5867/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haller und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend alkoholisierte LKW - Fahrer

 

Durch einen Artikel in der Tiroler Tageszeitung vom 10. Februar 1999 / Nr. 33 wurde der

Anfragestellerin bekannt, daß es auf der Inntalautobahn einen Vorfall mit einem polnischen

LKW - Fahrer gegeben hat, der deutlich vor Augen führte, daß die momentane Gesetzeslage

nicht für eine sichere und ausreichende Maßnahme zur Ausschaltung von alkoholisierten und

somit verkehrsuntüchtigen Lenkern aus osteuropäischen Ländern ausreicht. Denn trotz der

Abnahme von Zündschlüssel und Führerschein konnte der betrunkene LKW - Lenker durch

Kurzschließen des Fahrzeuges seine Fahrt wieder fortsetzen und wurde neuerlich stark

betrunken, nicht einmal 24 Stunden später, wieder aufgegriffen. Er konnte nicht daran

gehindert werden, das Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen, und die Verkehrssicherheit

neuerlich zu gefährden.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.      Ist Ihnen der in der Einleitung geschilderte Vorfall bekannt?

         Wenn ja, seit wann?

 

2.     Wie viele andere ähnliche Fälle sind Ihnen bzw. Ihrem Ministerium bekannt?

 

3.      Sind die momentanen gesetzlichen Regelungen im Interesse der Verkehrssicherheit

         für einen solchen Fall Ihrer Meinung nach ausreichend und haben die Beamten damit

         genügend Möglichkeiten, um effizient den Verkehr zu sichern?

         Wenn ja, warum?

         Wenn nein, welche konkreten Veranlassungen werden Sie wann treffen?

 

4.      In diesem Fall wurden Geldstrafen in der Höhe von 25.000 und 20.000 Schilling

         verhängt. Wie viele Geldstrafen und in welcher Höhe wurden im Jahr 1998 an

         osteuropäische LKW - Fahrer verhängt, und wieviele Strafen wurden in welcher Höhe

         bezahlt?

 

5.      Was wird bei Nichtbezahlung von Geldstrafen gegen die Lenker unternommen und

         wieviele Strafen in welcher Höhe wurden im Jahr 1998 als uneinbringbar beurteilt?

 

6.       Sind Sie der Auffassung, daß die derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten im Interesse

          der Verkehrssicherheit zur Durchsetzung des staatlichen Strafzuspruches gegen

          Ausländer aus den ehemaligen Ostblockstaaten ausreichen?

          Wenn ja, warum?

          Wenn nein, welche Verbesserungen werden Sie im Interesse verbesserter

          Strafverfolgungsmöglichkeiten treffen?

 

7.       Werden Sie dafür eintreten, die entsprechenden Bestimmungen im

          Verwaltungsstrafgesetz bzw. im Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu verbessern?

          Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen?

          Wenn nein, warum nicht?