5867/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haller und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend alkoholisierte LKW - Fahrer
Durch einen Artikel in der Tiroler Tageszeitung vom 10. Februar 1999 / Nr. 33 wurde der
Anfragestellerin bekannt, daß es auf der Inntalautobahn einen Vorfall mit einem polnischen
LKW - Fahrer gegeben hat, der deutlich vor Augen führte, daß die momentane Gesetzeslage
nicht für eine sichere und ausreichende Maßnahme zur Ausschaltung von alkoholisierten und
somit verkehrsuntüchtigen Lenkern aus osteuropäischen Ländern ausreicht. Denn trotz der
Abnahme von Zündschlüssel und Führerschein konnte der betrunkene LKW - Lenker durch
Kurzschließen des Fahrzeuges seine Fahrt wieder fortsetzen und wurde neuerlich stark
betrunken, nicht einmal 24 Stunden später, wieder aufgegriffen. Er konnte nicht daran
gehindert werden, das Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen, und die Verkehrssicherheit
neuerlich zu gefährden.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der in der Einleitung geschilderte Vorfall bekannt?
Wenn ja, seit wann?
2. Wie viele andere ähnliche Fälle sind Ihnen bzw. Ihrem Ministerium bekannt?
3. Sind die momentanen gesetzlichen Regelungen im Interesse der Verkehrssicherheit
für einen solchen Fall Ihrer Meinung nach ausreichend und haben die Beamten damit
genügend Möglichkeiten, um effizient den Verkehr zu sichern?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche konkreten Veranlassungen werden Sie wann treffen?
4. In diesem Fall wurden Geldstrafen in der Höhe von 25.000 und 20.000 Schilling
verhängt. Wie viele Geldstrafen und in welcher Höhe wurden im Jahr 1998 an
osteuropäische LKW - Fahrer verhängt, und wieviele Strafen wurden in welcher Höhe
bezahlt?
5. Was wird bei Nichtbezahlung von Geldstrafen gegen die Lenker unternommen und
wieviele Strafen in welcher Höhe wurden im Jahr 1998 als uneinbringbar beurteilt?
6. Sind Sie der Auffassung, daß die derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten im Interesse
der Verkehrssicherheit zur Durchsetzung des staatlichen Strafzuspruches gegen
Ausländer aus den ehemaligen Ostblockstaaten ausreichen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Verbesserungen werden Sie im Interesse verbesserter
Strafverfolgungsmöglichkeiten treffen?
7. Werden Sie dafür eintreten, die entsprechenden Bestimmungen im
Verwaltungsstrafgesetz bzw. im Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu verbessern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie treffen?
Wenn nein, warum nicht?