5827/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Apfelbeck

an den Bundeskanzler

betreffend Empfänger von Förderungen lt. Förderungsbericht 1997

 

 

Am 17. Dezember 1998 haben die Abgeordneten Apfelbeck und Kollegen an den

Bundeskanzler die Anfrage Nr. 5454/J betreffend Förderungsbericht 1997 gerichtet, die am 17.

Feber 1999 (5183/AB) beantwortet wurde.

 

Obwohl die Anfragebeantwortung den Großteil der ursprünglich offenen Fragen zum

Förderungsbericht geklärt bzw. klargestellt hat, gibt es in Bezug auf einige geförderte Projekte

und vor allem die jeweiligen Förderungsempfänger noch immer Unklarheiten.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

ANFRAGE

 

1. An welche Fraueninitiativen, Frauenservicestellen und Frauenberatungseinrichtungen

    wurden für welche Projekte welche Fördersummen der öS 22,634 Mio. des Ansatzes

    1/10006/43/Priv./7668 ausbezahlt und wann wurde die widmungsgemäße Verwendung

    dieser Fördergelder überprüft?

 

2. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche

    Fördersummen der öS 9.256.351,57 des Ansatzes 1/10066/38/Priv./7660/999 für die

    einzelnen Projekte (siehe Beilage 1, Anfragebeantwortung) ausbezahlt und wann wurde die

    widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?

 

3. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche

    Fördersummen der öS 41.996.309,51 des Ansatzes 1/10066/38/Priv./7660/900 für die

    einzelnen Projekte (siehe Beilage 2, Anfragebeantwortung) ausbezahlt und wann wurde die

    widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?

 

4. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche

    Fördersummen der öS 175.394.679,45 des Ansatzes 1/10066/43/Ausl./7800/900 für die

    einzelnen Projekte (siehe Beilage 3, Anfragebeantwortung) ausbezahlt und wann wurde die

    widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?