5887/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Firlinger, Gaugg und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Personalpolitik innerhalb der ÖBB
1997 wurde der Vorstand der ÖBB neu bestellt. Es erfolgte eine Vergrößerung
des Vorstandes von 3 auf 5 Mitglieder. Sinn war nicht nur die Verbesserung der
betriebswirtschaftlichen Situation des Unternehmens, sondern auch jene
notwendigen Anpassungen im Bereich der Personalpolitik vorzunehmen, die es
den Österreichischen Bundesbahnen ermöglichen, den Anforderungen an ein
modernes Verkehrsunternehmen gerecht zu werden.
Aufgrund verschiedener Entwicklungen stellt sich die Frage, ob das
Management der Österreichischen Bundesbahnen sowie der Vertreter des
Eigentümers grundsätzlich alle Maßnahmen unternommen hat, welche auch im
Bereich der Personalpolitik eine positive Weiterentwicklung bei den
Österreichischen Bundesbahnen erwarten läßt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie hat sich der Personalstand der ÖBB getrennt für den Absatz - und
Infrastrukturbereich der ÖBB in den Jahren 1995, 1996, 1997 und 1998
verändert und wie ist der Plan für die Jahre 1999 und 2000?
2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein leistungsorientiertes
Vergütungssystem für „einfache“ Mitarbeiter und Führungskräfte der dritten
und vierten Ebene einzuführen?
3. Ist es zutreffend, daß während der vorhergehenden und/oder derzeitigen
Funktionsperiode des Präsidenten des Aufsichtsrates der ÖBB
Geschäftsbeziehungen zwischen den ÖBB und einer im Eigentum des
Präsidenten des Aufsichtsrates stehenden Unternehmens stattgefunden
haben und wenn ja, welche?
4. Wie haben sich die Gehälter der Vorstandsdirektoren in den Jahren 1995,
1996, 1997 und 1998 entwickelt und wie sind deren Verträge konkret
ausgestaltet?
5. Wurden die Gehälter der Vorstandsdirektoren an betriebswirtschaftliche
Vorgaben angepaßt?
Wenn nein, wie begründen Sie eine nicht leistungsorientierte Bezahlung in
Spitzenfunktionen?
6. Ist es zutreffend, daß von einer Gesamtauszahlung (brutto) von rund 20 Mio.
S oder mehr pro Jahr für Vorstandsgehälter ausgegangen werden kann?
7. Werden den Vorstandsdirektoren Dienstfahrzeuge ggf. mit Chauffeur zur
Verfügung gestellt?
8. Ist es zutreffend, daß darüberhinaus hohe Beträge und zwar in den letzten 4
Jahren mindestens 10 Mio. S für Unternehmensberaterleistungen seitens der
ÖBB ausgegeben wurden?
9. Wie erfolgt die Ausschreibung für Funktionen, welche direkt organisatorisch
unterhalb der Vorstandsdirektoren angesiedelt sind?
10.lst es zutreffend, daß nahezu sämtliche Vorstandsdirektoren und Mitglieder
des Aufsichtsrates ein Parteibuch der Regierungsparteien besitzen?