5845/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Großruck
und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Anrechnung von Kindererziehungszeiten
In Österreich erhalten Frauen, die sich hauptsächlich der Versorgung und Erziehung ihrer
Kinder gewidmet haben, derzeit keine Pension, wenn sie die notwendigen
Versicherungszeiten nicht erworben haben, weil sie beispielsweise nur einige Jahre vor der
Geburt ihrer Kinder berufstätig waren. Aufgrund der letzten Pensionsreform wirken zwar die
Kindererziehungszeiten pensionserhöhend, jedoch nicht pensionsbegründend. Besonders
Familien mit vielen Kindern sind davon sehr stark betroffen.
Deshalb richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit,
Gesundheit und Soziales nachstehende
Anfrage:
1. Gibt es in ihrem Ministerium Statistiken, wieviele Frauen aufgrund dieser Regelung keine
Pension erhalten?
2. Wenn ja, wie schauen die Zahlen im Detail aus?
3. Finden Sie es sozial gerecht, daß Frauen, die - meist mehrere - Kinder versorgen und
erziehen, hier durch das soziale Netz fallen, obwohl sie ja indirekt auch Steuern zahlen
(und ihre Kinder später die Pensionen)?