5804/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Brauneder, DI Schöggl und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend umstrittene Rektorswahl in Leoben

 

Wie den Medien, aber auch vorliegender Korrespondenz zwischen Ihrem Ministerium und der

Montanuniversität Leoben zu entnehmen ist, werfen Sie dem Universitätskollegium der

Montanuniversität vor, bei der Kandidatenauswahl für das Amt des Rektors entgegen der

Bestimmung des § 53 Abs. 3 UOG 93 der Universitätsversammlung einen Vorschlag

unterbreitet zu haben, der nur zwei Bewerber umfaßt. Mit Schreiben des

Wissenschaftsminister ums vom 18. Jänner ersuchte Dr. Matzenauer in Ihrem Auftrag das

Universitätskollegium der Montanuniversität, alle Unterlagen und Protokolle, die der

Beschlußfassung des Universitätskollegiums zugrundelagen, zwecks aufsichtsbehördlicher

Prüfung gemäß § 8 Abs. 3 UOG 93 innerhalb von zwei Wochen zu übermitteln.

 

Die am Mittwoch, dem 27.1.1999, abgehaltene Rektorswahl an der Montanuniversität werde

voraussichtlich aufgehoben werden, so die Pressemeldungen, da sie laut Rechtsmeinung des

zuständigen Ministerialrates im Wissenschaftsministerium, Dr. Gerald Bast, wegen Fehlens

eines Dreiervorschlages widerrechtlich erfolgt sei und trotz des eingeleiteten

aufsichtsbehördlichen Verfahrens stattgefunden habe. Auch Sie haben den

Kandidatenvorschlag für die Rektorswahl an der Montanuniversität wegen des Ausscheidens

der weiblichen Kandidatin mehrfach kritisiert und durchblicken lassen, die bisherigen

Beschlüsse der Montanuniversität zu ignorieren und auf die Kandidatenauswahl möglichst

zugunsten einer kandidierenden Frau direkt Einfluß zu nehmen.

 

Somit liegt die Vermutung nahe, daß es sich bei Ihren Bestrebungen, die Rektorswahl für

ungültig zu erklären und wiederholen zu lassen, um den Versuch handelt, im “zweiten

Anlauf" eine Frau als Rektorin nominieren zu lassen, um damit die Erfüllung einer Quote um

jeden Preis durchzusetzen. Damit würden Sie offenkundig die vom Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr genehmigte Satzung der Montanuniversität verletzen, die im § 20

Abs. 2 ausdrücklich vorsieht, daß der Wahlvorschlag “weniger als drei Personen enthalten

(darf), wenn die Zahl der nach § 53 Abs. 5 UOG 93 geeigneten Bewerber geringer als drei

war.” Ein solches auf Kosten der wissenschaftlichen Qualifikation gehendes Bestehen auf die

Erfüllung einer ideologisch begründeten Frauen - Quote wäre aber aus freiheitlicher Sicht nicht

vertretbar.

 

Wenn man dem Rechtsgutachten von Univ.- Prof. Dr. Johannes Hengstschläger vom

14.1.1999 betreffend die Frage, ob ein Universitätsdozent im Sinne des § 154 Ziffer 1 lit. b

Beamten - Dienstrechtsgesetz ein ,,Universitätsprofessor” sei, der gemäß § 53 Abs. 5 UOG

1993 zum Rektor gewählt werden kann, folgt, dann wäre eine Kandidatur der angesprochenen

Kandidatin gar nicht rechtskonform gewesen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

 

Anfrage

 

1. War die erwähnte Urgenz von Protokollen und Unterlagen bei der Montanuniversität

    erfolgreich?

    Wann erfolgte die Zusendung genau? (bitte mit Poststempeldatum)

 

2. Hat die nunmehrige Kenntnis der Unterlagen zu einer Einstellung der

    aufsichtsbehördlichen Prüfung geführt?

    Wenn ja, auf Grund welcher Erkenntnisse?

    Wenn nein, warum nicht?

 

3. Bei wieviel und welchen Rektorswahlen nach UOG 93 gab es weniger als 3 Kandidaten?

    Gab es solche, wie war in diesen Fällen Ihre Reaktion bzw. die Ihres Vorgängers?

 

4. Gibt es genehmigte Satzungen an Universitäten, die weniger als 3 Rektorskandidaten

    möglich machen?

    Wenn ja, an welchen?

 

5. Kennen Sie das angesprochene Rechtsgutachten von Prof. Hengstschläger?

    Wenn ja, folgen Sie seiner Rechtsmeinung?

    Wenn nein, sind Sie bereit, es sich zu beschaffen und sich ernsthaft mit ihm

    auseinanderzusetzen?

 

6. Mit welchen Argumenten begründen Sie ihre Befürwortung einer weiblichen Kandidatin

    an der Montanuniversität?

 

7. Haben Sie die wissenschaftliche Qualifikation der abgelehnten Kandidatin untersucht?

    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    Wenn nein, warum nicht?

 

8. Haben Sie die Qualifikation der abgelehnten Kandidatin zur wirtschaftlichen Leitung

    einer Universität geprüft?

    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    Wenn nein, warm nicht?

 

9. In der Tageszeitung “Die Presse” vom 30.1.1999 meinen Sie: "Autnomie heißt nicht, daß

    die Unis machen können, was sie wollen.”

    Wo ziehen Sie grundsätzlich die Trennlinie zwischen ministerieller Einflußnahme und

    autonomen Entscheidungen der Universitäten?