5825/J XX.GP
der Abgeordneten Apfelbeck
an den Bundeskanzler
betreffend Empfänger von Förderungen lt. Förderungsbericht 1994
Am 1. Feber 1996 haben die Abgeordneten Apfelbeck und Kollegen an den Bundeskanzler die
Anfrage Nr. 99/J betreffend Förderungsbericht 1994 gerichtet, die am 28. März 1996 (73/AB)
beantwortet wurde.
Obwohl die Anfragebeantwortung den Großteil der ursprünglich offenen Fragen zum
Förderungsbericht geklärt bzw. klargestellt hat, gibt es in Bezug auf einige geförderte Projekte
und vor allem die jeweiligen Förderungsempfänger noch immer Unklarheiten.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
1. An welche Frauenservicestellen und zu welchem Zeitpunkt wurden welche Fördersummen
der öS 12.106.062.- des Ansatzes 1/10006/43/Priv./7668 für welche Projekte ausbezahlt
und wann wurde die widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?
2. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche
Fördersummen der öS 3.855.561.- des Ansatzes 1/10006/43/Priv./7668 für welche
„Projekte gegen Gewalt an Frauen“ ausbezahlt und wann wurde die widmungsgemäße
Verwendung dieser Fördergelder überprüft?
3. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche
Fördersummen der ÖS 2.377.263.- des Ansatzes 1/10006/43/Priv./7668 für welche
„Emanzipatorische Frauen- und Mädchenprojekte“ ausbezahlt und wann wurde die
widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?
4. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche
Fördersummen der öS 1.638.114.- des Ansatzes 1/10066/43/Priv./7668 für welche
„Projekte im Bereich der Frauenforschung“ ausbezahlt und wann wurde die
widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?
5. An welche gemeinnützige Stellen, d.h. Vereine, Gemeinden etc., und zu welchem Zeitpunkt
wurden für welche Projekte welche Fördersummen der öS 7,572 Mio. des Ansatzes
1/10046/36/Priv./7664 ausbezahlt und wann wurde die widmungsgemäße Verwendung
dieser Fördergelder
überprüft?
6. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche
Fördersummen der öS 48,868 Mio. des Ansatzes 1/10066/38/Priv./7660/900 für die
einzelnen Projekte (siehe Beilage A, Anfragebeantwortung) ausbezahlt und wann wurde die
widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?