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A N F R A G E
der Abg. Mag. Stadler, Mag. Haupt, Dr. Pumberger
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend zweifelhafte Vergabepraxis bei den Kassenplanstellen
Die Auswahl von Ärzten für Planstellen der NO Gebietskrankenkasse folgt einer Abma -
chung zwischen der NO Ärztekammer und der NO Gebietskrankenkasse, die sowohl
gegen den Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Bundesverfassung verstößt als
auch EU - rechtswidrig ist. Nach dieser Punkteliste wird die Nachfolge innerhalb einer
Arztfamilie in direkter Linie jedenfalls mit 20 Punkten bewertet, unabhängig vom
Studienerfolg und sonstiger Qualifikation, während die fachspezifische Tätigkeit in einer
Krankenanstalt nur 0,25 Punkte pro Monat und maximal 13 Punkte einbringt, die Tätig -
keit als Wahlarzt, Betriebsarzt oder Vertretung gar nur maximal 2 Punkte. Wohnsitz,
Dienstort oder Berufssitz in NO bringen dagegen 10 Punkte, ein Vorvertrag zur finan -
ziellen Ablöse an den Praxisvorgänger ist Ärztekammer und Gebietskrankenkasse 8
Punkte wert.
Da in der Zeit des Ärztemangels viele Gemeinden die Errichtung von Arztpraxen groß -
zügig mitfinanzierten, ist nicht einzusehen, daß diese Praxen nunmehr im Erbhofstil
weitergegeben werden, während Qualifikation und Berufspraxis nur eine untergeord -
nete Rolle spielen.
Aus Patientensicht ist zu befürchten, daß dadurch die Qualität der ärztlichen Versorgung
keinesfalls optimiert wird.
Ähnliche Punktelisten gibt es in mehreren Bundesländern, wobei laut “profil” nicht
automatisch der oder die Erstgereihte den Kassenvertrag bekommt, über die Motive der
Modifizierung in der Regel aber nichts in Erfahrung zu bringen ist.
Österreichische Jungärztinnen und -ärzte mit entsprechender Qualifikation, aber ohne
ärztlichen Familienhintergrund
müssen bereits durch das neue Ärztegesetz mit schär -
ferer Konkurrenz aus anderen EU - Ländern und Drittstaaten bei der Niederlassung als
Wahlärzte rechnen, sie sind außerdem gegenüber natürlichen oder adoptierten Nach -
kommen etablierter Ärzte bei der Nachfolge auf Kassenplanstellen deutlich diskriminiert.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales folgende
Anfrage:
1. Welche Vereinbarungen hinsichtlich der Vergabe von Kassenpianstellen gibt es
zwischen den jeweiligen Ärztekammern und Gebietskrankenkassen in den jeweiligen
Bundesländern?
2. Welche Vereinbarungen hinsichtlich der Vergabe von Kassenplanstellen gibt es
zwischen den jeweiligen Ärztekammern und anderen Sozialversicherungsträgern
(z.B. für Beamte, Bauern, gewerbliche Wirtschaft usw.)?
3. Wie hoch im Vergleich zur Gesamtbewertung werden bei den einzelnen Verein -
barungen gemäß Punkt 1. und 2. die Nachfolger innerhalb von Arztfamilien
bewertet?
4. Halten Sie als für das Patientenwohl verantwortliche Bundesministerin es für
vertretbar nicht die Qualifikation und Praxiserfahrung, sondern die ärztliche Familien -
zugehörigkeit bei der Vergabe von Kassenpianstellen prioritär zu bewerten?
Wenn nein, was haben Sie bisher gegen diese Vereinbarungen zwischen Ärzte -
kammern und Krankenkassen unternommen?
5. Bei welchen Besetzungen von Kassenplanstellen in den einzelnen Bundesländern
kam nicht die oder der Erstgereihte in der Bewertungsliste zum Zug?
6. Wie wurde dies im einzelnen begründet?
7. In wie vielen Fällen kam dadurch
ein ärztliches Familienmitglied zum Zuge?
8. In wie vielen Fällen kam es in den einzelnen Bundesländern zu einer familieninternen
Übergabe (inklusive Adoption) einer Kassenarztpraxis, die dem Praxisvorgänger aus
öffentlichen Mitteln (mit)finanziert wurde?
9. Wollen Sie erst den Instanzenzug des derzeitigen Verfahrens einer Zahnärztin gegen
die Punkteliste der Ärztekammer abwarten, bevor Sie den Zugang zu den Kassen -
planstellen objektivieren und somit bis dahin für Patienten und qualifizierte Ärztin -
nen und Ärzte Nachteile in Kauf nehmen?
10. Warum unternimmt Ihr Ressort nichts in Richtung des freiheitlichen Vorschlages
nach Freigabe von Kassenplanstellen, da nach wie vor insbesondere in den länd -
lichen Gebieten ein Mangel an spezifischen Fachärzten besteht?
11. Teilen Sie die Auffassung des niederösterreichischen Ärztekammerpräsidenten, eine
Aufhebung der Kassenplanstellen führe zur Verrechnung von Marktpreisen statt
Sozialtarifen beim Patienten, der dann von der Krankenkasse nur einen Teil erstattet
bekommt?
12. Wie und bis wann wird Ihr Ressort konkret die Probleme
- objektive Vergabe von Kassenplanstellen nach beruflicher Qualifikation
ausreichendes Angebot an Kassenfachärzten auch im ländlichen Bereich lösen?