5832/J XX.GP
des Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Rezeptgebührenbefreiung
§ 136 ASVG bzw. die analogen Ausführungen in den anderen Sozialversicherungsgesetzen
regeln, daß die Versicherungsträger “bei Vorliegen einer besonderen sozialen
Schutzbedürftigkeit des Versicherten nach Maßgabe der vom Hauptverband hiezu
erlassenen Richtlinien von der Einhebung der Rezeptgebühr” absehen können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie haben sich die vorn Hauptverband festgesetzten Kriterien bzw. Einkommens -
grenzen für die Befreiung von der Rezeptgebühr innerhalb der letzten 10 Jahre
entwickelt ?
2. Wieviele Personen bzw. Ehepaare bzw. Personen mit überdurchschnittlichen Ausgaben
infolge von Leiden und Gebrechen wurden innerhalb der letzten 10 Jahre von den
einzelnen Versicherungsträgern von der Rezeptgebühr befreit (bitte um Aufschlüsselung
nach Jahren) ?