5775/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend Verbleib der Projektgüter nach Albanien im Rahmen der Osthilfe
Im Rahmen der österreichischen Ost - Hilfe wurde zwischen 1993 und 1996 ein Projekt zur
Förderung der Bergbauern in Skapar (Albanien) durchgeführt. Dieses Projekt wurde mit
Mitte 1996 beendet. In dem, dem Projekt zugrunde liegenden Vertrag wurde vereinbart,
daß die verbleibenden Projektgüter in das Eigentum des Ministeriums für Landwirtschaft
und Ernährung der Republik Albanien übergehen. Diese wurden zu einem Großteil nach
Projektbeendigung von der durchführenden Firma “Austroprojekt” aus Wien dem albani -
schen Ministerium übergeben. Ein kleinerer Teil der Projektgüter war bis Februar 1996
noch in Verwahrung des Projektleiters der österreichischen Firma, da ursprünglich eine
Verlängerung des Projekts von einer Evaluierungskommission befürwortet wurde und auch
geplant war, dann jedoch nicht zustande kam.
Die verbleibenden Projektgüter wurden zu Beginn der Unruhen zu Jahresbeginn 1997 aus
Sicherheitsgründen rasch dem dortigen Ministerium übergeben.
Das österreichische Bundeskanzleramt verweigerte der durchführenden Firma in der Folge
die Ausbezahlung der noch offenen Rate in der Höhe des Wertes der Projektgüter mit der
Unterstellung, daß die Übernahmebestätigung durch das albanische Ministerium gefälscht
sein könnte. Nach dem Abklingen der Unruhen im späteren Frühjahr 97 ließ sich verifizie -
ren, daß die Übernahmebestätigungen korrekt waren und sich die Güter im Eigentum des
albanischen Ministeriums befanden. Nunmehr wurde die Auszahlung der offenen Rate mit
der Begründung verweigert, daß die Projektgüter nicht von der durchführenden Firma, son -
dern vom Österreichischen Büro für technische Zusammenarbeit (einer nachgeordneten
Struktur des BKA) zu übergeben wären. Das Ansinnen, die Übergabe im Ministerium (2
km vom Koordinationsbüro entfernt) zu vollziehen, wurde zurückgewiesen und verlangt,
daß die Projektgüter in das Büro zu verbringen wären.
In der Folge war es notwendig, daß ein Vertreter der österreichischen Firma nach Albanien
reiste, um die Gegenstände in das nahegelegene Österreichische Büro für technische Zu -
sammenarbeit zu verbringen. Diese Notwendigkeit war dem vertragsgemäßen neuen Eigen -
tümer (Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung, vertreten durch die Direktoren D. I.
Ismail Beka und D. I. Sali Methani) nur schwer begreiflich zu machen. Ihnen wurde vom
Vertreter der österreichischen Firma zugesichert, daß ihr Haus die Güter (die noch komplett
waren) wieder zurückbekommen werde, weil der österreichisch - albanische Vertrag dies
zwingend vorsehe. Nach der Übergabe an das Österreichische Büro für techn. Zusammen -
arbeit am 5. und 6. 9. 97 ist der weitere Verbleib der Projektgüter nicht mehr nachvollzieh -
bar, jedenfalls wurden sie nicht mehr an den rechtmäßigen Eigentümer (Ministerium für
LW
und Ernährung, Tirana) ausgefolgt.
In der Folge kamen die sehr korrekten Beamten D. I. Methani und D. I. Beka hausintern
unter erheblichen Erklärungsnotstand dahingehend, warum sie das Eigentum des Ministe -
rium herausgegeben hätten. Auch der Vertreter der österreichischen Firma ist desavouiert,
weil er im Vertrauen darauf, daß die Republik Österreich Verträge einhält, zugesichert
hatte, daß die in Rede stehenden Güter wieder an das Ministerium retourniert würden. Ins -
gesamt hat der gesamte Vorgang dazu geführt, daß im (kleinen, überschaubaren) Ministe -
rium und darüber hinaus (es wurde darüber in albanischen Medien berichtet) die beiden kor -
rekten Beamten Methani und Beka in die Nähe von Inkompetenz, Korruption und Naivität
gestellt werden, weil sie sich korrekt verhalten haben und dem offensichtlich naiven Glau -
ben anhingen, die Republik Österreich hielte Verträge auch mit kleinen, wenig mächtigen
Ländern ein. Jedenfalls wurden die Projektgüter bis dato nicht wieder an das albanische
Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung in Tirana retourniert. Es ist zweifelhaft, ob
diese Projektgüter überhaupt noch existieren, ihr weiterer Verbleib ist ungeklärt.
Am 5. und 6. 9. 1997 wurden im Auftrage des österreichischen Bundeskanzleramtes aus dem
albanischen Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung in Tirana Projektgüter in das
Österreichische Büro für technische Zusammenarbeit in Tirana verbracht, und unter
Mißachtung des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Republik Albanien und der
Republik Österreich nicht mehr dem vertragsgemäßen Eigentümer, dem Ministerium für
Landwirtschaft und Ernährung in Tirana, retourniert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Entspricht der in der Einleitung dargestellte Sachverhalt auch dem Informationsstand
im Bundeskanzleramt?
2. Wo befinden sich die Projektgüter gegenwärtig? Wann werden sie dem rechtmäßigen
Eigentümer ausgehändigt?
3. Erachten Sie, Herr Bundeskanzler, zwischenstaatliche Vereinbarungen mit kleineren,
ökonomisch wenig bedeutenden Ländern für wichtig?
4. Teilen Sie die Auffassung, daß es wesentlich ist, zwei korrekte Beamte in einem
Land, welches ohnehin mit Korruption zu kämpfen hat, zu unterstützen?
5. Wie werden Sie, Herr Bundeskanzler, in Hinkunft sicherstellen, daß es nicht zu ähn -
lichen Vorkommnissen wie den oben Geschilderten kommt? Wie wollen Sie
sicherstellen, daß sich die Mentalität österreichischer Mitarbeiter der Ost - Zusammen -
arbeit nicht der unterstellten Mentalität des Gastlandes annähert?
6. Sind Sie, Herr Bundeskanzler, der Meinung, daß das Verhalten des österreichischen
Bundeskanzleramtes im gegenständlichen Fall keine nachteiligen Folgen auf Bezie -
hungen zu Albanien haben könnte?
7. Sind Sie der Meinung, daß ein Verhalten wie dem hier dargestellten des österreichi -
schen Bundeskanzleramtes, dazu angetan ist, in den Ländern Ost - und Mitteleuropas
effiziente staatliche Strukturen entstehen zu lassen?