5905/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend universitäre Lehrerbildung gemäß UniStG 1997
In verschiedenen pädagogisch - wissenschaftlichen Ausführungen und Stellungnahmen
sowie in diversen bildungs - und schulpolitischen Erklärungen wird die Notwendigkeit einer
zeitgemäßen professionellen Lehrerbildung betont.
Im nun geltenden Universitäts - Studiengesetz (UniStG) sind die grundsätzlichen Strukturen
einer universitären Lehrerbildung bzw. des Lehramtsstudiums (Lehrer an höheren
Schulen) genannt, in einigen Punkten sogar genau definiert. So sind durch die
Zusammensetzung der Studienkommissionen die „drei Säulen“ des Studiums, nämlich
Fachwissenschafter/innen, Fachdidaktiker/innen und Pädagog/innen verankert, wobei für
Fachdidaktik und Pädagogik 20 bis 25 v H (der Gesamtstundenzahl je Fach) vorzusehen
sind.
Die meisten Studienkommissionen haben sich konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen.
Dabei stellt sich in einigen Kommissionen eine mißverständliche Interpretation insofern
heraus, als der Studienanteil Pädagogik in verschiedenen Fakultäten, d.h.
Studienrichtungen als unterschiedlich umfangreich gestaltbar und inhaltlich definierbar
angesehen wird. Die Konsequenz wäre, daß etwa ein künftiger Mathematik - Lehrer
(ausgebildet an der TU Wien) eine andere pädagogische Ausbildung erhält als einer an
der Universität Wien bzw. ein Lehrer für Deutsch oder Bildnerische Erziehung.
Im Gesetz ist die Tätigkeit einer interuniversitären Koordinierungs - Kommission
angesprochen, womit auch die einhellige Meinung der parlamentarischen Beratungs -
Organe abgebildet ist, die universitäre Lehrerbildung auf den aktuellen Stand des
fachwissenschaftlichen und pädagogisch - wissenschaftlichen Wissens (das bedeutet mehr
als das aus früheren Verständnissen bekannte „Zuschauen“ und „Nachmachen“, mehr als
Vorurteile wie „wer keine Disziplin halten kann, der braucht Pädagogik“, umfaßt neben der
spezifischen Lehrkompetenz auch Wissen und Reflexionskompetenz bezüglich
schulorganisatorischer Neuerungen und Ansprüche wie Schulautonomie, Schulprofil,
Qualitätssicherung, sowie bezüglich besonderer Einstellungs - und Haltungs - Merkmale
„heutiger“ Jugendlicher, v.a. wenn es um die Umsetzung des Erziehungsauftrags von
Schule geht) zu heben und damit gegenüber der vorherigen Ausbildung zu
verbessern, aber nicht standortspezifisch und damit unterschiedlich zu gliedern bzw. zu
gestalten.
Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht
und kulturelle
Angelegenheiten folgende
A n f r a g e:
1) Teilen Sie die oben zitierte Interpretation der Ausrichtung der universitären
Lehrerbildung im Hinblick auf Ausbildungsniveau und - inhalt?
2) Wenn nein, warum nicht?
3) Halten Sie es für sinnvoll, daß Lehrer an höheren Schulen in Österreich nicht
unterschiedlich (im Hinblick auf die Zusammensetzung der im Gesetz genannten "drei
Säulen“) und damit unterschiedlich gut ausgebildet werden?
4) Erachten Sie es für sinnvoll, daß die interuniversitäre Koordinierungs - Kommission
inhaltliche und strukturelle Maßgaben für die einzelnen Studien - Kommissionen
erarbeitet?
5) Wie beurteilen Sie die mancherorts auftauchende Auffassung, daß (sinngemäß) nur
schlechte Lehrer bzw. Lehramtsstudent/innen "Pädagogik" bräuchten?
6) Schließen Sie aus der ausdrücklichen gesetzlichen Verankerung sowohl eines Diplom -
Studiums als auch eines eigenen Lehramtsstudiums, daß die Studieninhalte im
Hinblick auf das berufliche Profil unterschieden sein sollen und daher die aktuelle
schulische Situation/Herausforderung (und deren professionelle Weiterentwicklung) ein
wesentliches Moment des Studienplanes darstellt?