5804/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Dr. Brauneder, DI Schöggl und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend umstrittene Rektorswahl in Leoben
Wie den Medien, aber auch vorliegender Korrespondenz zwischen Ihrem Ministerium und der
Montanuniversität Leoben zu entnehmen ist, werfen Sie dem Universitätskollegium der
Montanuniversität vor, bei der Kandidatenauswahl für das Amt des Rektors entgegen der
Bestimmung des § 53 Abs. 3 UOG 93 der Universitätsversammlung einen Vorschlag
unterbreitet zu haben, der nur zwei Bewerber umfaßt. Mit Schreiben des
Wissenschaftsminister ums vom 18. Jänner ersuchte Dr. Matzenauer in Ihrem Auftrag das
Universitätskollegium der Montanuniversität, alle Unterlagen und Protokolle, die der
Beschlußfassung des Universitätskollegiums zugrundelagen, zwecks aufsichtsbehördlicher
Prüfung gemäß § 8 Abs. 3 UOG 93 innerhalb von zwei Wochen zu übermitteln.
Die am Mittwoch, dem 27.1.1999, abgehaltene Rektorswahl an der Montanuniversität werde
voraussichtlich aufgehoben werden, so die Pressemeldungen, da sie laut Rechtsmeinung des
zuständigen Ministerialrates im Wissenschaftsministerium, Dr. Gerald Bast, wegen Fehlens
eines Dreiervorschlages widerrechtlich erfolgt sei und trotz des eingeleiteten
aufsichtsbehördlichen Verfahrens stattgefunden habe. Auch Sie haben den
Kandidatenvorschlag für die Rektorswahl an der Montanuniversität wegen des Ausscheidens
der weiblichen Kandidatin mehrfach kritisiert und durchblicken lassen, die bisherigen
Beschlüsse der Montanuniversität zu ignorieren und auf die Kandidatenauswahl möglichst
zugunsten einer kandidierenden Frau direkt Einfluß zu nehmen.
Somit liegt die Vermutung nahe, daß es sich bei Ihren Bestrebungen, die Rektorswahl für
ungültig zu erklären und wiederholen zu lassen, um den Versuch handelt, im “zweiten
Anlauf" eine Frau als Rektorin nominieren zu lassen, um damit die Erfüllung einer Quote um
jeden Preis durchzusetzen. Damit würden Sie offenkundig die vom Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr genehmigte Satzung der Montanuniversität verletzen, die im § 20
Abs. 2 ausdrücklich vorsieht, daß der Wahlvorschlag “weniger als drei Personen enthalten
(darf), wenn die Zahl der nach § 53 Abs. 5 UOG 93 geeigneten Bewerber geringer als drei
war.” Ein solches auf Kosten der wissenschaftlichen Qualifikation gehendes Bestehen auf die
Erfüllung einer ideologisch begründeten Frauen - Quote wäre aber aus freiheitlicher Sicht nicht
vertretbar.
Wenn man dem Rechtsgutachten von Univ.- Prof. Dr. Johannes Hengstschläger vom
14.1.1999 betreffend die Frage, ob ein Universitätsdozent im Sinne des § 154 Ziffer 1 lit. b
Beamten - Dienstrechtsgesetz ein ,,Universitätsprofessor” sei, der gemäß § 53 Abs. 5 UOG
1993 zum Rektor gewählt werden kann, folgt, dann wäre eine Kandidatur der angesprochenen
Kandidatin gar
nicht rechtskonform gewesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage
1. War die erwähnte Urgenz von Protokollen und Unterlagen bei der Montanuniversität
erfolgreich?
Wann erfolgte die Zusendung genau? (bitte mit Poststempeldatum)
2. Hat die nunmehrige Kenntnis der Unterlagen zu einer Einstellung der
aufsichtsbehördlichen Prüfung geführt?
Wenn ja, auf Grund welcher Erkenntnisse?
Wenn nein, warum nicht?
3. Bei wieviel und welchen Rektorswahlen nach UOG 93 gab es weniger als 3 Kandidaten?
Gab es solche, wie war in diesen Fällen Ihre Reaktion bzw. die Ihres Vorgängers?
4. Gibt es genehmigte Satzungen an Universitäten, die weniger als 3 Rektorskandidaten
möglich machen?
Wenn ja, an welchen?
5. Kennen Sie das angesprochene Rechtsgutachten von Prof. Hengstschläger?
Wenn ja, folgen Sie seiner Rechtsmeinung?
Wenn nein, sind Sie bereit, es sich zu beschaffen und sich ernsthaft mit ihm
auseinanderzusetzen?
6. Mit welchen Argumenten begründen Sie ihre Befürwortung einer weiblichen Kandidatin
an der Montanuniversität?
7. Haben Sie die wissenschaftliche Qualifikation der abgelehnten Kandidatin untersucht?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
8. Haben Sie die Qualifikation der abgelehnten Kandidatin zur wirtschaftlichen Leitung
einer Universität geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warm nicht?
9. In der Tageszeitung “Die Presse” vom 30.1.1999 meinen Sie: "Autnomie heißt nicht, daß
die Unis machen können, was sie wollen.”
Wo ziehen Sie grundsätzlich die Trennlinie zwischen ministerieller Einflußnahme und
autonomen Entscheidungen der Universitäten?