5827/J XX.GP
der Abgeordneten Apfelbeck
an den Bundeskanzler
betreffend Empfänger von Förderungen lt. Förderungsbericht 1997
Am 17. Dezember 1998 haben die Abgeordneten Apfelbeck und Kollegen an den
Bundeskanzler die Anfrage Nr. 5454/J betreffend Förderungsbericht 1997 gerichtet, die am 17.
Feber 1999 (5183/AB) beantwortet wurde.
Obwohl die Anfragebeantwortung den Großteil der ursprünglich offenen Fragen zum
Förderungsbericht geklärt bzw. klargestellt hat, gibt es in Bezug auf einige geförderte Projekte
und vor allem die jeweiligen Förderungsempfänger noch immer Unklarheiten.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
1. An welche Fraueninitiativen, Frauenservicestellen und Frauenberatungseinrichtungen
wurden für welche Projekte welche Fördersummen der öS 22,634 Mio. des Ansatzes
1/10006/43/Priv./7668 ausbezahlt und wann wurde die widmungsgemäße Verwendung
dieser Fördergelder überprüft?
2. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche
Fördersummen der öS 9.256.351,57 des Ansatzes 1/10066/38/Priv./7660/999 für die
einzelnen Projekte (siehe Beilage 1, Anfragebeantwortung) ausbezahlt und wann wurde die
widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?
3. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche
Fördersummen der öS 41.996.309,51 des Ansatzes 1/10066/38/Priv./7660/900 für die
einzelnen Projekte (siehe Beilage 2, Anfragebeantwortung) ausbezahlt und wann wurde die
widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?
4. An wen, d.h. Person, Stelle, Organisation etc., und zu welchem Zeitpunkt wurden welche
Fördersummen der öS 175.394.679,45 des Ansatzes 1/10066/43/Ausl./7800/900 für die
einzelnen Projekte (siehe Beilage 3, Anfragebeantwortung) ausbezahlt und wann wurde die
widmungsgemäße Verwendung dieser Fördergelder überprüft?