5866/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haller und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend alkoholisierte LKW - Fahrer

 

Durch einen Artikel in der Tiroler Tageszeitung vom 10. Februar 1999 / Nr. 33 wurde der

Anfragestellerin bekannt, daß es auf der Inntalautobahn einen Vorfall mit einem polnischen

LKW - Fahrer gegeben hat, der deutlich vor Augen führte, daß die momentane Gesetzeslage

nicht für eine sichere und ausreichende Maßnahme zur Ausschaltung von alkoholisierten und

somit verkehrsuntüchtigen Lenkern aus osteuropäischen Ländern ausreicht. Denn trotz der

Abnahme von Zündschlüssel und Führerschein konnte der betrunkene LKW - Lenker durch

Kurzschließen des Fahrzeuges seine Fahrt wieder fortsetzen und wurde neuerlich stark

betrunken, nicht einmal 24 Stunden später, wieder aufgegriffen. Er konnte nicht daran

gehindert werden, das Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen, und die Verkehrssicherheit

neuerlich zu gefährden.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende

 

Anfrage:

 

1.      Ist Ihnen der in der Einleitung geschilderte Vorfall bekannt?

         Wenn ja, seit wann und sind Ihnen auch andere Fälle bekannt?

 

2.      Sind die momentanen gesetzlichen Regelungen im Interesse der Verkehrssicherheit

         für einen solchen Fall Ihrer Meinung nach ausreichend und haben die Beamten damit

         genügend Möglichkeiten, um effizient den Verkehr zu sichern?

         Wenn ja, warum?

         Wenn nein, welche konkreten Veranlassungen werden Sie wann treffen?

 

3.      Welche Möglichkeiten haben Sie, für eine EU weite Regelung in solchen Fällen zu

         sorgen und wann werden Sie diese umsetzen?

 

4.      Sind Sie der Auffassung, daß die derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten im Interesse

         der Verkehrssicherheit zur Durchsetzung des staatlichen Strafzuspruches gegen

         Ausländer aus den ehemaligen Ostblockstaaten ausreichen?

         Wenn nein, welche Verbesserungen werden Sie im Interesse verbesserter

         Strafverfolgungsmöglichkeiten treffen?

 

5.      Werden Sie dafür eintreten, die entsprechenden Bestimmungen im

         Verwaltungsstrafgesetz bzw. im Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu verbessern?

         Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen?

         Wenn nein. warum nicht?