5800/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Graf und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Karenzansprüche innerhalb der EU
Die Europäische Union ermöglicht uns in den Mitgliedsstaaten arbeiten
und leben zu können. Jeder kann sich in seinem Heimatland niederlassen
oder aber einem günstigen Angebot folgen und in einem anderen Land ein
neues Leben aufbauen. Zum Leben aufbauen gehört aber auch eine
Familie, Kinder, und damit auch der Karenzurlaub.
Momentan ist es für EU - Bürger innerhalb der EU nicht gewährleistet, daß
diesem Anspruch auf Karenzurlaub nachgekommen wird. Die Gesetze in
den Jeweiligen Mitgliedstaaten unterscheiden sich.
Ein Beispiel soll dies veranschaulichen:
Nach 15 Jahren Berufstätigkeit in Deutschland geht eine Mutter für 2
Jahre in Deutschland in Karenz. Nach der Übersiedelung nach Wien soll ihr
zweites Kind geboren werden. Da die Mutter nur 7 Monaten in Österreich
Berufstätig war (und das obwohl sie noch Karenzurlaub in Deutschland
hätte) kann sie hierzulande nicht In Karenz gehen. Das Gesetz verlangt
dafür 12 Versicherungsmonate vor dem ersten, und 6
Versicherungsmonate vor dem zweiten Kind in Österreich, wobei in diesem
Fall ihr 2. Kind in Österreich als ihr erstes gezählt wird.
Für berufstätige Frauen ergeben sich auch Innerhalb der EU keine
wirklichen Vorteile.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende schriftliche
Anfrage
1) Wird Ihr Ressort Maßnahmen ergreifen um mit zwischenstaatlichen
Abkommen EU - Bürgerinnen, die Ihre entsprechenden
Versicherungszeiten erworben haben, Österreicherinnen
gleichzustellen?
Wenn Ja, auf welche Weise?
Wenn nein, warum nicht?
2) Sind Ihnen bereits bestehende Abkommen mit Gastarbeiterländern
bekannt?
Wenn Ja, welche?