5887/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Firlinger, Gaugg und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend Personalpolitik innerhalb der ÖBB

 

1997 wurde der Vorstand der ÖBB neu bestellt. Es erfolgte eine Vergrößerung

des Vorstandes von 3 auf 5 Mitglieder. Sinn war nicht nur die Verbesserung der

betriebswirtschaftlichen Situation des Unternehmens, sondern auch jene

notwendigen Anpassungen im Bereich der Personalpolitik vorzunehmen, die es

den Österreichischen Bundesbahnen ermöglichen, den Anforderungen an ein

modernes Verkehrsunternehmen gerecht zu werden.

 

Aufgrund verschiedener Entwicklungen stellt sich die Frage, ob das

Management der Österreichischen Bundesbahnen sowie der Vertreter des

Eigentümers grundsätzlich alle Maßnahmen unternommen hat, welche auch im

Bereich der Personalpolitik eine positive Weiterentwicklung bei den

Österreichischen Bundesbahnen erwarten läßt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wie hat sich der Personalstand der ÖBB getrennt für den Absatz - und

    Infrastrukturbereich der ÖBB in den Jahren 1995, 1996, 1997 und 1998

    verändert und wie ist der Plan für die Jahre 1999 und 2000?

 

2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um ein leistungsorientiertes

    Vergütungssystem für „einfache“ Mitarbeiter und Führungskräfte der dritten

    und vierten Ebene einzuführen?

 

3. Ist es zutreffend, daß während der vorhergehenden und/oder derzeitigen

    Funktionsperiode des Präsidenten des Aufsichtsrates der ÖBB

    Geschäftsbeziehungen zwischen den ÖBB und einer im Eigentum des

    Präsidenten des Aufsichtsrates stehenden Unternehmens stattgefunden

    haben und wenn ja, welche?

4. Wie haben sich die Gehälter der Vorstandsdirektoren in den Jahren 1995,

    1996, 1997 und 1998 entwickelt und wie sind deren Verträge konkret

    ausgestaltet?

 

5. Wurden die Gehälter der Vorstandsdirektoren an betriebswirtschaftliche

    Vorgaben angepaßt?

    Wenn nein, wie begründen Sie eine nicht leistungsorientierte Bezahlung in

    Spitzenfunktionen?

 

6. Ist es zutreffend, daß von einer Gesamtauszahlung (brutto) von rund 20 Mio.

    S oder mehr pro Jahr für Vorstandsgehälter ausgegangen werden kann?

 

7. Werden den Vorstandsdirektoren Dienstfahrzeuge ggf. mit Chauffeur zur

    Verfügung gestellt?

 

8. Ist es zutreffend, daß darüberhinaus hohe Beträge und zwar in den letzten 4

    Jahren mindestens 10 Mio. S für Unternehmensberaterleistungen seitens der

    ÖBB ausgegeben wurden?

 

9. Wie erfolgt die Ausschreibung für Funktionen, welche direkt organisatorisch

    unterhalb der Vorstandsdirektoren angesiedelt sind?

 

10.lst es zutreffend, daß nahezu sämtliche Vorstandsdirektoren und Mitglieder

    des Aufsichtsrates ein Parteibuch der Regierungsparteien besitzen?