5778/J XX.GP

 

                            ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Punkteführerschein

 

Schwere Verkehrsdelikte wie hohe Geschwindigkeitsübertretungen und Alkohol am Steuer

können laut diversen Fachstudien nur durch rigorose Überwachung und entsprechend

konsequente Strafen wirkungsvoll geahndet werden. Nach internationalen Erfahrungen stellt

der Punkteführerschein ein wesentliches Instrument zur Steigerung der Verkehrssicherheit

in den genannten Bereichen dar. Der am 10. Februar präsentierte Entwurf entspricht in

verschiedenen Bestimmungen dieser Intention nicht im erforderlichen Ausmaß.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

                                   ANFRAGE:

 

1. Warum wird die Einführung des Punkteführerscheins nicht durch ein gesondertes

    Gesetz auf legistisch einfache und überschaubare Form vorgenommen, sondern die

    Verankerung in einem sehr komplexen Führerscheingesetz vorgezogen? In wie weit

    besteht ein Zusammenhang zwischen dem gewählten Weg und der Absicht, den

    Kurzzeitentzug des Führerscheins zu streichen?

 

2. Nach fachliche fundierten Stellungnahmen stellt der Kurzzeitentzug des Führerscheins

    ein wirksames Instrument zur Senkung der Unfallrate dar. Warum soll er in Zukunft

    entfallen?

 

3. Von wem wurde der präsentierte Entwurf des Punkteführerscheins erarbeitet? Wie

    hoch waren die Kosten dieses Auftrags, in welcher arbeitsrechtlichen Form erfolgte

    er ? Steht einer der mit dieser Aufgabe Betrauten in einem Naheverhältnis zu einem

    der Autofahrerclubs (z.B. Funktionär des ÖAMTC oder ARBÖ)?

 

4. Warum wurde der Entwurf zum Punkteführerschein nicht durch die dafür eingesetzte

    Arbeitsgruppe des Verkehrsministeriums erstellt? Warum wurde er vor dem

    Zusammentreten der Arbeitsgruppe Anfang März bereits jetzt präsentiert?

 

5. Aus welchem Grund muß bei Punkteabzug die Verwaltungsbehörde jedes Mal den

    Gefährlichkeitsgrad der Übertretung definieren? Wie ist dieser bürokratische Aufwand

    zu rechtfertigen? Wodurch ist sichergestellt, daß österreichweit gleiche Standards

    herangezogen werden? Wie hoch werden die Folgekosten dieser Bürokratisierung

    veranschlagt?