5753/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Gaugg

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend den Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner

 

Die Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner leistet sich in Gestalt ihres Obmannes

Gerhard Novak einen Spitzenfunktionär, der eine monatliche Funktionsgebühr von

40.000,- ÖS (12 x jährlich) bezieht, seine Funktion seit längerer Zeit jedoch tatsächlich

nicht mehr ausübt. Daneben bezieht dieser SPÖ - Arbeitnehmervertreter als Vorsitzender

der Gewerkschaft der Eisenbahner ein Gehalt von monatlich 80.000,- ÖS (14 x jährlich),

als seit ewigen Zeiten dienstfreigestellter Eisenbahner (Gehaltsgruppe IXb), weitere

70.000,- monatlich (14 x jährlich) und, da dies alles für einen angemessenen

Lebensstandard nicht ausreicht, Aufsichtsratsvergütungen als Aufsichtsratsvorsitzender

der Sparda - Bank; in Summe somit das Vielfache eines durchschnittlichen

Eisenbahnbediensteten.

 

Selbstverständlich steht dem Obmann auch ein Dienstwagen der

Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner zur Verfügung, den er in der Vergangenheit

- obwohl dies offiziell nicht gestattet ist - auch für Privatfahrten ausgiebig benützte, so

etwa vom 19. April 1996 bis 24. Mai 1996 für einen Urlaub, bei dem er laut

Fahrtenbuch 6510 km zurücklegte, vom 22. Juli 1997 bis 8. August 1997 für einen

Besuch seiner Jacht auf der Insel Rab, bei dem er 1072 km zurücklegte, und weitere

Privatfahrten vom 9. bis 25. September 1997 und vom 10. bis 18. November 1997, bei

denen er 679 km bzw. 1177 km zurücklegte. Es versteht sich, daß für die Kosten der

Privatnutzung des Dienstwagens und auch der Handys die Versicherten aufzukommen

haben.

 

Die Versicherungsanstalt der Eisenbahner wird von ihrem Obmann als

Selbstbedienungsladen betrachtet, der zur Befriedigung seiner materiellen Bedürfnisse

mißbraucht wird. Dies offenbar mit Wissen und Billigung des Generaldirektors Max

Winter sowie des 1. Obmannstellvertreters Wolfgang Moldaschl.

Während Gerhard Novak als Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner beim

bevorstehenden Gewerkschaftstag im Herbst 1999 abgelöst werden soll, - die dabei

fällig werdende Millionenabfertigung nicht zu vergessen - scheint es, daß ihm die

Funktion als Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner als Ausgedinge

erhalten bleiben soll.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde dieses

Sozialversicherungsträgers nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.  Ist Ihnen bekannt, daß der Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner

     seine Funktion seit 1997 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll wahrnehmen

     kann?

     Wenn ja, seit wann und wie beurteilen Sie diese Tatsache?

 

2.  Ist Ihnen bekannt, daß der Obmann dieser Sozialversicherungsanstalt das

     Dienstfahrzeug unentgeltlich für ausgedehnte Privatfahrten nutzen darf, obwohl dies

     offiziell nicht zulässig ist?

     Wenn ja, wie beurteilen Sie diesen Umstand?

 

3.  Werden Sie auf Grund dieses Umstandes aufsichtsbehördliche Maßnahmen setzen?

     Wenn ja, welche?

     Wenn nein, warum nicht?

 

4.  Teilen Sie die Auffassung, daß auch Spitzenfunktionären von

     Sozialversicherungsträgern die Privatnutzung von Dienstkraftfahrzeugen generell

     untersagt werden sollte?

     Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich treffen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

5.  Stimmen Sie der Auffassung zu, daß die Vorgangsweise des Obmannes dem Gebot

     der sparsamen Gebarung nicht entspricht?

     Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie ziehen?

     Wenn nein, warum nicht?

 

6.  Weshalb wurden die Empfehlungen des Rechnungshofes, die dieser anläßlich der

     letzten Prüfung der Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner im Jahr 1993

     ausgesprochen hat, bisher nicht erfüllt?

 

7.  Weshalb wurde insbesondere der Empfehlung, die Beteiligung an der Groß

     Gerunger Kurbad GesmbH & CoKG zu beenden, bisher nicht entsprochen?

 

8.  Werden Sie in diesem Zusammenhang Maßnahmen setzen, damit der Empfehlung

     unverzüglich entsprochen wird?

     Wenn ja, welche?

     Wenn nein, warum nicht?

 

9.  Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen haben Sie ergriffen, damit der

     Empfehlung des Rechnungshofes betreffend die großzügige Gewährung von

     Sitzungsgeldern entsprochen wird?

 

10.Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen haben Sie getroffen, damit der

     Empfehlung des Rechnungshofes betreffend die Mängel im Rechnungswesen der

     Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner entsprochen wird?