5847/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Anfragebeantwortung zu Einsparungen der Bauernkrankenkasse

 

Der Anfragebeantwortung 5018/AB zu 5334/J ist eine Kopie der Stellungnahme der

Sozialversicherungsanstalt der Bauern angeschlossen, in der die gestellten Fragen

zum Teil aus zeitlichen Gründen und zum Teil auch generell mangelhaft beantwortet

wurden.

So kann der gewünschte Aufwandsvergleich erst Mitte März 1999 angestellt werden,

da die Abrechnung des 3. Quartals erst teilweise vorliegt. Binnen der gesetzlichen

Frist der Beantwortung dieser Anfrage müßten die Ergebnisse also vorliegen.

Aus der Beantwortung der Fragen 2 und 3 ergibt sich, daß in der Ärzteverrechnung

der SVA der Bauern von 1990 bis 1998 ca. 60 Personen eingesetzt waren und dieser

Personalstand im angegebenen Zeitraum im wesentlichen unverändert blieb. Hier

liegt jedoch der Schluß nahe, daß die Hauptstelle der Sozialversicherungsanstalt der

Bauern lediglich jenen Personalstand angab, der bei ihr beschäftigt war und mit der

Ärztverrechnung zu tun hatte. Anderenfalls würde dies bedeuten, daß österreichweit

in allen 9 Landesstellen plus der Hauptstelle 60 Personen die gesamte Ärztehonorar -

und Rezeptverrechnung durchgeführt haben, also etwa 6 Personen pro Bundesland.

Dies stünde dann allerdings in keiner Relation zu einem Personalbestand der SVA

der Bauern in der Höhe von 562 Personen, davon 548 in der Verwaltung (Zahlen für

das Jahr 1996 aus dem Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 1997).

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie war die Ärztehonorarentwicklung (Vertragsärzte) für bäuerliche Patienten aus

    der Sicht der Bauernkrankenkassen (vor 01. Juli 1998: 80% in Form der

    Kostenrückerstattung an die Patienten; nach 01. Juli 1998 ASVG - Sätze direkt an

    die Ärzte) in den Vergleichszeiträumen Juli, August und September der Jahre

    1996, 1997 und 3. Quartal 1998?

    Sollte wider jeglichen Erwartens nach wie vor keine Gesamtergebnisse vorliegen,

    wie sehen dann die bereits vorliegenden Teilergebnisse aus?

 

2. Wie hat sich der Personalstand der Sozialversicherungsanstalt der Bauern im

    Bereich der Verrechnung von Ärztehonoraren von 1990 bis 01. Juli 1998

    entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren und nach Landesstellen plus der

    Hauptstelle?

 

3. Wie verteilt sich die 1998 bereits realisierte Reduktion des Personalstandes auf

    die einzelnen Bundesländer (aufgeschlüsselt nach Landesstellen plus der

    Hauptstelle)?

 

4. Wie verteilt sich die restliche geplante Reduktion des Personalstandes auf die

    einzelnen Bundesländer (aufgeschlüsselt nach Landesstellen plus der

    Hauptstelle)?

5. Existiert bereits der Dienstpostenplan, in dem die Entwicklung der

    Ärzteverrechnung bereits zur Gänze Berücksichtigung finden wird?

    Wenn ja, wie sieht dieser konkret aus?

    Wenn nein, wie sieht dann der derzeitige Ausarbeitungsstand konkret aus?