5882/J XX.GP
der Abgeordneten Mag Kukacka
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zahlung von Strafmandaten mittels Kreditkarte
Mit Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes im Jahr 1998 wurden die gesetzlichen
Voraussetzungen geschaffen, die Behörden zu ermächtigen, Organstrafen künftig an Ort
und Stelle mittels Kreditkarte oder Scheck einzuheben. Was im alltäglichen
Wirtschaftsleben schon längst zur Normalität gehört, die Bezahlung mittels Kreditkarte
oder Scheck, sollte nun auch bei der Abwicklung von Organstrafen möglich werden.
Doch wurde bislang diese neue Zahlungsmöglichkeit nicht in die Realität umgesetzt
In einem internen Schreiben der Beamten des Innenministeriums an Sie und den
Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Sika wurde schon am 8. Juli l998 relativ
ausführlich dargelegt, welche Vereinbarungen mit den Kreditkartenbetreibern zu treffen
sind.
Darüber hinaus werden noch immer zahlungswillige Bürger bestraft, die zwar
fristgerecht. nicht jedoch mit dem Originalzahlschein ihre Strafe bezahlen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1. Warum hat es nach diesem Schreiben vom 8. Juli 1998 noch fast ein halbes Jahr
gedauert, bis Klarheit darüber bestand, daß es sich um eine Materie handelt. die
wegen Zuständigkeitsüberschneidungen verschiedener Vollzugsbereiche nicht vom
Bundesminister für Inneres alleine behandelt werden kann?
2. Ab wann werden nun tatsächlich die Beamten - zumindest in den
Fremdenverkehrsregionen - mit Kreditkartenlesegeräten ausgestattet?
3. Da in den - auch ausländischen - Medien über die Einführung von Kreditkarten zur
Strafzahlung berichtet wurde. sind Sie der Meinung, daß Österreich noch lange bis
zur Einführung von Kreditkarten zur Strafzahlung warten kann, obwohl in den -
auch ausländischen - Medien über deren Einführung bereits berichtet wurde?
4. Ab wann werden die Beamten im gesamten Bundesgebiet ermächtigt sein, Schecks
bzw auch scheckmäßig gefertigte Zahlscheine entgegenzunehmen, um auch ohne
Kreditkarte von
Verbesserungen profitieren zu können?
5. Wird der Bürger künftig einen Rechtsanspruch darauf haben, daß seine Zahlungen
durch Banküberweisung bzw „Telebanking“ als zeitgerecht zur Kenntnis
genommen wird? Wenn ja ab wann?
6. Wenn nein, warum nicht?