5806/J XX.GP
A N F R A G E
der Abgeordneten Dolinschek, Mag. Firlinger
an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend "Leichtkraftfahrzeuge”
Seit dem Inkrafttreten der 19. Kraftfahrgesetz - Novelle im August 1997 ist es in
Österreich möglich, eine neue Art von Kraftfahrzeugen - nämlich sog.
"Leichtkraftfahrzeuge" - zum Verkehr zuzulassen.
Diese autoähnlichen Fahrzeuge, die man ohne Führerschein lenken darf (von der
Erfordernis einer Lenkerberechtigung sind diese Fahrzeuge ausgenommen, bis zum
vollendeten 24. Lebensjahr muß der Lenker jedoch den Mopedausweis besitzen),
erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
A n f r a g e
1. Wieviele dieser Leichtkraftfahrzeuge sind in Österreich, konkret in den einzelnen
Bundesländern, mittlerweile zugelassen?
2. Welche Zielgruppen sollen mit diesen Leichtkraftfahrzeugen erreicht werden?
3. Welche Zielgruppen werden tatsächlich mit diesen Leichtkraftfahrzeugen erreicht?
4. Ist ein Nachweis für die Straßenverkehrstauglichkeit erforderlich, sofern man das
24. Lebensjahr erreicht hat und nicht in Besitz eines Mopedführerscheins ist?
Wenn ja, wie sieht dieser Nachweis konkret aus?
Wenn nein, ist es vertretbar, daß man ohne Kenntnis der Straßenverkehrsordnung
diese Leichtkraftfahrzeuge lenken darf?
5. Wieviele Verkehrsunfälle hat es seit dem Inkrafttreten der 19. Kraftfahrgesetz -
Novelle mit diesen Leichtkraftfahrzeugen in Österreich, konkret in den einzelnen
Bundesländern, mittlerweile gegeben?
6. Welche Folgen hat es für den Lenker, wenn er sich straßenverkehrsordnungswidrig
verhält?