5800/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Karenzansprüche innerhalb der EU

 

Die Europäische Union ermöglicht uns in den Mitgliedsstaaten arbeiten

und leben zu können. Jeder kann sich in seinem Heimatland niederlassen

oder aber einem günstigen Angebot folgen und in einem anderen Land ein

neues Leben aufbauen. Zum Leben aufbauen gehört aber auch eine

Familie, Kinder, und damit auch der Karenzurlaub.

 

Momentan ist es für EU - Bürger innerhalb der EU nicht gewährleistet, daß

diesem Anspruch auf Karenzurlaub nachgekommen wird. Die Gesetze in

den Jeweiligen Mitgliedstaaten unterscheiden sich.

Ein Beispiel soll dies veranschaulichen:

Nach 15 Jahren Berufstätigkeit in Deutschland geht eine Mutter für 2

Jahre in Deutschland in Karenz. Nach der Übersiedelung nach Wien soll ihr

zweites Kind geboren werden. Da die Mutter nur 7 Monaten in Österreich

Berufstätig war (und das obwohl sie noch Karenzurlaub in Deutschland

hätte) kann sie hierzulande nicht In Karenz gehen. Das Gesetz verlangt

dafür 12 Versicherungsmonate vor dem ersten, und 6

Versicherungsmonate vor dem zweiten Kind in Österreich, wobei in diesem

Fall ihr 2. Kind in Österreich als ihr erstes gezählt wird.

 

Für berufstätige Frauen ergeben sich auch Innerhalb der EU keine

wirklichen Vorteile.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende schriftliche

 

Anfrage

 

1) Wird Ihr Ressort Maßnahmen ergreifen um mit zwischenstaatlichen

    Abkommen EU - Bürgerinnen, die Ihre entsprechenden

    Versicherungszeiten erworben haben, Österreicherinnen

    gleichzustellen?

    Wenn Ja, auf welche Weise?

    Wenn nein, warum nicht?

 

2) Sind Ihnen bereits bestehende Abkommen mit Gastarbeiterländern

    bekannt?

    Wenn Ja, welche?