5753/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider, Gaugg
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend den Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner
Die Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner leistet sich in Gestalt ihres Obmannes
Gerhard Novak einen Spitzenfunktionär, der eine monatliche Funktionsgebühr von
40.000,- ÖS (12 x jährlich) bezieht, seine Funktion seit längerer Zeit jedoch tatsächlich
nicht mehr ausübt. Daneben bezieht dieser SPÖ - Arbeitnehmervertreter als Vorsitzender
der Gewerkschaft der Eisenbahner ein Gehalt von monatlich 80.000,- ÖS (14 x jährlich),
als seit ewigen Zeiten dienstfreigestellter Eisenbahner (Gehaltsgruppe IXb), weitere
70.000,- monatlich (14 x jährlich) und, da dies alles für einen angemessenen
Lebensstandard nicht ausreicht, Aufsichtsratsvergütungen als Aufsichtsratsvorsitzender
der Sparda - Bank; in Summe somit das Vielfache eines durchschnittlichen
Eisenbahnbediensteten.
Selbstverständlich steht dem Obmann auch ein Dienstwagen der
Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner zur Verfügung, den er in der Vergangenheit
- obwohl dies offiziell nicht gestattet ist - auch für Privatfahrten ausgiebig benützte, so
etwa vom 19. April 1996 bis 24. Mai 1996 für einen Urlaub, bei dem er laut
Fahrtenbuch 6510 km zurücklegte, vom 22. Juli 1997 bis 8. August 1997 für einen
Besuch seiner Jacht auf der Insel Rab, bei dem er 1072 km zurücklegte, und weitere
Privatfahrten vom 9. bis 25. September 1997 und vom 10. bis 18. November 1997, bei
denen er 679 km bzw. 1177 km zurücklegte. Es versteht sich, daß für die Kosten der
Privatnutzung des Dienstwagens und auch der Handys die Versicherten aufzukommen
haben.
Die Versicherungsanstalt der Eisenbahner wird von ihrem Obmann als
Selbstbedienungsladen betrachtet, der zur Befriedigung seiner materiellen Bedürfnisse
mißbraucht wird. Dies offenbar mit Wissen und Billigung des Generaldirektors Max
Winter sowie des 1. Obmannstellvertreters
Wolfgang Moldaschl.
Während Gerhard Novak als Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner beim
bevorstehenden Gewerkschaftstag im Herbst 1999 abgelöst werden soll, - die dabei
fällig werdende Millionenabfertigung nicht zu vergessen - scheint es, daß ihm die
Funktion als Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner als Ausgedinge
erhalten bleiben soll.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde dieses
Sozialversicherungsträgers nachstehende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen bekannt, daß der Obmann der Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner
seine Funktion seit 1997 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll wahrnehmen
kann?
Wenn ja, seit wann und wie beurteilen Sie diese Tatsache?
2. Ist Ihnen bekannt, daß der Obmann dieser Sozialversicherungsanstalt das
Dienstfahrzeug unentgeltlich für ausgedehnte Privatfahrten nutzen darf, obwohl dies
offiziell nicht zulässig ist?
Wenn ja, wie beurteilen Sie diesen Umstand?
3. Werden Sie auf Grund dieses Umstandes aufsichtsbehördliche Maßnahmen setzen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
4. Teilen Sie die Auffassung, daß auch Spitzenfunktionären von
Sozialversicherungsträgern die Privatnutzung von Dienstkraftfahrzeugen generell
untersagt werden sollte?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich treffen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Stimmen Sie der Auffassung zu, daß die Vorgangsweise des Obmannes dem Gebot
der sparsamen Gebarung nicht entspricht?
Wenn ja, welche
Konsequenzen werden Sie ziehen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Weshalb wurden die Empfehlungen des Rechnungshofes, die dieser anläßlich der
letzten Prüfung der Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner im Jahr 1993
ausgesprochen hat, bisher nicht erfüllt?
7. Weshalb wurde insbesondere der Empfehlung, die Beteiligung an der Groß
Gerunger Kurbad GesmbH & CoKG zu beenden, bisher nicht entsprochen?
8. Werden Sie in diesem Zusammenhang Maßnahmen setzen, damit der Empfehlung
unverzüglich entsprochen wird?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
9. Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen haben Sie ergriffen, damit der
Empfehlung des Rechnungshofes betreffend die großzügige Gewährung von
Sitzungsgeldern entsprochen wird?
10.Welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen haben Sie getroffen, damit der
Empfehlung des Rechnungshofes betreffend die Mängel im Rechnungswesen der
Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner entsprochen wird?