÖ und ÖVP andererseits nicht davor zurück, gleichzeitig im 3. WÄG eine

Erhöhung der Bezüge der Vorstandsmitglieder von GBVs zu beschließen.

Diese skandalöse rot schwarze Machterhaltungspolitik hat mittlerweile dazu geführt,

daß Genossenschaftswohnungen gerade für die unteren Einkommensschichten teurer

sind als Wohnungen von Privatvermietern (siehe AK - Studie September 1998). Der AK -

Präsident Tumpel sieht als wesentliches Ergebnis einer jüngsten Studie “Wohnkosten

und Einkommensbelastung” die Tatsache, daß sich neuerrichtete geförderte

Wohnungen nur Haushalte leisten können, deren Haushaltseinkommen über dem

Durchschnitt der Gesamtbevölkerung liegt.”

 

Die Politik der Koalitionsparteien hat in den letzten Jahren nur zu ständigen Rekorden

bei den Arbeitslosenraten und zu einer schleichenden Verminderung der

Nettoeinkommen der Österreicherinnen und Österreicher geführt. Eine sofortige

Neuorientierung der Politik ist daher unabdingbar.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler

gemäß § 93 Abs. 2 GOG - NR nachstehende

 

 

DRINGLICHE ANFRAGE

1. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit die seit einigen Jahren wegen der

    Politik der von Ihnen geführten Bundesregierung real sinkenden Einkommen der

    Österreicherinnen und Österreicher wieder spürbar ansteigen?

2. Weshalb hat es die Bundesregierung zugelassen, daß die Arbeitslosenrate ständig

    neue Rekorde erreicht, obwohl sie ständig Maßnahmen zur Beschäftigungspolitik

    verspricht?

3. Wie beurteilen Sie die steigende Arbeitslosigkeit vor dem Hintergrund Ihrer Aussage

    vom 26. Feber 1997 vor der Fraktion der Sozialdemokratischer Gewerkschafter im

    ÖGB (Zitat: ,,Teilzeitjobs für jene, die Vollzeitjobs benötigen, kommen nicht in Frage.

    Ein Modell ‚made in USA‘, wo Menschen mehrere Teilzeitjobs annehmen müssen,

    um überleben zu können, wird es in Österreich nicht geben”, erklärte Klima. Daher

    müsse die Wiedererlangung der Vollbeschäftigung oberstes Ziel sein.)?

4. Weshalb weist die Bundesregierung der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht

    wirklich jenen Stellenwert zu, der ihr angesichts der hohen sozialen und materiellen

    Kosten längst zukommen müßte?

5. Teilen Sie die auch von Vertretern der Koalitionsparteien immer wieder geäußerte

    Auffassung, daß es einfach zuwenig Arbeit für alle gebe?

    Wenn ja, warum?

    Wenn nein, wann werden Sie dieser Auffassung endlich energisch entgegentreten?

6. Stimmen Sie der Auffassung zu, daß der im Vorjahr vorgelegte NAP zur

    Beschäftigungspolitik bisher keine meßbaren Auswirkungen zur Erhöhung der

    Beschäftigung in Österreich gebracht hat?

    Wenn nein, welche konkreten meßbaren Auswirkungen konnten Sie bisher

    feststellen?

7. Welche Maßnahmen werden 1999 gesetzt werden, um die hohe Arbeitslosigkeit

    wirksam zu verringern?

8. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Zahl der verdeckten Arbeitslosen in

    Österreich ständig im Steigen begriffen ist?

9. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die österreichische Arbeitslosenstatistik künftig

     auch die bisher verschwiegene verdeckte Arbeitslosigkeit ausweist?

10.Wie beurteilen Sie den Umstand, daß die Erwerbsquote in den letzten Jahren in

     Österreich ständig gesunken ist?

11. Ist der Umstand, daß sich in Österreich in den letzten Jahren die Zahl der in

     Teilzeitbeschäftigung und geringfügiger Erwerbstätigkeit befindlichen Personen

     deutlich erhöht hat, während die Zahl der Vollzeitbeschäftigten gesunken ist, ein

     beabsichtigtes Ergebnis der von Ihnen seit langem angekündigten “Neuen

     Vollbeschäftigung”?

12.Werden Sie konkrete Maßnahmen setzen, um dem Ersatz von Vollzeitarbeitsplätzen

     durch Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung entgegenzuwirken?

     Wenn ja, welche?

     Wenn nein, warum nicht?

13.Ist der Bundesregierung bewußt, daß durch diese Entwicklung auch die

     Einkommenssituation der Betroffenen, darunter vor allem vieler nur mehr teilzeit -

     oder geringfügig beschäftigter Frauen in einer Weise betroffen ist, so daß von einer

     Armutsfalle gesprochen werden kann?

14.Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung setzen1 um insbesondere

      die Armutsfalle des Abdrängens in Teilzeitbeschäftigung vor allem für berufstätige

      Frauen zu beseitigen?

15.Teilen Sie die Auffassung, daß die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für diese

     Bundesregierung angesichts ihres bisherigen Versagens einfach zu schwierig ist?

     Wenn nein, was berechtigt Sie zu solchem Optimismus?

     Wenn ja, wann werden Sie endlich die Vorschläge der FPÖ aufgreifen?

16.Ist Ihnen bewußt, daß nach übereinstimmender Expertenmeinung die hohe

     Steuerbelastung eine echte Gefahr für den Wirtschaftsstandort Österreich und

     insbesondere für die Beschäftigungssituation darstellt?

     Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

17.Wie beurteilen Sie den Umstand1 daß allein das Lohnsteueraufkommen von 1989 bis

     1998 von 88 Mrd. S auf 193 Mrd. S gestiegen ist und sich somit mehr als verdoppelt

     hat?

18.Welche konkreten Konsequenzen wird die Bundesregierung aus diesem Umstand

     ziehen?

19.Teilen Sie die Auffassung1 daß im Zuge der von der Bundesregierung seit langem

      angekündigten Steuerreform eine Nettoentlastung der Steuerzahler in Höhe von

      rund 60 Mrd. S erfolgen muß?

      Wenn nein, warum nicht?

      Wenn ja, durch welche Einsparungsmaßnahmen werden Sie eine allfällige

      Steuerentlastung finanzieren?

20.Trifft es zu, daß im Zuge der längst überfälligen Reform der Lohn - und

     Einkommensteuer andere Steuern, Abgaben, Gebühren erhöht werden sollen?

     Wenn ja, an welche Maßnahmen ist dabei gedacht?

21.Trifft es zu, daß die Bundesregierung überlegt, eine Besteuerung des Kursgewinnes

     von Wertpapieren einzuführen?

     Wenn nein, können Sie dies dezidiert ausschließen?

22.Halten Sie die steuerliche Belastung der Autofahrer mit insgesamt rund 65 Mrd. S

     jährlich für gerechtfertigt?

     Wenn ja, warum?

     Wenn nein, plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur weiteren

     Erhöhung dieser Belastung oder zu einer Entlastung der Autofahrer (z.B. beim

     Benzinpreis)?

23.Werden Sie dafür eintreten, die sich auf die Tourismuswirtschaft besonders negativ

      auswirkende Getränkesteuer ehestmöglich abzuschaffen?

      Wenn nein, warum nicht?

24.Weshalb weigern Sie sich, die in Österreich außerordentlich hohe steuerliche

     Belastung des Faktors Arbeit durch Abschaffung der Kommunalabgabe wenigstens

     etwas zu mildern?

25.Trifft es zu, daß Sie für die Einführung der Wertschöpfungsabgabe eintreten, obwohl

     deren schädliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich

     nachgewiesen ist?

     Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?

26.Worauf ist die Steigerung der sonstigen Werkleistungen laut

     Bundeserechnungsabschluß 1997 innerhalb eines Jahres von 21,6 Mrd. S auf 45,5

     Mrd. S zurückzuführen?

27.Weshalb weigert sich die Bundesregierung, im Interesse der berufstätigen Frauen die

     Kindererziehungszeiten den Beitragszeiten der Pensionsversicherung gleichzustellen?

28.Weshalb haben Sie bisher nichts gegen die Doppel - oder Mehrfachbezüge der

     Funktionäre im Bereich der Kammern und Sozialversicherungsanstalten

     unternommen?

29.Wird die Bundesregierung den Forderungen maßgebender

     Sozialversicherungsfunktionäre, die Krankenversicherungsbeiträge neuerlich

     anzuheben, nachgeben?

     Wenn ja, warum?

     Wenn nein, warum nicht?

30.Wird die Bundesregierung Maßnahmen setzen, um die im KPMG - Gutachten

     festgestellten Systemmängel im Bereich der Sozialversicherung rasch zu beheben?

     Wenn ja, an welche Maßnahmen ist dabei gedacht?

     Wenn nein, warum nicht?

31. Teilen Sie die Auffassung Ihres Parteikollegen und Bautensprechers Eder, wonach

      “viele Mieter eine Zeche zahlen für die sie nichts können” (Die Presse/08.08.1998)?

      Wenn ja, aus welchem Grund?

      Wenn nein, warum nicht?

32. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Beteiligungen der Geld - und

      Versicherungswirtschaft, von Interessensvertretungen und politischen Parteien an

      BVs künftig ausgeschlossen sind?

      Wenn ja, in welcher Form?

      Wenn nein, warum nicht?

33. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die GBV unverzüglich zu Initiativen zu

      bewegen, damit die derzeit weit überhöhten und nahezu sittenwidrigen

      Darlehenskonditionen auf ein marktkonformes Niveau (derzeit 4,3 bis 4,5 % für

      Hypothekarkredite bzw. 3,5 bis 3,75 % für Kredite) abgesenkt werden?

34. Treten Sie für eine Absenkung der Mieten für geförderte Wohnhäuser nach erfolgter

      vollständiger Tilgung aller entsprechenden Kredite und Darlehen ein?

      Wenn ja, welche entsprechenden Schritte zur Senkung der Mieten werden Sie

       setzen?

      Wenn nein, warum nicht?

35. Welche Konsequenzen werden Sie aufgrund der Tatsache ziehen, daß - wie die AK

      in einer Studie im September 1998 ausführt - einkommensschwache Haushalte

      immer schwieriger eine Wohnung finden können, kostengünstige Wohnungen

      Mangelware sind und sich insbesondere junge und einkommensschwache Haushalte

      geförderte Wohnungen nicht mehr leisten können?

36. Weshalb haben Sie es zugelassen, daß die österreichische F&E - Quote jahrelang weit

      unter dem OECD - Durchschnitt lag und werden Sie sich dafür einsetzen, daß unter

      anderem Privatisierungserlöse sowie Mittel aus den OENB - Reserven einer

      Innovations -, Technologie - und (Weiter)bildungsoffensive zugeführt werden?

      Wenn ja, welche konkreten Schritte werden Sie setzen?

      Wenn nein, warum nicht?

37. Können Sie sich die Finanzierung der Forschungs- und Förderungsfonds (FFF, FWF)

      durch kontinuierlich valorisierte Budgetansätze im Sinne der Unabhängigkeit von den

      jährlichen Budgetverhandlungen vorstellen?

      Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie in diesem Zusammenhang setzen?

      Wenn nein, warum nicht?

38. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die zu erwartenden Überschüsse des

      Familienlastenausgleichsfonds ausschließlich für Familienleistungen verwendet

      werden?

      Wenn ja, welche Schritte werden Sie wann setzen?

      Wenn nein, warum nicht?

39. Werden Sie die freiheitliche Initiative unterstützen, die den Verlust der

      Pensionsansprüche nach dem Bezügegesetz im Falle rechtskräftiger Verurteilungen

      wegen eines Offizialdeliktes vorsieht?

 

 

Es wird beantragt, die Dringliche Anfrage gemäß § 93 Abs. 2 GOG - NR zum

frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln.